Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt,
1. dem Kreistagsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Thema "Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion" vom 18.06.2015 lt. Kreisvorlage KT-9/0078 voll inhaltlich zuzustimmen,
2. die Schulträgerschaft für die Pestalozzischule im Sinne des unter Ziffer 1. genannten Kreistagsbeschlusses zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufzugeben,
3. die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen - vom 10.05.1994 / 18.05.1994 / 21.07.1994 mit den Städten Burscheid und Leichlingen und - vom 24. bzw. 27.06.1997 mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie - die darauf gründenden Verwaltungsvereinbarungen einvernehmlich mit Ablauf zum 31.07.2016 aufzuheben,
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,
1. den erforderlichen Vertrag über die Anmietung des Schulgebäudes Pestalozzischule, Robert-Stolz-Straße 19, 42929 Wermelskirchen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen,
2. die Inneneinrichtung der Pestalozzischule zu einem noch zu ermittelndem Wert an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu veräußern,
3. das bisher beschäftigte städtische Personal (Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiter/in) im Rahmen des § 4 TVöD an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu versetzen, sofern eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Wermelskirchen nicht möglich ist. Ggfls. wird über die Modalitäten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages unter Beteiligung des Personalrates verhandelt.Sachverhalt: Anlage/n: Sitzungsvorlage des Rheinisch-Bergischen Kreises
Vorbemerkungen:
Die UN-Vollversammlung hat am 13.12.2006 die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die u. a. im schulischen Bereich das Anrecht auf inklusiven Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen festlegt.
Im Rahmen der schulischen Umsetzung des inklusiven Unterrichts befindet sich die gesamte Schullandschaft derzeit in einer deutlichen Veränderungsphase. Bislang erfolgt die Beschulung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf überwiegend an Förderschulen oder im sog. Gemeinsamen Lernen (Schüler/innen werden mit sonderpädagogischer Unterstützung an allgemeinen Schulen unterrichtet). Nunmehr haben Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Wahlrecht, ob ihr Kind eine allgemeine Schule mit Gemeinsamen Lernen oder eine Förderschule besuchen soll.
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz nimmt diese Rahmenbedingungen auf und definiert die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten für Förderschulen neu.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchulRÄndG) wurde vom Landtag NRW am 16.10.2013 verabschiedet. Zeitgleich wurde die aktualisierte Rechtsverordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) erlassen. Hiernach ist eine Förderschule zukünftig verbindlich auslaufend aufzulösen, sobald eine Schule die geforderte Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern unterschreitet.
Insbesondere diese erstmals vorgeschriebene Mindestschülerzahl für Förderschulen sowie der Wegfall von Ausnahmetatbeständen für das Unterschreiten der Mindestschülerzahlen führen bei Förderschulen mit den Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis kurz- bis mittelfristig zu einem Handlungsbedarf. Ohne steuernde Eingriffe ist bei einer fortschreitenden inklusiven Beschulung im Sinne des Gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf mit der zwangsweisen Schließung einzelner Förderschulen zu rechnen. Allerdings wurde dem Kreis als Region, die am landesweiten Pilotprojekt „Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung“ teilgenommen hat, für die Umsetzung etwaig notwendiger schulorganisatorischer Maßnahmen ein um ein Schuljahr erweiterter Zeitrahmen bis zum Schuljahresbeginn 2016/17 gewährt, so dass eine abschließende Lösung für die Förderschullandschaft spätestens per 01.08.2016 umgesetzt sein muss.
2. Aktuelle Situation im Rheinisch-Bergischen Kreis
Um den sich bereits im Jahr 2013 abzeichnenden Umwälzungen im Bereich der Förderschulen begegnen zu können, haben sich die Hauptverwaltungsbeamten im Kreis in ihrer Sitzung am 12.07.2013 darauf verständigt, dass die sich aus den rechtlichen Veränderungen ergebenden erforderlichen Abstimmungen und Maßnahmen in einer interkommunalen Arbeitsgruppe koordiniert werden sollen.
Diese Arbeitsgruppe „Zukunft Förderschulen im Inklusionsprozess“ hat seit dem 07.10.2013 unter Beteiligung aller 8 kreisangehörigen Kommunen und des Kreises sowie der Schulaufsicht eine kreisweite Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen angestoßen und den weiteren Prozess begleitet.
