![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Betriebsleitung zur Umsetzung der Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald, zur Kenntnis.Sachverhalt:
Im Rahmen der Kanalnetzüberwachung hatte der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen eine hydraulische Überlastung der städtischen Schmutzwasserpumpstation „Grunewald 1“ in der Ortslage Grunewald festgestellt. Bei Starkregenereignissen überstaute diese und konnte die Abwassermengen nicht umwelt- und fachgerecht ableiten.
Aufgrund der bei Starkregen anfallenden Wassermengen stieg hierdurch die Pumpenlaufzeit auf bis zu 24 h/d, sodass die angeschlossene Abwasserdruckleitung dauerhaft gefüllt war. Das anfallende Abwasser der nachfolgenden Ortslagen (z.B. Linde) konnte dann kaum noch in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden. Somit war auch in diesen Bereichen eine gesetzeskonforme Entwässerung bei Starkregen gefährdet.
Als Ursache wurde ein Fremdwasserzufluss (durch z.B. schadhafte Leitungen oder Fehlanschlüssen von Drainage- oder Regenwasserleitungen) aus den angeschlossenen privaten Grundstücksentwässerungsanlagen festgestellt.
Aus Sicht des Städtischen Abwasserbetriebes war die Fremdwasserproblematik und somit die Überstauung der Pumpstation in Grunewald nur zu beheben, in dem neben dem öffentlichen Kanal auch die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Fehlanschlüsse und Undichtigkeiten zu überprüfen waren.
Daraufhin hatte der RAT der Stadt am 19.03.2012 die Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012 von privaten Abwasserleitungen, beschlossen (RAT/2305/2012).
Um dem Wunsch der Eigentümer aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 25. April 2012 auf eine bürgerfreundliche Vorgehensweise Rechnung zu tragen, wurde die Frist zur Vorlage einer Dichtheitsbescheinigung in der Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald, durch den Rat der Stadt (RAT/2398/2012) vom 31.12.2012 auf den 31.08.2013 verlängert.
Am 05.12.2013 erfolgte dann ein Sachstandsbericht im Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb über die Umsetzung der Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald.
Der Ausschuss wurde darüber informiert, dass bei sieben Grundstücksentwässerungs-anlagen erhebliche Mängel vorhanden waren. Die Eigentümer wurden daraufhin mit Fristsetzung aufgefordert, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Nachdem die Schäden und Fehlanschlüsse an den privaten Grundstücksentwässerungs-anlagen behoben und beseitigt wurden, erfolgte eine erneute Auswertung der Füllstände an den Pumpstationen. Diese zeigt eindrucksvoll den Erfolg der Maßnahme. An der Schmutzwasserpumpstation „Grunewald 1“ wurden keine Überstauungen mehr festgestellt.
Die Pumpstation „Grunewald 1“ zeigt aktuell einen fremdwasserunproblematischen Betrieb entsprechend der Pumpstation „Grunewald 2“.
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen wird die Anlage weiter kontrollieren. Sollte sich der Betrieb der Anlage auf dem positiven Niveau des Jahres 2014 stabilisiert, kann das Fremdwasserproblem an dieser Pumpstation als gelöst angesehen werden.
Auf Basis dieser positiven Erfahrung beabsichtigt der Städtische Abwasserbetrieb auch die weiteren, im Abwasserbeseitigungskonzept aufgeführten, Fremdwasserproblembereiche zu lösen.Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |