Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. 1)Sachverhalt
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.11.2013 wurde am 17.03.2014 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr behandelt. Der Ausschuss hat am 17.03.2014 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, dass - verschiedene Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum eines Jahres durchgeführt werden - Videoaufzeichnungen in einer relevanten Kernzeit - Zusammenfassung der Ergebnisse - Ergebnisse im Fachausschuss im Frühjahr 2015 vorgestellt werden
2)
Grunddaten
Die Straße Neuenweg wurde 1994 als Anlieger-, Wohnsammelstraße umgebaut. - schmale Fahrbahn, Asphaltbauweise (Foto Anlage 1) - Multifunktions-Seitenstreifen (kann für Fußgänger und zum Parken genutzt werden) - an den Kreuzungen sind verkehrsberuhigende Einbauten erstellt (Foto Anlage 1) Die Straße Neuenweg befindet sich in einer Tempo 30 Zone.
Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten verschiedene Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Für die Messungen wurde ein Messgerät eingesetzt, dass die Geschwindigkeiten, die Art und die Anzahl der Fahrzeuge misst. Das Gerät wurde in verschiedenen Jahreszeiten jeweils für eine Woche aufgestellt.
Die gemessenen V85 Werte betragen zwischen 34 und 38 km/h.
Es wurden DTV- Werte (Verkehrsmenge / Fahrzeuge pro Tag) von rd. 400-700 Fahrzeugen gemessen.
Neben den Fahrzeugmessungen hat die Verwaltung auch Videoaufzeichnungen in der Kernzeit, morgens zwischen 7:00 und 8:00 Uhr, durchgeführt. In dieser Zeit wurden die KFZ und die Fußgänger gezählt und die entsprechenden Situationen an verschiedenen Stellen beobachtet.
Die Straße Neuenweg ist keine Durchgangsstraße. Die hier stattfindenden Verkehre werden aus dem Wohnquartier Neuenweg und Nebenstraßen (z.B. Rautenbacher Weg) erzeugt.
Bewertung der Ergebnisse
Geschwindigkeit
Als Beurteilungsmaßstab für die Charakterisierung des Geschwindigkeitsverhaltens werden folgende Kennwerte herangezogen:
Die V85-Geschwindigkeit ist die anerkannte Bewertungsgröße zur Dokumentation des Fahrverhaltens. Die ermittelten V85-Werte liegen höher als die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Zone 30). Im Idealfall liegen diese Werte knapp unter der geforderten Geschwindigkeit. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingen (Zone 30, DTV-Werte und örtliche Straßensituation) sind die ermittelten V85- Werte vertretbar. Das bedeutet, dass in Bezug auf das Geschwindigkeitsverhalten momentan kein Handlungsbedarf besteht.
Verkehrsbelastung
Straßenfunktion Die ermittelten DTV-Werte beschreiben eine normale Anliegerstraße/Wohnsammelstraße. Die Verkehrsbelastung kann als mäßig bis gering eingestuft werden.
Fußgängersituation Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 17.03.2014 wurde auf die Problematik des Fußgängerverkehrs (insbesondere Schüler) hingewiesen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Videoaufzeichnungen in der Kernzeit, morgens zwischen 7:00 und 8:00 Uhr, durchgeführt. In dieser Zeit wurden die KFZ und die Fußgänger gezählt und die entsprechenden Situationen an verschiedenen Stellen beobachtet. Es wurden 10-12 Personen / h und 18 bis 25 KFZ / h gezählt.
Die Anzahl der Fußgänger ist mäßig bis gering. Da im Bereich des Multifunktions-Streifen auch einzelne Fahrzeuge stehen (Foto Anlage 2), sind die Fußgänger gezwungen, an dieser Stelle über die Fahrbahn zu gehen.
Auf Grund der geringen Fahrzeugbelastung, hat der Fußgänger/Schüler ausreichend Zeit in der verkehrsfreien Zeit (mehrere Minuten) das parkende Fahrzeug zu passieren. Bei den Videoaufzeichnungen wurden keine problematischen Verkehrssituationen festgestellt.
Fazit
Die Verwaltung beabsichtigt, aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes, keine Veränderungen (z.B. Einengungen, Halteverbote) in der Straße Neuenweg durchzuführen.
Hinweis:
3) Es zeigt sich wiederholt, dass neben der baulichen Ausgestaltung der Straße (angemessen einer Anliegerstraße) und der Geschwindigkeitsausweisung (Zone 30), auch die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer von Bedeutung ist. Agressives oder unangepasstes Verhalten eines einzelnen Verkehrsteilnehmers kann trotz äußerer Rahmenbedingungen nicht gänzlich vermieden werden.
Anlage/n: Anlage 1: Foto Fahrbahn und KreuzungAnlage 2: Foto PKW auf Seitenstreifen
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