In diesem Zusammenhang ist für den Rheinisch-Bergischen Kreis ein inklusives Bildungsangebot mit einem Förderschulzweig erarbeitet worden, welches mittel- und langfristig den individuellen Bedürfnissen der Kinder mit Förderbedarf und dem Elternwunsch zur Beschulung gerecht wird. Hiernach soll im Rheinisch-Bergischen Kreises im Bereich der Förderschulen ein qualitativ hochwertiges, ortsnahes, ressourcenorientiertes und finanzierbares Angebot vorgehalten werden.
Der gesamte Planungsprozess wurde durch ein externes Unternehmen, unter Verwendung der bereits existierenden Datenmaterialien, mit dem Ziel unterstützt, die Planung und den anschließende Abstimmungs-/Entscheidungsprozess so rechtzeitig abgeschlossen zu haben, dass die sich daraus ergebenden wesentlichen Umsetzungen vor dem 01.08.2016 (Ende der Übergangsfrist für Pilotregionen im Schulversuch Kompetenzzentren) erfolgen können.
Die eng mit allen Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis verzahnten Ergebnisse dieses begleiteten Planungsprozesses können nunmehr - nach einer interkommunalen Vorabstimmung und einer Vorabstimmung mit den betroffenen Schulen - in den politischen Gremien der Kommunen und des Kreistages vorgestellt werden, um die notwendigen politischen Beschlüsse über erforderliche schulorganisatorische Veränderungen fassen zu können.
3. Schulorganisatorische Auswirkungen des Planungsprozesses auf die Förderschullandschaft in der Stadt Wermelskirchen
Da insbesondere die in diesem Zusammenhang zu fassenden Beschlüsse des Kreistages Einfluss auf die Situation in Wermelskirchen haben, ist die entsprechende Sitzungsvorlage des Kreises dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt worden. Zur Sicherstellung eines dauerhaften und flächendeckenden Förderschulangebotes im Bereich der Lern- und Entwicklungsverzögerungen unter fortschreitendem Inklusionsprozess im RBK, wird der RBK folgende für Wermelskirchen relevante Kernaussagen beschließen: a) Der Rheinisch-Bergische Kreis übernimmt im Einvernehmen aller kreisangehöriger Kommunen die Schulträgeraufgaben aller Förderschulen im RBK im Verbund in integrativer Form mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Der Beschluss wird unter den Vorbehalt gestellt, dass die bisherigen Schulträger die Schulträgerschaften im Rahmen entsprechender Beschlussfassungen aufheben. b) Im Rheinisch-Bergischen Kreis sollen zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine Verbundschule mit Hauptstandort in Bergisch Gladbach und Teilstandort in Wermelskirchen und eine Verbundschule mit Standort in Rösrath jeweils in integrativer Form mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung der Primar- und Sekundarstufe I sowie Sprache in der Primarstufe eingerichtet werden. c) Die Schülerzahl der Pestalozzischule wird in den kommenden Jahren deutlich unter die für den Bestand einer eigenständigen Schule notwendige Schülerzahl von 144 sinken. Um im Nordkreis dennoch ein wohnortnahes Förderschulangebot vorhalten zu können, ist eine Fusion mit der nächstgelegenen Verbundschule in Bergisch Gladbach unumgänglich. d) Die bisherigen Schulnamen sollen entfallen und werden zunächst durch neutrale Bezeichnungen ersetzt. Den Schulen soll hiermit die Möglichkeit eingeräumt werden, neue Namen für die neuen Systeme zu entwickeln. e) Die Auflösung der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen erfordern eine entsprechende Beschlussfassung. f) Die Festlegung der Rahmenbedingungen zum Schulträgerwechsel, den schulorganisatorischen Maßnahmen und der Finanzierung wird in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen kreisangehörigen Kommunen geregelt, die seitens der Verwaltung erstellt und dem Kreistag sowie den Räten aller acht Kommunen in der nächsten Sitzungsperiode zur Entscheidung vorgelegt wird.
