Vorlage - RAT/3029/2015  

 
 
Betreff: Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl
vom 13.09.2015
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Wahlausschuss Entscheidung
15.09.2015 
Sitzung des Wahlausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.       


Sachverhalt:

 

Der Wahlausschuss stellt nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 2 (1) Kommunalwahlordnung (KWahlO) in Verbindung mit § 61 (3) KWahlO das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 13.09.2015 fest.

 

Das hierzu notwendige Zahlenmaterial, die erforderlichen Berechnungen und der Name des gewählten Bewerbers werden den Mitgliedern des Wahlausschusses und dem Wahlleiter nach Überprüfung der Wahlniederschriften in der Sitzung vorgelegt und erläutert.

 

Vereinigt kein Kandidat bei der Hauptwahl die erforderliche Stimmenmehrheit von mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die bei dieser Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl am 27. September 2015 statt.

 

Falls eine Stichwahl nicht erforderlich werden sollte, benachrichtigt der Wahlleiter umgehend nach der Feststellung durch den Wahlausschuss den gewählten neuen Bürgermeister und fordert ihn gem. § 62 KWahlO auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob er die Wahl annimmt. Der Amtsantritt erfolgt frühestens mit Ausscheiden des Vorgängers aus dem Amt (20.10.2015, 24.00 Uhr), also zum 21.10.2015.

 

Das Wahlergebnis wird nach Feststellung durch den Wahlausschuss öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung erfolgt unbeschadet der Annahme oder Ablehnung der Wahl durch den Bewerber

 

Über die Sitzung des Wahlausschusses ist gem. § 61 (5) KWahlO eine formelle Niederschrift nach der Anlage 26c KWahlO zu fertigen, die von allen Wahlausschussmitgliedern, die an der Feststellung mitgewirkt haben, zu unterschreiben ist.

 

Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Beisitzer beschlussfähig.    


 

       


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: