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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur KenntnisSachverhalt: Zurzeit werden im Zuge der Fassadensanierungsarbeiten unter anderem auch die Marmorplatten und die darunter liegende Wärmedämmung abgebaut. In der 5. Kalenderwoche wurden nach dem Rückbau der Fassadenplatten an verschiedenen Fassaden vereinzelte Schäden an den Beton-Bewehrungsstählen der Außenwände festgestellt. Durch „Rosten“ der Betonstähle ist es in Teilen zu Betonabplatzungen gekommen. Hierdurch bedingt kann ohne ergänzende Prüfung der Schäden nicht ausgeschlossen werden, dass die Statik der Außenwände betroffen ist.
Nach einer ersten Begutachtung durch einen Statiker am 29.01.2015 hat dieser dazu geraten, die Schadenssituation durch einen Sachverständigen genauer untersuchen zu lassen, um eine möglichst umfassende Schadensdokumentation zu erhalten und hieraus ein Instandsetzungskonzept entwickeln zu können.
Zur Dokumentation der Schäden und zur Feststellung des Schadensumfangs wurde zwischenzeitlich ein Sachverständiger mit der Prüfung der statischen Abhängigkeiten und mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragt. Eine Prüfung durch einen Sachverständigen ist im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der Bauordnung erforderlich, da eventuell statische Mängel betroffen sein können und es sich nach der Bauordnung um einen „Sonderbau“ handelt. Das beauftragte Sachverständigenbüro hat am 12.02.2015 mit der Begutachtung der Schäden begonnen. Das beauftragte Gutachten soll bis zum 27.02.2015 vorliegen.
Zurzeit können zu den festgestellten Schäden keine Aussagen hinsichtlich der Bedeutung der Schäden für die Statik, wie auch zu den erforderlichen Reparaturmaßnahmen formuliert werden. Die Ergebnisse der Sachverständigenprüfungen müssen abgewartet werden. Gleiches gilt für die Fortschreibung des Bauzeitenplans.
Zurzeit erfolgen keine Bauarbeiten zur Herstellung der neuen Aluminiumfassaden. (Erstellung der Unterkonstruktion, Erstellung der neuen Dämmung und Montage der neuen Aluminiumblechverkleidung) Die beauftragte Fassadenfirma wurde aufgefordert, die Arbeiten vor Ort zu unterbrechen und lediglich den Rückbau der Marmorfassade und der vorhandenen Dämmung vorzunehmen, um eine möglichst umfassende Begutachtung der Betonflächen vornehmen zu können. Die im Werk der beauftragten Fassadenfirma herzustellenden Fassadenbleche werden jedoch weiterhin gefertigt und dort gelagert. Somit wird erreicht, dass die Bekleidung der Fassade nach Beendigung der Betonreparaturen ohne vermeidbare Verzögerungen weiter geführt werden kann.
Die Verwaltung wird in der Sitzung auf der Grundlage der dann vorliegenden Daten und Zwischenergebnisse einen mündlichen Sachstandsbericht zum Stand der Baumaßnahmen geben.
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