Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.Sachverhalt: Zu der Geschwindigkeitssituation der Landstraße L294 und L101 hat die Fraktion WNK UWG am 16.08.2014 einen Antrag gestellt. Dieser Antrag wurde am 08.09.2014 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eingebracht (Antrag, Anlage 1). Die Fraktion WNK UWG beantragt für einen eingegrenzten Bereich der L101 und der L294 eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h.
Grunddaten Westlich des Ortsteils Dabringhausen mündet die L294 auf die L101. Beide Landstraßen sind klassifizierte Straßen. Der zuständige Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßen NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg. Die betreffenden Streckenabschnitte (einschließlich der Kreuzung L101/L294) sind als freie Strecke eingestuft (es liegt keine Ortsdurchfahrt vor). Im Regelfall gilt hier eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Aufgrund der örtlichen Situation und der vorhandenen Wohnbebauung wurde bereits vor einiger Zeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 101 vom Ortseingang Lüdorf (Km 5,7) bis zum Ortseingang Arnzhäuschen von 100 km/h auf 70 km/h reduziert.
Im beschriebenen Bereich sind keine maßgebenden Unfälle polizeilich verzeichnet.
Verkehrsbesprechung Der vorgenannte Antrag wurde in der Verkehrsbesprechung am 26.02.2015 behandelt. Auszug aus dem Protokoll der Verkehrsbesprechung: Eine Geschwindigkeitsreduzierung käme nur dann in Betracht, wenn eine außergewöhnliche Unfallsituation oder besondere Umstände vorliegen würden. Nach Aussage der Kreispolizeibehörde ist die Unfallsituation in den genannten Streckenabschnitten unauffällig.
Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Argumente kommt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h in den beiden Bereichen daher nicht in Betracht.
Weiterhin wurde im vorgenannten Antrag auf ein fehlendes Ortseingangsschild auf der Altenberger Straße hingewiesen. |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag WNK UWG vom 16.08.2014 (36 KB) | ||||
2 | Ortseingangsschild (431 KB) |
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: |
| Ja | X | Nein | |||||||||||||
FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI: |
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Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.) | zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest | Verpflichtungsermächtigung | |||||||||||||||
| EUR |
| EUR |
| EUR | ||||||||||||
Jährliche zusätzliche Folgekosten: |
| EUR |
| Keine | |||||||||||||
Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | |||||||||||||||||
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| Ja |
| Nein | |||||||||||||
Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | |||||||||||||||||
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| Ja |
| Nein | |||||||||||||
Wenn Ja, welche: | |||||||||||||||||
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