Vorlage - RAT/3045/2015  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung "Halzenberg"
A. Vorstellung der Satzungsinhalte
B. Offenlagebeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Menger-Schindler, Marlies
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
04.05.2015 
5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.05.2015 
6. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage I_Halzenberg_(einschl_ALK)  
Anlage II_Halzenberg_Ergaenzungssatzung_Zeitung  
Anlage III_Halzenberg_Satzung_Deckblatt  
Lage_im_Raum  
Halzenberg_Ergaenzungssatzung_Zeitung  
WK_34_Halzenberg_1_1E  
018_Satzungtext Halzenberg_Offenlage_090315  
019_Begruendung Halzenberg_Offenlagebeschl_090315  
019_Anhang zur Begruendung_textl Festsetz_090315  
Halzenberg_Kriterien_soziale_Infrastruktur_ÖPNV_Versorgung_und weitere Kriterien  
ASP Ergaenzungssatzung Halzenberg 2014-12-22  
Formular A ASP Antragsteller Angaben zum Plan  
Formular B ASP Antragsteller Art fuer Art  
Formular C ASP Landschaftsbehoerde  
Formular D Genehmigungsbehoerde  
LPB Halzenberg ErgSatzung  
Anlage 2 Korrektur Satzung Halzenberg  
Karte 1 Bestand  
Anlage 1 Bilanzierung ErgSat Halzenberg-22-1-2015  
Karte 2 Maßnahmen und Schutz  
Anlage IV_Ablaufschema_Ergänzungssatzung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Halzenberg mit Planzeichnung einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und landschaftspflegerischem Begleitplan gemäß § 34 (6) Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen.

          


Sachverhalt:

 

Ziel und Erfordernis der Ergänzungssatzung

 

Ziel ist es, dass die seit 1980 verbindliche Abgrenzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Halzenberg“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung in nordöstlicher Richtung eine Ergänzung erfahren soll.

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) legt die Gemeinde durch eine Ergänzungssatzung fest, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen wird.

 

 

Bisheriges Planverfahren

 

Mit Schreiben vom 17.08.2011 beantragten die Grundstückseigentümer die Ergänzung der Innenbereichssatzung. Im Rat der Stadt wurde am 02.07.2012 der Beschluss gefasst, ein Satzungsverfahren vorzubereiten. Die diesem Beschluss zu Grunde liegende Abgrenzung der Ergänzungssatzung „Halzenberg“ ist als Anlage I beigefügt.

 

Anhand der örtlichen Gegebenheiten wurde im Rahmen einer detaillierten Abstimmung mit den Grundstückseigentümern in zwei Schritten das Satzungsverfahren vorbereitet:

 

1. Die Korrektur der bestehenden Klarstellungssatzung „Halzenberg“ im Bereich „Staller Weg“r den Bandweberbetrieb ( Betriebserweiterung - 1999 im Außenbereich genehmigt) erfolgte im Vorfeld dieser Ergänzungssatzung mit Ratsbeschluss vom 15.12.2014 und ist seit dem 24.01.2015 in Kraft getreten.

 

2. Der Bereich der Ergänzungssatzung ist geprägt durch den bestehenden Löschteich für den Bandwebereibetrieb und die sich anschließenden privaten Betriebsstellplätze quer zur öffentlichen Straßenfläche. Das dahinterliegende Weideland, heute Pferdekoppel, liegt oberhalb einer Böschungskante. Ein Pferdestall ist über eine Treppenanlage erreichbar. Bewuchs im Übergang zur freien Landschaft ist nicht vorhanden. Müllcontainer im Bereich der Wendemöglichkeit stehen außerhalb des Innenbereichs.

Diese örtliche Situation ist entsprechend den Festsetzungen und Darstellungen der Ergänzungssatzung „Halzenberg“ zu ordnen und muss der Realisierung der beiden festgesetzten Wohngebäude vorangehen.

Aus beiden Satzungsbereichen ergibt sich eine veränderte Abgrenzung der Ergänzungssatzung „Halzenberg“, die als Anlage II beigefügt ist.

 

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt den Bereich der Ergänzungssatzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Auf Grund der geringen Größe dieses Satzungsbereiches ist die Änderung des FNP im Anschluss an die bestehenden Gemischten Bauflächen nicht erforderlich.

 

Die Ergänzungssatzung „Halzenberg“ liegt im Gültigkeitsbereich des Landschaftsplans Nr. 3 „Große Dhünntalsperre“ des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes Nr. 3 weist den gesamten Planungsraum sowie das westliche Untersuchungsgebiet mit dem Entwicklungsziel Nr. 1 aus. Dort wird das Plangebiet dem Entwicklungsraum 1.2-„Land- und forstwirtschaftlich genutzte Hang- und Kuppenlage“ zugeordnet. Für Bereiche mit dem Entwicklungsziel Nr. 1 wird die Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatten Landschaft angestrebt.

 

Die Ergänzungssatzung „Halzenberg“ liegt innerhalb der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes „Große Dhünntalsperre“.

