Vorlage - RAT/3061/2015  

 
 
Betreff: Bearbeitung des Grünflächenkatasters
Hier: Bereitstellung der erforderlichen Personalmittel
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Entscheidung
03.03.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Die Beratung ist abzuwarten.                      


Sachverhalt:

 

Das Thema Grünflächenpflege,  sowie die Aufstellung und Bearbeitung eines Grünflächenkatasters wurde 2012 und 2013 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr  (vormals „Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen“) behandelt.

 

Zum einen wurde die Verwaltung beauftragt, ein Pflegekonzept für privilegierte (besondere, herausgesuchte) Grünflächen zu erstellen. Zum anderen hat der Arbeitskreis „Saubere Stadt“ an der Festlegung dieser Flächen mitgewirkt.  

Die verwaltungsinterne Planung sah die Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für die beschlossenen privilegierten Grünflächen für 2013/2014 vor.

 

Die Bearbeitung der Grünflächen erfolgte bisher durch vorhandenes Personal. Aufgrund der jetzigen Personalsituation konnte die Bearbeitung des Grünflächenkatasters bisher anteilig zu ca. 15 % erfasst werden. Bewertung, Analyse und Zieldefinition stehen noch aus.

 

Antrag der WNK UWG Fraktion

Die WNK UWG hat zu diesem Thema einen Antrag mit Datum vom 23.10.2014 gestellt.

Der Antrag wurde im Ausschuss für Umwelt und Bau am 08.12.2014 unter TOP 7 eingebracht.

Haushaltsplan 2015 , Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Sachmittel für die Erstellung des Grünflächenkatasters  und eines sich daraus ableitenden Pflegeplanes für die städtischen Grünanlagen“

 

Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die Kosten für Personalmittel und einen Zeitplan aufzustellen.

Nach dem jetzigen Sachstand benötigt die Verwaltung mit eigenem Personal für die Abarbeitung aller städtischen Grünflächen, in oben benannter Tiefe, einen Zeitraum von rd.

4-5 Jahren.

 

 

Im Rahmen einer Kostenschätzung erfolgte eine erste Kostenanfrage an einen Fachingenieur.

Die hierfür geschätzten Kosten für die Bearbeitung der Grünflächen und die abschließende Feststellung eines Pflegekonzeptes betragen 99.000 €.

Der geplante Zeitraum der Bearbeitung beträgt rd. 18 Monate. Nach der Mittelbereitstellung und dem Inkrafttreten des Haushaltes 2015 könnte die Bearbeitung im Sommer 2015 starten. Erste Ergebnisse sind für Anfang 2016, der  Abschluss mit Erfassung aller Grünflächen ist für Ende 2016 möglich.

Die Beauftragung zur weiteren Bearbeitung des Grünflächenkatasters könnte von einem Fachingenieur mittels eines Werkvertrages erfolgen.

Für den Fall, dass die Mittel bereitgestellt werden, ist eine weitergehende Vorbereitungsplanung erforderlich. Hierzu wird die Verwaltung eine kostengünstige Bearbeitungsvariante wählen und eine marktübliche Preisanfrage durchführen.

 

Die Einrichtung einer befristeten Stelle im Bereich des Tiefbauamtes (Betriebshof) wäre eine weitere Möglichkeit, um das Grünflächenkataster zu erarbeiten.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Im Entwurf des Haushalts 2015 sind Mittel für eine solche Maßnahme nicht vorgesehen. Aufgrund der finanziell angespannten Situation kann eine Beauftragung in dieser Höhe vom Kämmerer nicht befürwortet werden. Insbesondere die Erhebungstiefe aller vom Fachamt benannten rd. 6000 Flurstücke sollte überdacht werden.

 

 

 

 

                       


Anlage/n:

                       


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

99.000

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

Ssehe Sachverhalt