Im Rahmen dieser Beschlussfassungen wird sichergestellt, dass auch zukünftig in Wermelskirchen ein Förderschulangebot in Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises in Form der Pestalozzischule vorhanden ist. Hierbei ist zu beachten, dass bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 die voraussichtliche Schülerzahl an der Pestalozzischule die Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schüler nicht mehr erreicht wird und eine Schließung des Standortes - ohne die geplante Maßnahme - nicht zu verhindern ist.
Darüber hinausgehende Informationen können der als Anlage beigefügten Sitzungsvorlage des Rheinisch-Bergischen Kreises entnommen werden.
4. Sonstige Auswirkungen für die Stadt Wermelskirchen
a) Finanzielle Auswirkungen
In den bisherigen Beratungsprozessen für die neue Schulstruktur ist mit Vertretern des Kreises und dem Kämmerer der Stadt Wermelskirchen vereinbart worden, das Schulgebäude der Pestalozzischule ab Übergang in eine Kreisträgerschaft zu einem angemessenen und ortsüblichen Mietpreis zu vermieten (mittlerweile vereinbarter Mietpreis: 8,75 €/qm/Monat). Darüber hinaus wurde festgelegt, die beweglichen Einrichtungsgegenstände zu einem angemessenen Zeitwert an den Rheinisch-Bergischen Kreis zu veräußern.
Demnach wird die Stadt Wermelskirchen ab dem Schuljahr 2016/2017 in Bezug auf die Pestalozzischule als Vermieter mit allen entsprechenden Rechten und Pflichten gegenüber dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Schulträger in Erscheinung treten. Darüber hinaus hat man sich in Abstimmung mit den Kämmerern der beteiligten Kommunen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis auf folgende Finanzierungsvariante für die neue Förderschulstruktur im Rheinisch-Bergischen Kreis geeinigt
Die Tatsache, dass die Stadt Wermelskirchen zukünftig über eine Kombination aus Kreisumlage und Spitzabrechnung an den Kosten für die neuen Förderschulstruktur beteiligt wird, führt im Vergleich zu den Aufwendungen für die bisherigen Schulstruktur (Schulträger Stadt Wermelskirchen mit Kostenbeteiligung der Städte Burscheid und Leichlingen sowie dem Rheinisch-Bergischen Kreis) zu Einsparungen ab 01.01.2016 in Höhe von rd. 41.000 € und ab 01.01.2025 in Höhe von rd. 114.000 €. Details ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle.
Hierfür kann der Standort der Pestalozzischule als Förderschulstandort langfristig gesichert und das im Eigentum der Stadt Wermelskirchen befindliche Schulgebäude langfristig vermietet werden.
b) Personelle Auswirkungen
1) Bisher werden im Bereich der Pestalozzischule eine Schulsekretärin, ein Hausmeister und zwei Schulsozialarbeiter (Schulsozialarbeit bisher durch Kreiszuschüsse finanziert) durch die Stadt Wermelskirchen beschäftigt. Mit dem Übergang in eine neue Trägerschaft ist eine Versetzung dieses Personals in Beschäftigungsverhältnisse des neuen Schulträgers erforderlich. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht in diesen Fällen eine Versetzung gem. § 4 TVöD an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger vor. Ggfls. wird über die Modalitäten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages unter Beteiligung des Personalrates verhandelt.
3. Weiteres Vorgehen:
Um den gesamten Prozess umsetzen zu können, sind folgende politische Beschlüsse für den Bereich der Stadt Wermelskirchen zu fassen:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt,
1. dem Kreistagsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Thema "Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion" vom 18.06.2015 voll inhaltlich zuzustimmen,
2. die Schulträgerschaft für die Pestalozzischule im Sinne des unter Ziffer 1. genannten Kreistagsbeschlusses zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufzugeben,
3. die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
einvernehmlich mit Ablauf zum 31.07.2016 aufzuheben,
4. das Gebäude der Pestalozzischule an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu einem ortsüblichen und angemessenen Mietpreis zu vermieten,
5. die Inneneinrichtung der Pestalozzischule an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu einem noch zu ermittelnden Wert zu veräußern,
6. das bisher beschäftigte städtische Personal (Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiter/in) im Rahmen im Rahmen des § 4 TVöD an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu versetzen, sofern eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Wermelskirchen nicht möglich ist. Ggfls. wird über die Modalitäten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages unter Beteiligung des Personalrates verhandelt.
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