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Wasseraustritte und Vernässungszonen wurden ebenfalls nicht festgestellt.

 

Basierend auf diesen Angaben konnten die Artenschutzprüfung und der landschaftspflegerische Begleitplan, von dem Antragsteller, an einen Fachplaner vergeben werden. Auf der Grundlage der Bestandserfassung wurde der Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und der erforderliche Ausgleich ermittelt. Dieser wird im Einvernehmen, unmittelbar angrenzend auf weiteren Grundstücksteilen der Eigentümer in Form einer Obstwiese anzulegen sein. Das Öko-Konto der Stadt wird somit nicht beansprucht.

 

Zur Schaffung von Baurecht für den Bereich der Ergänzungssatzung „Halzenberg“ wurde der Entwurf eines städtebaulichen Vertrages zur Durchführung dieser städtebaulichen Maßnahme gemäß § 11 (1) Nr.1 Baugesetzbuch (BauGB) vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 18.03.2013 beschlossen. Die Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Antragsteller erfolgte im Februar 2015.

Durch die Ergänzungssatzung „Halzenberg“ entstehen der Stadt neben den allgemeinen Verwaltungsleistungen in Form der Durchführung des Planverfahrens keine weiteren Kosten.

 

 

A. Vorstellung der Inhalt zur Ergänzungssatzung (Anlage III)

 

Nachrichtliche Darstellung der bestehenden öffentlichen Verkehrsfläche:

Im Bereich der Ergänzungssatzung liegt die ausgebaute Erschließungsstraße „Staller Weg“. Sie wird einschließlich des Wendebereiches (Parzelle 232) als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Wermelskirchen.

 

Verschiebung des öffentlichen Wendebereiches:

Sollte die dargestellte Möglichkeit der Verschiebung des Wendebereiches wahrgenommen werden, kann dies nur in Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt erfolgen. Alle entstehenden Kosten des Straßenumbaus, der Vermessung und der Grundbuchänderung hat der private Veranlasser zu tragen.

 

Private Fläche für Stellplätze, Löschteich und Müllcontainer:

Die östliche private Grundstücksfläche ist bei Realisierung der Wohnbebauung als unversiegelte Stellplatzfläche nutzbar. In diesen Bereich können der erforderliche Löschteich verschoben und die längs des Staller Weges entfallenden Stellplätze untergebracht werden. Diese im Innenbereich dargestellten privaten Erschließungsanlagen sind mit den Fachämtern der Stadt und der Feuerwehr im Rahmen der Baugenehmigung abzustimmen.

Der außerhalb der Ergänzungssatzung befindliche Müllcontainer-Standort im Außenbereich, muss in den Innenbereich verschoben werden.

 

Vorgaben zur Erschließung:

Regenwasser, welches auf den privaten Grundstücken anfällt, ist auf diesen entsprechend der DWA A-138 unmittelbar vor Ort zu versickern.

Welche Art der Versickerungseinrichtung gewählt wird, ist im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen und mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen bzw. durch diese genehmigen zu lassen.

 

schwasser und Rettungsweg:

Im Baugenehmigungsverfahren ist zu prüfen, ob der vorgenannte Löschwasserbedarf ausreicht oder über den Grundschutz hinaus sichergestellt werden muss. Sofern die Neubebauung außerhalb einer Fahrzeit der Feuerwehr von 7 Minuten liegt, ist oberhalb des Erdgeschosses ein zweiter baulicher Rettungsweg in Form von z.B. einer zusätzlichen Treppe herzustellen. Die Abstimmung mit den Fachbehörden hat im Baugenehmigungsverfahren zu erfolgen.

 

Festsetzungen:

Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 gibt an, wie viel qm Gebäudegrundfläche je qm Grundstücksfläche maximal zulässig sind. Der Berechnung ist die Grundstücksfläche innerhalb des Satzungsgebietes zu Grunde zu legen. Die GRZ beinhaltet auch Garagenflächen. Für den Flächenverbrauch durch Zufahrten, Terrassen und Wegeflächen kann die zulässige Grundfläche um 50 % überschritten werden, so dass insgesamt  eine Versieglung von 60 % nicht überschritten werden darf (§ 19 (4) BauNVO).

 

Die Geschossigkeit, Größe und Lage der zwei möglichen Wohngebäude müssen sich so in den Gebäudebestand einfügen, dass die städtebauliche Ordnung gewahrt bleibt. Es wird die offene Bauweise festgesetzt. Es sind maximal zwei Einzelhäuser mit je zwei Wohneinheiten zulässig. Eine Riegelbebauung in Form von Reihenhäusern ist unzulässig. Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche möglich.

 

Gestalterische Hinweise und Empfehlungen:

Diese wurden der Begründung in Anlehnung an die Bebauungspläne im Stadtgebiet Wermelskirchens beigefügt, haben jedoch keinen bindenden Charakter.

