Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
die Teilbudgets
- 10.01 – 10.07 - 12.01 - 13.01 - 14.01 - 20.01 – 20.07 - 32.01 – 32.09 - 51.06 - 61.08 - 66.04 – 66.05 in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2015 sowie den vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.Sachverhalt:
Der Städtische Haushalt für das Haushaltsjahr 2015 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2012 – 2022 wurden im Rat der Stadt am 15.12.2014 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Haushaltes 2015 und den Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2012 – 2022 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2015 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes und die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage. Anlage/n:
- Aufstellung der in diesem Ausschuss zu beratenden Seiten
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