Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zum Thema „Parkraumbewirtschaftung“ zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Am 08.03.2010 hat der Rat der Stadt (Vorlage RAT/1799/2010) die Stilllegung der Parkscheinautomaten im Stadtgebiet beschlossen. Gleichzeitig wurde die Parkraumbewirtschaftung über die Parkscheibenregelung eingeführt. Dabei gelten für verschiedene Bereiche im Innenstadtgebiet unterschiedliche Parkzeiten. In Sommer 2010 wurde die Regelung in wenigen Bereichen geändert. Die Information hierzu erfolgte im Fachausschuss.
Änderungen/Ergänzungen
Am 13.05.2013 hat der Rat der Stadt an 3 Stellen in der Telegrafenstraße Kurzzeitparkplätze beschlossen. Das bedeutet, dass an 7 Stellplätzen die Parkzeit von der 1 h auf 30 Min reduziert wurde.
Die 4 Parkplätze, die in der Schulgasse neu eingerichtet wurden (siehe Beschluss Parkraum vom 01.12.2014) sollen in der 2 Stundenregelung eingeordnet werden (angepasst an die Regelung im Umfeld der Schulgasse, Stockhauser Straße und Schiller Straße).
Nach der Umbauzeit des neuen Kaufzentrums "Stadt-Karree" ist ein privater Parkplatz im zentralen Innenstadtbereich entstanden. Der Investor plant die Bewirtschaftung des Parkplatzes monetär durchzuführen. Derzeit sind rd. 60 Parkplätze fertiggestellt und noch kostenfrei mit Parkscheibe (eineinhalb Stunden) nutzbar. Die Bewirtschaftung ist ab Ostern 2015 geplant. Das Parken für einen Einkauf im Stadt-Karree ist für eine Stunde kostenfrei. Das Ticket ist hierzu in den Geschäften abzustempeln. Wer auf dieser Fläche parkt, ohne in dem Einkaufszentrum einzukaufen, zahlt zukünftig für eine Stunde einen Euro. Zwei Stunden parken mit einem abgestempelten Parkticket sollen zwei Euro kosten, ohne Einkaufsstempel kostet es drei Euro. Die dritte Stunde für Autofahrer, die nicht im "Stadt-Karree" eingekauft haben, kostet fünf Euro, die vierte zehn Euro, die fünfte 15 Euro, das Tagesticket 20 Euro. Durch die genannte Bewirtschaftung möchte der Investor Dauerparker auf seinem Grundstück vermeiden.
Im Bereich der Taubengasse-Stichweg (oberhalb des Hauses Berliner Straße 17a) sind rd. 7 Stellplätze vorhanden. Bislang wurde hier keine Parkraumregelung durchgeführt (freies Parken / im Lageplan grün dargestellt). Aufgrund der zentralen Nähe zur Oberen Remscheider Straße (1 h) sollte hier auch ein 1 h Parkscheibenregelung beschildert werden.
Nach Beendigung der Bauarbeiten an der Oberen Remscheider Straße werden die provisorischen Parkplätze auf dem „Platz am Weihnachtsbaum“ wieder demarkiert. Die freie Parkfläche zwischen Brückenweg 3 und 11, die momentan für die Baustelle auch als Baustelleneinrichtungsfläche dient, wird nach der Fertigstellung wieder für das Parken größtmöglich freigeräumt (bis zur Umsetzung B-Plan Loches Platz).
Erfahrungen
Nach Aussage des Ordnungsamtes ist die jetzige Regelung zur Parkregelung den Wermelskirchener Autofahrern allgemein bekannt, wird akzeptiert und größtenteils gut angenommen und eingehalten.
In der Anlage ist der momentane Stand der Parkraumregelung dargestellt.
Die Fraktionen erhalten vorab jeweils eine Ausfertigung des Lageplanes. Anlage/n:
Lageplan: Parkraumbewirtschaftung Innenstadt Stand Jan. 2015
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