Vorlage - RAT/3123/2015  

 
 
Betreff: Verkehrssituation Neuenweg
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.11.2013
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
04.05.2015 
5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Fahrbahn und Kreuzung  
PKW auf Seitenstreifen  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.            


1)       

Sachverhalt

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.11.2013 wurde am 17.03.2014 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr behandelt.

Der Ausschuss hat am 17.03.2014  dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, dass

- verschiedene Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum eines Jahres durchgeführt werden

- Videoaufzeichnungen in einer relevanten Kernzeit

- Zusammenfassung der Ergebnisse

- Ergebnisse im Fachausschuss im Frühjahr 2015 vorgestellt werden

 

2)       

 

 

Grunddaten

 

Die Straße Neuenweg wurde 1994 als Anlieger-, Wohnsammelstraße umgebaut.

- schmale Fahrbahn, Asphaltbauweise (Foto Anlage 1)

- Multifunktions-Seitenstreifen (kann für Fußgänger und zum Parken genutzt werden)

- an den Kreuzungen sind verkehrsberuhigende Einbauten erstellt (Foto Anlage 1)

Die Straße Neuenweg befindet sich in einer Tempo 30 Zone.

 

Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten verschiedene Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Für die Messungen wurde ein Messgerät eingesetzt, dass die Geschwindigkeiten, die Art und die Anzahl der Fahrzeuge misst.

Das Gerät wurde in verschiedenen Jahreszeiten jeweils für eine Woche aufgestellt.

 

Die gemessenen V85 Werte betragen zwischen 34 und 38 km/h.

 

Es wurden DTV- Werte (Verkehrsmenge / Fahrzeuge pro Tag) von rd. 400-700 Fahrzeugen gemessen.

 

Neben den Fahrzeugmessungen hat die Verwaltung auch Videoaufzeichnungen in der Kernzeit, morgens zwischen 7:00 und 8:00 Uhr, durchgeführt. In dieser Zeit wurden die KFZ und die Fußgänger gezählt und die entsprechenden Situationen an verschiedenen Stellen beobachtet.

 

Die Straße Neuenweg ist keine Durchgangsstraße. Die hier stattfindenden Verkehre werden aus dem Wohnquartier Neuenweg und Nebenstraßen (z.B. Rautenbacher Weg) erzeugt.

 

Bewertung der Ergebnisse

 

 Geschwindigkeit

 

Als Beurteilungsmaßstab für die Charakterisierung des Geschwindigkeitsverhaltens werden folgende Kennwerte herangezogen:

  • V85-Geschwindigkeit:
    ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird. Sie zeichnet das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau auf.
  • Maximalgeschwindigkeit Vmax:
    ist die gemessene Höchstgeschwindigkeit

Die V85-Geschwindigkeit ist die anerkannte Bewertungsgröße zur Dokumentation des Fahrverhaltens.

Die ermittelten V85-Werte liegen höher als die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Zone 30). Im Idealfall liegen diese Werte knapp unter der geforderten Geschwindigkeit.

Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingen (Zone 30, DTV-Werte und örtliche Straßensituation) sind die ermittelten V85- Werte vertretbar. Das bedeutet, dass in Bezug auf das Geschwindigkeitsverhalten momentan kein Handlungsbedarf besteht.

 

Verkehrsbelastung

 

Straßenfunktion

Die ermittelten DTV-Werte beschreiben eine normale Anliegerstraße/Wohnsammelstraße. Die Verkehrsbelastung kann als mäßig bis gering eingestuft werden.

 

 

Fußgängersituation

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am  17.03.2014 wurde  auf die Problematik des Fußgängerverkehrs (insbesondere Schüler) hingewiesen.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Videoaufzeichnungen in der Kernzeit, morgens zwischen 7:00 und 8:00 Uhr, durchgeführt. In dieser Zeit wurden die KFZ und die Fußgänger gezählt und die entsprechenden Situationen an verschiedenen Stellen beobachtet.

Es wurden 10-12 Personen / h und 18 bis 25 KFZ / h gezählt.

 

Die Anzahl der Fußgänger ist mäßig bis gering.

Da im Bereich des Multifunktions-Streifen auch einzelne Fahrzeuge stehen (Foto Anlage 2), sind die Fußgänger gezwungen, an dieser Stelle über die Fahrbahn zu gehen.

 

 Auf Grund der geringen Fahrzeugbelastung, hat der Fußgänger/Schüler ausreichend Zeit in der verkehrsfreien Zeit (mehrere Minuten) das parkende Fahrzeug zu passieren.

Bei den Videoaufzeichnungen wurden keine problematischen Verkehrssituationen festgestellt.

 

Fazit

 

Die Verwaltung beabsichtigt, aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes, keine Veränderungen (z.B. Einengungen, Halteverbote) in der Straße Neuenweg durchzuführen.

 

 

Hinweis:

 

3)      Es zeigt sich wiederholt, dass neben der baulichen Ausgestaltung der Straße (angemessen einer Anliegerstraße) und der Geschwindigkeitsausweisung (Zone 30), auch die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer von Bedeutung ist. Agressives oder unangepasstes Verhalten eines einzelnen Verkehrsteilnehmers kann trotz äußerer Rahmenbedingungen nicht gänzlich vermieden werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                   


Anlage/n:

Anlage 1: Foto Fahrbahn und Kreuzung

Anlage 2: Foto PKW auf Seitenstreifen                

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fahrbahn und Kreuzung (566 KB)      
Anlage 2 2 PKW auf Seitenstreifen (1094 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: