Vorlage - RAT/3121/2015  

 
 
Betreff: Grüne Welle B51- Dellmannstraße
Hier: Sachstand
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
04.05.2015 
5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Schreiben an Fraktionen vom 25.11.2014  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.                   


Sachverhalt:

 

Die B51 (Dellmannstraße) wurde 2005 in Betrieb genommen. Insgesamt sind an den sieben neuen Kreuzungen  Lichtsignalanlagen (LSA) eingerichtet worden.
Es wurden für die Programmierung einer Grünen Welle die damaligen Bestands- und Prognosedaten verwendet.
In den weiteren Jahren fanden verschiedene Veränderungen an der LSA-Steuerung statt (u.a. Lidl-Markt 2007, Aldi-Markt 2011).

 

Verschiedene Hinweise zur Qualität des Verkehrsflusses der Grünen Welle haben die Stadt Wermelskirchen veranlasst, beim Landesbetrieb nachzufragen, ob eine Nach-Justierung geboten wäre.


Aufgabenverteilung bei einer LSA 

Der Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Rhein-Berg ist Straßenbaulastträger der B51 und verantwortlich für die Errichtung der Fahrbahn und der Lichtsignalanlagen.

Planung der LSA-Steuerung (neu)
Bei einem Neubau einer LSA führt der Landesbetrieb die Planung der LSA-Steuerung durch.

Planung der LSA-Steuerung (vorhanden)
Ergeben sich Änderungen bei vorhandenen Lichtsignalanlagen, liegt es in der Aufgabe der Stadt Wermelskirchen eine entsprechende Veränderungsplanung der LSA-Steuerung durchzuführen.
 

Im Rahmen der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist der Landesbetrieb verpflichtet, eine Qualitätsprüfung im Sinne von regelmäßigen Überprüfungen der vorhandenen Ablaufleistung durchzuführen.


Umsetzung / Änderung der LSA-Steuerung
Wenn eine Umbauplanung der Signalsteuerung erfolgt und von der Straßenverkehrs-behörde angeordnet ist, liegt es in der Aufgabe des Straßenbaulastträgers, diese Planung umzusetzen. Das bedeutet, dass der Landesbetrieb einen entsprechenden Auftrag an die Lichtsignalbaufirma vergibt, um diese Planung umzusetzen.

Aktuelle Planung


Auf Grund der aktuellen Hinweise zu der LSA-Steuerung (Grüne Welle- Dellmannstraße) hat die Stadt Wermelskirchen ein Fachbüro beauftragt, die vorhandene Programmierung der LSA zu untersuchen und gleichzeitig neue, maßgebende Verkehrszahlen zu erfassen.
Der Untersuchungsauftrag wurde im Herbst 2014 an das Fachbüro PVT Nolden herausgegeben.
Dieser Sachverhalt wurde dem Ausschuss und den Fraktionen mitgeteilt
(siehe Schreiben an die Fraktionen vom 25.11.2014, Anlage 1).

Das Ingenieurbüro Nolden hat die Lichtsignalsteuerung inzwischen überprüft und Mängel in der Steuerungsplanung festgestellt.

Vorstellung der Änderungen


Das Ingenieurbüro wird im Ausschuss einen Sachstand über die Änderungsplanung vortragen.
 

 

 


Weitere Vorgehensweise


Die Stadt Wermelskirchen wird die Veränderungsplanung anordnen und an den Landesbetrieb zur Umsetzung weiterleiten.



Kosten


Der Auftrag zur Überprüfung der LSA-Steuerung beträgt rd. 8.800 €.
Die Kosten für die Verkehrserhebungen betragen rd. 3.000 €  und werden vom Landesbetrieb übernommen.

 

 

 

 

 

 

                     


Anlage/n:

 Schreiben an die Fraktionen vom 25.11.2014                    

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben an Fraktionen vom 25.11.2014 (69 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: