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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Entwurf des Lärmaktionsplanes Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis.Sachverhalt:
Auf Grundlage der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und des Bundesimmissionsschutzgesetzes, 6. Teil Lärmminderungsplanung ist die Stadt Wermelskirchen für die Erstellung des Lärmaktionsplans – Stufe 2 zuständig.
Die Stadt hat das Büro LK Argus mit der Bearbeitung beauftragt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt vor. Er beinhaltet die Analyse der Lärmkartierung, die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Handlungsschwerpunkte und die Minderungsmaßnahmen.
Nächste Eckpunkte sind: die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den Ausschussberatungen im März, die Auslegung des Entwurfs und die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt im September 2015. Ab 2013 ist die Überprüfung / Überarbeitung der Lärmaktionsplanung im 5-Jahres-Rhythmus bindend.
Frau Janßen vom Büro LK Argus wird in der Sitzung die Inhalte des Entwurfs und die Maßnahmen näher erläutern. Anlage/n:
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