 

Um die Ergänzungssatzung so schonend und verträglich wie möglich zu halten und ein Einfügen in das Landschaftsbild des Bergischen Landes zu gewährleisten, sind entsprechende gestalterische Empfehlungen ausgesprochen. Sie sollen sicherstellen, dass örtliche siedlungstypische Gebäudemerkmale auch bei Neuplanungen aufgenommen werden, um sie behutsam in die bestehende Orts- und Landschaftssituation einzufügen.

 

Die Empfehlungen beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung der Dachform, die möglichen Dachaufbauten und die farbliche Gestaltung. Die Wahl der Außenmaterialien zur Fassadengestaltung wird auf typische bestehende Merkmale begrenzt.

 

Artenschutzprüfung:

Es wurde eine Vorabschätzung der artenschutzrechtlichen Belange durchgeführt. Hierbei ergibt sich im Rahmen des Planungsvorhabens keine artenschutzrechtliche Betroffenheit potenziell vorkommender planungsrelevanter Arten. Somit kann ein Zutreffen der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG für die Ergänzungssatzung „Halzenberg“ ausgeschlossen werden.

 

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen:

 

Die auf den Grundstücken des Antragstellers möglichen Ausgleichsmaßnahmen wurden definiert, abgestimmt und in die Festsetzungen der Ergänzungssatzung aufgenommen.

 

Dabei sind die Neuanlage einer Baumhecke im östlichen Bereich der Ergänzungssatzung M7a/M7b und die Vergrößerung eines bereits aufgepflanzten Feldgehölzes im Nordwesten der Ergänzungssatzung M8 vorzunehmen.

Alle Details sind dem „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ zu entnehmen. Die beigefügte Kostenschätzung gibt einen Überblick über die entstehenden Kosten der landschaftspflegerischen Maßnahmen. Das Öko-Konto der Stadt wird nicht beansprucht.

 

 

B. Offenlagebeschluss der Ergänzungssatzung

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr kann nunmehr die öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung „Halzenberg“ beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Halzenberg“ mit Planzeichnung einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und landschaftspflegerischem Begleitplan, gemäß § 34 (6) Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Weiteres Verfahren

 

Unmittelbar nach diesem Beschluss des Rates kann die amtliche Bekanntmachung, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Nach der sich anschließenden Abwägung möglicher vorgetragener Anregungen und dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt, tritt mit amtlicher Bekanntmachung die Ergänzungssatzung in Kraft.

 

 

          


Anlage/n:

 

Anlage I              Abgrenzung zum Einleitungsbeschluss

Anlage II              Plangebietsabgrenzung

Anlage III              Entwurf des Satzungstextes der Ergänzungssatzung „Halzenberg

mit Planzeichnung einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und landschaftspflegerischem Begleitplan

-          Anhang zur Begründung - Gestalterische Hinweise und Empfehlungen

-          Infrastrukturtabelle

-          Verfahrensübersicht

Anlage IV              Ablaufschema zum Satzungsverfahren nach BauBG      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I_Halzenberg_(einschl_ALK) (620 KB)      
Anlage 2 2 Anlage II_Halzenberg_Ergaenzungssatzung_Zeitung (305 KB)      
Anlage 3 3 Anlage III_Halzenberg_Satzung_Deckblatt (210 KB)      
Anlage 4 4 Lage_im_Raum (633 KB)      
Anlage 5 5 Halzenberg_Ergaenzungssatzung_Zeitung (302 KB)      
Anlage 6 6 WK_34_Halzenberg_1_1E (541 KB)      
Anlage 7 7 018_Satzungtext Halzenberg_Offenlage_090315 (160 KB)      
Anlage 8 8 019_Begruendung Halzenberg_Offenlagebeschl_090315 (209 KB)      
Anlage 9 9 019_Anhang zur Begruendung_textl Festsetz_090315 (139 KB)      
Anlage 10 10 Halzenberg_Kriterien_soziale_Infrastruktur_ÖPNV_Versorgung_und weitere Kriterien (14 KB)      
Anlage 11 11 ASP Ergaenzungssatzung Halzenberg 2014-12-22 (2216 KB)      
Anlage 12 12 Formular A ASP Antragsteller Angaben zum Plan (175 KB)      
Anlage 13 13 Formular B ASP Antragsteller Art fuer Art (85 KB)      
Anlage 14 14 Formular C ASP Landschaftsbehoerde (37 KB)      
Anlage 15 15 Formular D Genehmigungsbehoerde (33 KB)      
Anlage 16 16 LPB Halzenberg ErgSatzung (1351 KB)      
Anlage 18 17 Anlage 2 Korrektur Satzung Halzenberg (563 KB)      
Anlage 20 18 Karte 1 Bestand (1022 KB)      
Anlage 17 19 Anlage 1 Bilanzierung ErgSat Halzenberg-22-1-2015 (22 KB)      
Anlage 19 20 Karte 2 Maßnahmen und Schutz (198 KB)      
Anlage 21 21 Anlage IV_Ablaufschema_Ergänzungssatzung (138 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: