Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt als Änderung der bestehenden Schulentwicklungsplanung - Planungszeitraum ab 2011/2012 bis 2026/2027 -
a) im Teilstandort Hünger des Grundschulverbundes Am Haiderbach ab dem Schuljahr 2015/2016 keine Eingangsklasse mehr zu bilden, b) den Teilstandort Hünger spätestens ab dem Schuljahr 2018/2019 zu schließen, c) den Grundschulverbund Am Haiderbach, bei Erhalt des Hauptstandortes Tente als eigenständige Grundschule, mit Ende des Schuljahres 2017/2018 aufzulösen und d) die Schwanenschule zum nächstliegenden Schulstandort für die bisher dem Teilstandort Hünger zugeordneten Wohnbereiche zu erklären. Sachverhalt:
Ausgangssituation: Im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung ab 2007/2008 sind ab dem Schuljahr 2008/2009 die Grundschulverbünde Am Haiderbach (Hauptstandort Tente, Teilstandort Hünger) und Dabringhausen/Dhünn (Hauptstandort Dabringhausen, Teilstandort Dhünn) gebildet worden. Ergänzend hierzu ist die Verwaltung im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung ab 2011/2012 verpflichtet worden, die Notwendigkeit der Weiterführung dieser Grundschulverbünde laufend zu überprüfen.
Auszug aus der Schulentwicklungsplanung – Planungszeitraum ab 2011/2012 bis 2026/2027, Ziffer 7. und 12.): „Dennoch wird die Verwaltung mit dieser Planung insbesondere verpflichtet, während des Planungszeitraumes zu überprüfen, ob die Führung der Grundschulverbünde Am Haiderbach und Dabringhausen/Dhünn auch zukünftig mit dem jeweiligen Teilstandort möglich ist.“
Prüfungsergebnis:
Grundschulverbund Am Haiderbach (Hauptstandort Tente / Teilstandort Hünger): Im Rahmen der Überprüfungsverpflichtung ist festgestellt worden, dass eine Weiterführung des Grundschulverbundes Am Haiderbach zukünftig nicht mehr möglich ist und im Teilstandort Hünger ab dem Schuljahr 2015/2016 keine Eingangsklassen mehr gebildet werden können. Der Teilstandort Hünger sollte daher nach Auslaufen der Schule ab dem Schuljahr 2018/2019 geschlossen werden.
Begründung: Für die Aufnahme im Schuljahr 2015/2016 liegen der Verwaltung 13 Anmeldungen für Schülerinnen und Schüler vor, von denen 3 Schülerinnen und Schüler im Bereich der Stadt Solingen (Höhrath, Burg) leben. Gem. Schulgesetz (s. a. § 93 Abs. 2 Schulgesetz i. V. m. den dazugehörigen Rechtsverordnungen) ist eine Klassenbildung unterhalb von 15 Schülerinnen und Schülern nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist die untere Schulaufsichtsbehörde in Abstimmung mit der Schulleitung und der Stadt Wermelskirchen als Schulträger gezwungen, die Bildung einer Eingangsklasse ab dem Schuljahr 2015/2016 beim Teilstandort Hünger nicht mehr zuzulassen.
Darüber hinaus bleibt festzustellen, dass der Teilstandort Hünger auch in den vergangenen Schuljahren nur schwer haltbar und auch nur mit der Beschulung von Kindern aus dem Bereich der Stadt Solingen möglich gewesen ist. Im kommenden Schuljahr 2015/2016 reicht selbst die Einrechnung dieser externen Schülerinnen und Schüler nicht aus, um die Mindestschülerzahl zu erreichen.
Die Belegungszahlen in den Schuljahren 2012/2013 bis einschließlich 2015/2016 stellen sich wie folgt dar:
Schuljahr 2012/2013: 18 Anmeldungen (davon 2 Solingen) von 29* möglichen Anmeldungen; Quote Wk: 52%
Schuljahr 2013/2014: 16 Anmeldungen (davon 2 Solingen) von 18* möglichen Anmeldungen; Quote Wk: 78%
Schuljahr 2014/2015 18 Anmeldungen (davon 3 Solingen) von 26* möglichen Anmeldungen; Quote Wk: 58%
Schuljahr 2015/2016 13 Anmeldungen (davon 3 Solingen) von 21* möglichen Anmeldungen; Quote Wk: 48% *Es handelt sich um die im Einzugsbereich des Teilstandortes Hünger gemeldeten und im jeweiligen Schuljahr schulpflichtig werdenden Kinder. Für diese Kinder ist der Teilstandort Hünger nächstliegende Schule.
Die Anmeldequote ist in den letzten 3 Schuljahren kontinuierlich gesunken und beträgt (ohne Solingen) in den Jahren 2012/2013 bis 2015/2016 im Durchschnitt: 59%
Die voraussichtlichen Belegungszahlen in den Schuljahren 2016/2017 bis einschließlich 2019/2020 stellen sich wie folgt dar:
Schuljahr 2016/2017 16* mögliche Anmeldungen, davon 59%: 10 vorauss. Anmeldungen (min. 15 notwendig)
Schuljahr 2017/2018 19* mögliche Anmeldungen, davon 59%: 12 vorauss. Anmeldungen (min. 15 notwendig)
Schuljahr 2018/2019 19* mögliche Anmeldungen, davon 59%: 12 vorauss. Anmeldungen (min. 15 notwendig)
Schuljahr 2019/2020 15* mögliche Anmeldungen; davon 59%: 9 vorauss. Anmeldungen (min. 15 notwendig)
*Es handelt sich um die im Einzugsbereich des Teilstandortes Hünger gemeldeten und im jeweiligen Schuljahr schulpflichtig werdenden Kinder. Für diese Kinder ist der Teilstandort Hünger nächstliegende Schule.
