Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss beschließt, folgende Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters zuzulassen: (einsetzen nach Abstimmung) Sachverhalt:
Der Bürgermeister als Wahlleiter hat mit Amtlicher Bekanntmachung vom 17.11.2014 zur Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt des Bürgermeisters aufgefordert. Die Einreichungsfrist endete am 27.07.2015, 18.00 Uhr. (Ausschlussfrist)
Die fristgemäß eingegangenen Wahlvorschläge werden gemäß § 18 Kommunalwahlgesetz vom Wahlausschuss geprüft, der anschließend über deren Zulassung entscheidet.
Die Verwaltung wird in der Sitzung die rechtzeitig eingereichten Wahlvorschläge bekanntgeben und in der Sitzung über das Ergebnis der Vorprüfung berichten.
Über die Sitzung ist eine förmliche Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung zu fertigen, die von allen Mitglieder des Wahlausschusses zu unterzeichnen ist.
Hinweis: Gem. § 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Beisitzer beschlussfähig.
Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten in der Sitzung ein Merkblatt, welches sie über ihre Rechte und Pflichten und die Bedeutung des Wahlausschusses als Wahlorgan unterrichten soll.
Der Wahlausschuss nimmt zur Kenntnis, dass anstelle des Wahllokales Ev. Gemeindehaus Sonne, Stimmbezirk 20.1, wegen Veräußerung des Gebäudes ein neues Wahllokal gefunden werden musste
Der Stimmbezirk 20.1. wird von nun an im Wahllokal Bauhof Sonne ausgezählt.
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