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Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und
Verkehr beschließt den Ausbau der Straßen “Lüffringhausen” und
“Lüffringhauser Weg” auf der Basis der beigefügten und in der
Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt den Bürgermeister, auf
der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die
Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: In Ausführung des zur Zeit gültigen
Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für 2004 der
Kanal- und Straßenausbau “Lüffringhausen” und “Lüffringhauser
Weg” vorgesehen. Die Planung des Gesamtprojektes wurde
in 2003 an das Ingenieurbüro Isaplan vergeben. Am 28.07.2003 wurde die Planung den
Anwohnern/Eigentümern von Lüffringhausen vorgestellt. Die Anlieger von Lüffringhausen haben
den Ausbau der Straße uneingeschränkt begrüßt. In der
Bürgerinformationsveranstaltung wurden Anregungen eingebracht, die in der jetzt
vorgelegten Entwurfsplanung eingearbeitet sind. Am 24.07.2003 wurde die Planung den
Anwohnern/Eigentümern vom Lüffringhauser Weg vorgestellt. Die Anlieger vom Lüffringhauser Weg
haben sich allgemein gegen den Ausbau der Straße ausgesprochen. Nach deren
Auffassung sei der heutige Zustand völlig ausreichend. Nach Information über
die in Wermelskirchen geltenden Rahmenbedingungen für nicht ausgebaute Straßen,
die vom Kanalbau betroffen sind, konnte dann aber zumindest eine konstruktive
Diskussion über die Planung erreicht werden. Im Ergebnis ergab sich die
mehrheitliche Aussage der anwesenden Eigentümer “Wenn es den sein muß ,
dass der Lüffringhauser Weg im Zusammenhang mit dem Kanalbau ausgebaut werden
muss, dann soll dies so wie vorgestellt erfolgen”. Bei Bedarf können Fragen in der
Sitzung erläutert werden. Der Bereich
“Lüffringhausen” und “Lüffringhauser Weg” ist als
Anliegerstraße gemäß gültigem Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet
beschrieben. Dies wurde bei der Planung der beiden Straßen berücksichtigt. Die Anlieger werden an den Kosten für
den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren-/und Beitragssatzung und für
die Straßenbaumaßnahme entsprechend dem BauGB (Baugesetzbuch) beteiligt. Dies
bedeutet, dass 90% der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Zur weiteren Information über die zu
erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes,
erhalten die Anlieger ein Informationsschreiben. Die Kosten für den Ausbau betragen
nach aktueller Berechnung des Ingenieurbüros mit Stand 30.12.03 insgesamt
856.000,- €. Davon entfallen auf die Straße Lüffringhausen 596.000,-
€ und auf den Lüffringhauser Weg 260.000,- €. Aufgrund des momentanen Planungsstandes
(Entwurfsplanung) liegt die Genauigkeit der Kostenabgaben allerdings durchaus
noch im Schwankungsbereich von etwa 20%. In den genannten Kosten ist noch ein
Kostenanteil von 12.000,- € für die Oberflächenentwässerung des oberen
Stichweges enthalten, der über Erschließungsvertrag ausgebaut werden soll. Die
hier betroffene Fläche entwässert ebenfalls in die aufwändige
Oberflächenentwässerung, so dass ein entsprechender Kostenanteil über diese
Maßnahme abgewickelt werden muss. Die Kosten werden zunächst über die
Haushaltsstelle mit abgewickelt, müssen später dann aber vom Erschließungsträger
über eine entsprechende Regelung im Erschließungsvertrag übernommen bzw.
erstattet werden. Damit wird der Haushaltsansatz
(856.000 - 810.000) um ca.: 46.000,- € überschritten. Begründet ist dies
mit der in diesem Bereich sehr aufwändigen Oberflächenentwässerung (u.a. lange
Ableitung in ein Regenversickerungsbecken). Alternativen sind aufgrund der
äußerst ungünstigen Topographie nicht realisierbar bzw. aufgrund der dann noch
deutlich höheren Kosten wirtschaftlich nicht vertretbar. Eine Anpassung im
Haushalt 2004 konnte nicht mehr erfolgen, weil die endgültige Trassenführung
über private Grundstücke erst Ende letzten Jahres geklärt werden konnte. Damit
war auch die Aktualisierung der Kostenberechnung erst zu diesem Zeitpunkt
möglich. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über die Gegenseitige
Deckungsfähigkeit im UA 630. Sollten Änderungswünsche des
Ausschusses nicht vorgetragen werden, kann auf der Grundlage der vorgestellten
und beschlossenen Planung nun die weiterführende Planung und Ausschreibung in
Auftrage gegeben werden. Die Baumaßnahme soll Mitte 2004
beginnen und wird bei einer Bauzeit von etwa 1 Jahr Mitte 2005 abgeschlossen
sein. Die Vergabe ist für die Sitzung
des Werksausschusses am 28.04.04 vorgesehen. Anlage/n:
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