Bei Berücksichtigung einer gemittelten Anmeldequote von 59% (Jahre 2012/2013 bis 2015/2016) ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Schülerzahlen von mindestens 15 Schüler/innen auch in Zukunft nicht erreicht werden und Kassenbildungen nicht möglich sein werden. Selbst durch die denkbare Umsetzung eines jahrgangsübergreifenden Unterrichtes ist die dauerhafte Einhaltung von mindestens 15 Schülerinnen und Schülern nicht absehbar.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, als Änderung zur bestehenden Schulentwicklungsplanung - Planungszeitraum ab 2011/2012 bis 2026/2027, zu beschließen,
a) im Teilstandort Hünger ab dem Schuljahr 2015/2016 keine Eingangsklasse mehr zu bilden, b) den Teilstandort Hünger spätestens ab dem Schuljahr 2018/2019 zu schließen, c) den Grundschulverbund Am Haiderbach mit Ende des Schuljahres 2017/2018 aufzulösen und d) die Schwanenschule zum nächstliegenden Schulstandort für die bisher dem Teilstandort Hünger zugeordneten Wohnbereiche zu erklären.
Die Vorgehensweise ist mit den betroffenen Schulleitungen und mit der unteren Schulaufsichtsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises vorab im Rahmen verschiedenster Abstimmungsgespräche ausführlich beraten worden.
Die Eltern, deren Kinder per Schuljahr 2015/2016 im Teilstandort Hünger angemeldet worden sind, erhalten eine entsprechende Benachrichtigung der Verwaltung mit dem Hinweis, dass eine Beschulung der angemeldeten Kinder ab dem Schuljahr 2015/2016 nicht mehr im Teilstandort Hünger, sondern in der dann nächstliegenden Grundschule (Schwanenschule) möglich ist. Entsprechende Aufnahmekapazitäten sind dort vorhanden. Die Wahlmöglichkeit einer Wunschschule bleibt hiervon unberührt. Eine Aufnahme in der Wunschschule kann erfolgen, sofern Plätze vorhanden sind.
Die Zuordnung des Hauptstandortes Tente als nächstliegende Schule ist nicht möglich, da dieser weiter entfernt vom Einzugsbereich des bisherigen Teilstandortes Hünger liegt, als die Schwanenschule und somit nicht nächstliegende Schule sein kann. Darüber hinaus werden die Aufnahmekapazitäten des derzeitigen Hauptstandortes Tente zukünftig für die Beschulung der im Einzugsbereich Tente lebenden Schülerinnen und Schüler benötigt.
Die Verwaltung beabsichtigt, auch den Eltern der 3 angemeldeten Schülerinnen und Schüler aus Solingen für das Schuljahr 2015/2016 ein Platzangebot in einer Grundschule in Wermelskirchen zu unterbreiten, sofern entsprechende Plätze zur Verfügung stehen.
Für die Einschulungen ab 2016/2017 wird die Schwanenschule dann grundsätzlich als die nächstliegende Grundschule für die betroffenen Wohnbereiche im bisherigen Einzugsbereich des Teilstandortes Hünger benannt.
Die Schulleitung des Grundschulverbundes Am Haiderbach wird die betroffenen Eltern umgehend nach der vorbereitenden Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Kultur über die neue Situation informieren.
Die Verwaltung wird in der Phase des Auslaufens des Teilstandortes Hünger, insbesondere im letzten Schuljahr (2017/2018), in Abstimmung mit der Schulleitung und der Schulaufsicht für alle Beteiligten verträgliche Maßnahmen vorbereiten und umsetzen.
Grundschulverbund Dabringausen/Dhünn (Hauptstandort: Dabringhausen / Teilstandort Dhünn: Der Grundschulverbund hat sich in der Vergangenheit stabil entwickelt. Insbesondere im Teilstandort Dhünn war und ist die Bildung von Eingangsklassen ohne Probleme möglich (Anmeldungen 2012/2013 bis 2014/2015 durchschnittlich 23 - Quote: 69% / Anmeldungen 2015/2016: 21 – Quote: 69%). Unter Beachtung der zu erwartenden Schülerzahlen in den Jahren von 2016/2017 bis 2019/2020 und unter Einrechnung einer Anmeldequote von 69% ist mit durchschnittlich 20 Anmeldungen je Einschulungsjahrgang zu rechnen. Aus heutiger Sicht ist das Erreichen der Mindestschülerzahl (15 Anmeldungen) und damit die Klassenbildung sowie die Weiterführung des Grundschulverbundes Dabringhausen/Dhünn auch zukünftig gegeben. Anlage/n:
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