Vorlage - RAT/3046/2015  

 
 
Betreff: Einrichtung eines öffentlichen Grillplatzes im Bereich Freizeitpark/Reisegarten Eifgen
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Entscheidung
03.03.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Grillplatz Eifgen Übersicht 141204  
Grillplatz Var 1  
Grillplatz Var 2 Strandbad 141127  
Grillplatz Strandbad Perspektive 141204  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Beratung ist abzuwarten.    


Sachverhalt:     


Anlage/n:

Übersichtsplan und Entwurfsskizzen 1 - 4    

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grillplatz Eifgen Übersicht 141204 (508 KB)      
Anlage 2 2 Grillplatz Var 1 (830 KB)      
Anlage 3 3 Grillplatz Var 2 Strandbad 141127 (869 KB)      
Anlage 4 4 Grillplatz Strandbad Perspektive 141204 (719 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

siehe unten

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

Siehe Sachverhalt

 

 

 

Im Rahmen der Beratungen zur Einrichtung einer Grillplatzanlage hat sich zuletzt der AUB am 08.12.2014 mit der Thematik befasst. Ein Antrag der CDU/Büfo/Bündnis90-Die Grünen, ein Konzept und die Kosten für eine entsprechende Einrichtung im Bereich „Eifgen“ zu ermitteln, wurde in der o.g. Sitzung eingebracht.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich verschiedene Ansätze zur Einrichtung einer Grillplatzanlage im beantragten  Bereich skizzenhaft ausgearbeitet (s. Anlagen 1-4).

 

Dabei bieten sich grundsätzlich zwei Stellen im Eifgen an:

 

 

Am Standort A, im direkten Anschluss an den „Reisegarten Eifgen“, liegt eine ausreichend große Fläche, um einen komfortablen Grillplatz einzurichten. Der Platz könnte mehrere Feuerstellen mit einfachen Sitzgelegenheiten (Steinblöcke/Baumstümpfe o.ä.) beinhalten und zentral zu den Grillstellen ließe sich ein entsprechender Unterstand errichten. Größe und Form dieses Unterstandes könnte dem bereits errichteten Schutzunterstand am entgegengesetzten Ende des Reisegartens entsprechen.

Durch eine entsprechende Bepflanzung könnte eine Gliederung und  weitere Strukturierung der Platzanlage erreicht werden.

Der Untergrund des Platzes muss an dieser Stelle verfestigt werden, da der Bereich tendenziell durchfeuchtet ist.

Die Müllentsorgung ist dabei insgesamt zu regeln. Ein öffentliches WC kann hier allenfalls im Bereich der „Freizeitanlage Eifgen“ erreicht werden, wenn dies als Option, in Verbindung mit diesem Standort, zur Verfügung steht. Dies wäre bei einer weiteren Umsetzung zu prüfen.

 

Der Standort ist leicht und direkt über den „Reisegarten Eifgen“ zu erreichen und anzudienen. Er liegt offen zum Reisegarten hin und ist insofern gut einsehbar und erkennbar.

Er kann für Besucher des Eifgentals unkompliziert und spontan genutzt werden. Durch seine Öffnung und Nähe zum Reisegarten hin unterliegt er einer gewissen „öffentlichen Kontrolle“.

 

 

 

 

Der Standort B liegt in der „Freizeitanlage Eifgen“ und hat bereits entsprechende Nebenanlagen und Infrastrukturen vorzuweisen. Das Hauptgebäude weist eine ausreichend große offene Schutzüberdachung aus. Innerhalb der Anlage steht darüber hinaus eine WC-Anlage zur Verfügung, wenn die entsprechende Wartung dazu gewährleistet werden kann.

An diesem Standort sind allenfalls die entsprechenden Feuerstellen einzurichten, die unterschiedlich im Gelände positioniert werden könnten.

Die Nutzung der Anlage ist bereits in der Vergangenheit als Treffpunkt für Feiern, Klassenfeste u.ä. möglich gewesen. Eine spezielle Ausstattung mit Feuerstellen ist aber nicht vorhanden.

Die etwas abgeschirmte Lage und die unmittelbare Nähe zum Wasserbiotop (Teil des Naturschutzgebietes) des ehemaligen „Strandbades Eifgen“ kann insgesamt, bei einer intensiven und uneingeschränkten Ausnutzung eines Grillplatzangebotes, einen Nutzungskonflikt hervorrufen. Um den Zielen des Naturschutzes gerecht zu werden, wird die Ausgestaltung der Nutzungsordnung entsprechend angepasst.

Durch die Abgeschirmtheit ist eine „öffentliche Kontrolle“ weniger gegeben und es ist nicht sichergestellt, dass die Anlage insgesamt frei von unsachgemäßem Gebrauch bleibt.

 

Letztlich wird festzulegen sein, wie je nach Standortwahl, die Regularien für eine Nutzung der Anlagen aussehen sollen.

 

Optionen zur Umsetzung

 

Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Varianten bestehen aus Sicht der Verwaltung folgende Möglichkeiten zur schrittweisen Umsetzung einer „Grillplatzanlage Eifgen“:

 

  1. Herstellung einer standfesten Platzfläche und Schaffung von etwa 4 einfachen Feuerstellen mit entsprechenden robusten Sitzgelegenheiten im Bereich Standort A gemäß Planungsskizze.

Diese Einrichtung  wird zunächst probeweise für ein oder zwei Jahre öffentlich angeboten und kann spontan, ohne Voranmeldung, von Jedermann genutzt werden.

 

Kosten: ca. 20.000 €

 

Die Baumaßnahme ist aufgrund ihres Umfangs nicht in Eigenleistung zu erbringen.

 

Inwieweit eine Toilettennutzung im Freizeitpark möglich ist, muss noch geprüft werden. Hier besteht aufgrund der abgeschirmten Lage ein hohes Risiko für unsachgemäßen Umgang, Vandalismus und starke Verschmutzungen.

Die jährlichen Folgekosten für die Reinigung der WC-Anlage bei verstärkter Verschmutzung und Vandalismus sind nicht absehbar; es ist mit hohen Kosten zu rechnen.

 

  1. Nachrüstung der Anlage bei Bedarf mit einer Schutzdacheinrichtung.

 

Kosten: ca. 15.000 €

 

  1. Bei Bedarf und größerer Nachfrage nach einem Grillplatzangebot kann eine Aktivierung der „Freizeitanlage Eifgen“ (Standort B) weiter entwickelt werden.

Hier sind dann ebenfalls entsprechende Feuerstellen anzulegen. Die Nutzung an dieser Stelle sollte aber geregelt werden (Anmeldung/Kaution), um private, schulische oder Vereinsfeiern ermöglichen zu können.

 

Kosten: müssen zum Umsetzungszeitpunkt aktuell ermittelt werden

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Nach den Vorgaben des Innenministeriums zur Haushaltssicherung sowie den bisherigen Genehmigungen der Haushaltssicherungskonzepte ist die Übernahme neuer, freiwilliger Aufgaben nur unter gleichzeitigem Verzicht auf andere freiwillige Leistungen zulässig. Diesbezüglich ist ein Beschluss dieser Vorlage nur unter dieser Rahmenbedingung möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass neben den Investitionskosten ein erheblicher Unterhaltungsaufwand entsteht.