Vorlage - RAT/0324/2003  

 
 
Betreff: Straßenausbau "Lüffringhausen"und " Lüffringhauser Weg"
Ausbaubeschluß
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Müller, Sigrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
09.02.2004 
44. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straßen “Lüffringhausen” und “Lüffringhauser Weg” auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In Ausführung des zur Zeit gültigen Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für 2004 der Kanal- und Straßenausbau “Lüffringhausen” und “Lüffringhauser Weg” vorgesehen.

 

Die Planung des Gesamtprojektes wurde in 2003 an das Ingenieurbüro Isaplan vergeben.

Am 28.07.2003 wurde die Planung den Anwohnern/Eigentümern von Lüffringhausen vorgestellt.

 

Die Anlieger von Lüffringhausen haben den Ausbau der Straße uneingeschränkt begrüßt. In der Bürgerinformationsveranstaltung wurden Anregungen eingebracht, die in der jetzt vorgelegten Entwurfsplanung eingearbeitet sind.

 

Am 24.07.2003 wurde die Planung den Anwohnern/Eigentümern vom Lüffringhauser Weg vorgestellt.

 

Die Anlieger vom Lüffringhauser Weg haben sich allgemein gegen den Ausbau der Straße ausgesprochen. Nach deren Auffassung sei der heutige Zustand völlig ausreichend. Nach Information über die in Wermelskirchen geltenden Rahmenbedingungen für nicht ausgebaute Straßen, die vom Kanalbau betroffen sind, konnte dann aber zumindest eine konstruktive Diskussion über die Planung erreicht werden. Im Ergebnis ergab sich die mehrheitliche Aussage der anwesenden Eigentümer “Wenn es den sein muß , dass der Lüffringhauser Weg im Zusammenhang mit dem Kanalbau ausgebaut werden muss, dann soll dies so wie vorgestellt erfolgen”.

 

Bei Bedarf können Fragen in der Sitzung erläutert werden.

 

Der Bereich “Lüffringhausen” und “Lüffringhauser Weg” ist als Anliegerstraße gemäß gültigem Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet beschrieben. Dies wurde bei der Planung der beiden Straßen berücksichtigt.

 

Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren-/und Beitragssatzung und für die Straßenbaumaßnahme entsprechend dem BauGB (Baugesetzbuch) beteiligt. Dies bedeutet, dass 90% der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind.

 

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes, erhalten die Anlieger ein Informationsschreiben.

 

Die Kosten für den Ausbau betragen nach aktueller Berechnung des Ingenieurbüros mit Stand 30.12.03 insgesamt 856.000,- €. Davon entfallen auf die Straße Lüffringhausen 596.000,- € und auf den Lüffringhauser Weg 260.000,- €.  Aufgrund des momentanen Planungsstandes (Entwurfsplanung) liegt die Genauigkeit der Kostenabgaben allerdings durchaus noch im Schwankungsbereich von etwa 20%.

In den genannten Kosten ist noch ein Kostenanteil von 12.000,- € für die Oberflächenentwässerung des oberen Stichweges enthalten, der über Erschließungsvertrag ausgebaut werden soll. Die hier betroffene Fläche entwässert ebenfalls in die aufwändige Oberflächenentwässerung, so dass ein entsprechender Kostenanteil über diese Maßnahme abgewickelt werden muss. Die Kosten werden zunächst über die Haushaltsstelle mit abgewickelt, müssen später dann aber vom Erschließungsträger über eine entsprechende Regelung im Erschließungsvertrag übernommen bzw. erstattet werden.

 

Damit wird der Haushaltsansatz (856.000 - 810.000) um ca.: 46.000,- € überschritten. Begründet ist dies mit der in diesem Bereich sehr aufwändigen Oberflächenentwässerung (u.a. lange Ableitung in ein Regenversickerungsbecken). Alternativen sind aufgrund der äußerst ungünstigen Topographie nicht realisierbar bzw. aufgrund der dann noch deutlich höheren Kosten wirtschaftlich nicht vertretbar. Eine Anpassung im Haushalt 2004 konnte nicht mehr erfolgen, weil die endgültige Trassenführung über private Grundstücke erst Ende letzten Jahres geklärt werden konnte. Damit war auch die Aktualisierung der Kostenberechnung erst zu diesem Zeitpunkt möglich. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über die Gegenseitige Deckungsfähigkeit im UA 630.

 

 

Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, kann auf der Grundlage der vorgestellten und beschlossenen Planung nun die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrage gegeben werden. 

 

Die Baumaßnahme soll Mitte 2004 beginnen und wird bei einer Bauzeit von etwa 1 Jahr Mitte 2005 abgeschlossen sein.  Die Vergabe ist für die Sitzung des Werksausschusses am 28.04.04 vorgesehen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.639.966.0.0

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

856.000

EUR

810.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift