Vorlage - RAT/3120/2015  

 
 
Betreff: Erschließung B-Plan 21 Jahnstraße/Unterweg
Hier: Ausbaubeschluss Stichstraße
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
04.05.2015 
5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Übersichtsplan_B-Plan Jahnstr  
Stichweg_Schwanen_Grüne_Strasse  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Stichstraße Schwanen/Grünestraße im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ auf Basis der beigefügten Pläne. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen und die Maßnahme durchzuführen.

                


Sachverhalt:

 

 

Ausbaugrundlage

 

Die Stichstraße Schwanen/Grünestraße ist Teil des Bebauungsplanes Nr. 21 Jahnstraße/Unterweg, welcher seit dem 06.07.2006 rechtskräftig ist.

Der Ausbau der Straße Oberweg und der Stichstraßen vom Unterweg und Schwanen wurden bereits in der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 17.03.2014, RAT/2764/2014, beschlossen.

Im Zuge der Baugrunduntersuchung des gesamten Bebauungsplanbereiches wurde festgestellt, dass der vorhandene Straßenaufbau dieses Stichweges nicht den Anforderungen der zurzeit gültigen Straßenbaurichtlinie (RSTO 12) entspricht.

Gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Wermelskirchen ist geplant, den Ausbau der Straße mit dem Bau  eines Entlastungskanals zu kombinieren.

 

 

Gestaltung der Straße

 

Bei der Straße handelt es sich um eine Wohnstraße (Sackgasse) mit geringem Verkehr, diese ist gem. RSTO 12 der Belastungsklasse 0,3 zuzuordnen.

Die Stärke des Straßenoberbaus ist je nach Untergrundverhältnissen mit ca. 60 cm vorgesehen.

Die Straßenbreite variiert zwischen 3,50 und 5,00 m.

 

Entgegen der Vorgabe des Bebauungsplanes wird die Straßenoberfläche nicht mit Rasenfugenpflaster erstellt, sondern erhält, aufgrund der technischen Erfordernisse, eine Asphalt- / Pflasteroberfläche.

Als Fahrbahnrandbegrenzung dienen Rundbordsteine mit vorgelagerten Rinnsteinen, die an jeder Stelle überfahrbar sind, so dass gesonderte Bordsteinabsenkungen r Zufahrten nicht notwendig sind.

Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt in den neu zu verlegenden Mischwasserkanal.

 

Die Fußwegverbindung zum Inneren B-Plan Gebiet wird mit einer Breite von ca. 2,00 bis 2,50 m in Pflasterbauweise ausgeführt.

 

 

 

 

 

rgerinformation

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung zum Ausbau der Straßen fand am 16.04.2015 im Rathaus der Stadt Wermelskirchen statt.

Die betroffenen Eigentümer wurden über die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros und über erste Kostenschätzung informiert.

 

 

Beitragserhebung nach dem BauGB

 

r den Straßenbau werden Beiträge nach § 127 ff, Baugesetzbuch (BauGB) erhoben. Dies bedeutet, dass 90 % der beitragsfähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind.

Es handelt es sich hier um eine Anliegerstraße gemäß der städtischen Beitragssatzung.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

 

Der bisherige, geschätzte Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt für

 

Baugrunduntersuchung 1.000,00 €

Baukosten 40.000,00 €

Ing.-Leistungen 4.000,00 €

Straßenbeleuchtung 4.000,00 €

Begrünung und Ausgleichsmaßnahmen 2.000,00

Bauvermessung 3.000,00 €

Sonstiges, Unvorhergesehenes 1.000,00 €

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Summe ca. 55.000,00 €

 

Auf dem Auftragssachkonto I 12115013 01000 7852000 (gesamtes Bebauungsplangebiet / 1. und 2 .Bauabschnitt) stehen Mittel in Höhe von 1.230.000,00 € bereit.

Die Einnahmen sind mit 996.000 € angesetzt (siehe Haushaltsplan 2015, Seite 456).

 

Nach den Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling der Stadt Wermelskirchen können in der hier vorliegenden Entwurfsplanung Kostenabweichungen von +/- 20% auftreten.

 

 

Weiterer Projektablauf

 

Mit Beschluss über den Ausbau durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, wird die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben. Die Ausschreibung und Vergabe soll im Juni erfolgen. Der Baubeginn ist für Juli 2015 geplant.

 

Die Bauzeit für das Gesamtgebiet beträgt ca. 12 Monate.

 

Im 1. Bauabschnitt werden die Kanalleitungen bzw. Kanalsanierungen und die Baustraßen für den Hauptzug (Teilbereich Stichstraßen Schwanen) erstellt. Weiterhin werden die Endausbaumaßnahmen für die Stichstraßen Oberweg, Neuenweg und Grünestraße erstellt.

 

Der Endausbau für  den Hauptzug (Teilbereich Stichstraßen Schwanen)  erfolgt als 2. Bauabschnitt in ca. 4 bis 5 Jahren, wenn ein Großteil der Bebauung fertiggestellt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                


Anlage/n:

Anlage 1: Übersichtsplan B-Plan Jahnstraße

Anlage 2: Plan Stichstraße                

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan_B-Plan Jahnstr (1038 KB)      
Anlage 2 2 Stichweg_Schwanen_Grüne_Strasse (295 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 12115013 01000 7852000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.230.000

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: