Beschlussvorschlag: Zu 1: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, in Emminghausen imBereich der K 15 keine Zone 30 und keine Streckengeschwindigkeiteinzurichten.Zu 2: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung einer Tempo 30 Zone im Bereich der Gemeindestraßen Friedrichstraße, Karolinenstraße und im östlichen Teilt der Viktoriastraße durchzuführen Sachverhalt:
Die Fraktion Die Linke beantragt ein flächendeckendes Tempo 30 in allen Wohngebieten einzuführen, speziell auch in dörflichen Gemeindeteilen wie z. B. Emminghausen (Antrag der Fraktion Die Linke, Anlage 1).
Grunddaten Die Ortslage Emnighausen wurde 2007/2008 ausgebaut bzw. umgebaut. Neben der Durchgangsstraße (Kreisstraße K15) wurden auch alle Stichstraßen ausgebaut. Die Kreisstraße (K15) ist eine klassifizierte Straße.
Kreisstraße - Fahrbahn, Asphaltbauweise Fahrbahnbreite rd. 4,75 m - Gehweg mit Hochbord, Pflasterbauweise - an versch. Stellen sind verkehrsberuhigende Engstellen erstellt (Foto, Anlage 2) Die Ortslage Emminghausen ist mit Ortsschildern beschildert (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h). Im Bereich der Ortsdurchfahrt Emminghausen sind keine maßgebenden Unfälle verzeichnet.
Gemäß der Verkehrszählung aus 2010 liegt der DTV- Wert auf der K15 bei 1.100 Fahrzeugen.
Stichstraßen - Fahrbahn, Asphaltbauweise, Fahrbahnbreiten 3,00 m bis 4,50 m - kein Gehweg In der jeweiligen Stichstraße befinden sich wenige Anlieger. Durch die geringen Fahrbahnbreiten und die kurzen Straßenlängen (Stichstraßen Foto, Anlage 3) kann sich in der Regel kein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau entwickeln. Im Bereich der Stichstraßen der Ortslage Emminghausen sind keine maßgebenden Unfälle verzeichnet.
Bewertung Auf klassifizierten Straßen kann aufgrund der Gesetzgebung grundsätzlich kein Zonengebiet (Zone 30) angeordnet werden. Demgegenüber ist die Ausweisung als Streckengeschwindigkeit (30 km/h) auf klassifizierten Straßen unter besonderen Voraussetzungen möglich. Jedoch liegt in Emminghausen keine besondere Unfallsituation vor, so dass die Voraussetzung für eine solche Ausweisung nicht gegeben ist.
Hinweis: Bei offiziellen Schulwegen sieht der Schulwegerlass vor, dass eine Streckengeschwindigkeit (30 km/h) ausgeschildert werden kann (dieser Fall liegt in Emminghausen nicht vor).
Die Fraktion WNK UWG hat die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Friedrichstraße, Karolinenstraße und Viktoriastraße per Mail am 31.10.2014 angefragt und angeregt.
Grunddaten Die Straßen Friedrichstraße, Karolinenstraße und Viktoriastraße sind als Anlieger- bzw. Wohnsammelstraße ausgebaut und erschließen das Quartier zwischen Grünestraße und Burgerstraße und zusätzlich wichtige Einzelhandelsgeschäfte (über den westlichen Teil der Viktoriastraße).
- Fahrbahn, Asphaltbauweise, Fahrbahnbreiten zwischen 6 und 8 m - Gehweg mit Hochbord - an verschiedenen Stellen sind Baumbeete erstellt (Foto Baumbeete, Anlage 4) Es gilt die Innerortsgeschwindigkeit (zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h). Die Straßenbereiche der Viktoriastraße und Karolinenstraße sind relativ kurz und daher nicht relevant für eine mögliche höhere Geschwindigkeitsentwicklung. Die Friedrichstraße weist dagegen eine Gesamtlänge von rd. 580 m auf.
Bewertung Die vorgenannten Straßen sind, auf Grund ihrer örtlichen Lage und Gegebenheiten (Verkehrsbedeutung, Lage im Verkehrsnetz, Wohnbebauung, Gliederung der Straßenräume und Fahrbahnbreiten), als Anlieger- bzw. Quartierstraßen einzustufen.
Durch die örtliche Lage und die unterschiedlichen Erschließungsfunktionen schlägt die Verwaltung vor, die Friedrichstraße, die Karolinenstraße und den östlichen Teil der Viktoriastraße mit einer Tempo-30-Zone auszuweisen. Der westliche Teil der Viktoriastraße (zwischen Burger Straße, L157 und Einkaufszentrum) sollte, aufgrund der besonderen Erschließungsfunktion, in der jetzigen Form beibehalten werden.
Weitere Maßnahmen Im Zusammenhang mit einer Ausweisung einer Tempo-30-Zone in der Friedrichstraße, Karolinenstraße und dem östlichen Teil der Viktoriastraße sind weitere bauliche Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der Gesamtlänge und der Straßenbreite (teilweise 8 m) der Friedrichstraße, sollten gemäß den Hinweisen der Kreispolizei und den Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung bauliche Veränderungen (z.B. Einengungen durch weitere Baumbeete, Markierungen etc.) vorgenommen werden. Die hierfür notwendigen Kosten betragen rund 1.500 €.- 3.000 €.
Mittel für Arbeiten im Kostenbereich „Unterhaltung von Straßen“ stehen im Haushalt unter dem Produktkonto 012 001 002 5221 000 zur Verfügung.
Zusammenfassung
Zu 1. Eine Ausweisung als Tempo-30-Zone auf einer klassifizierten Straße (z.B. K15/Emminghausen) ist aufgrund der maßgebenden Verordnung (StVO) nicht möglich. Eine Ausweisung mit einer Streckengeschwindung 30 km/h ist aufgrund der fehlenden Voraussetzung (Unfallgefahrenstelle) nicht gegeben.
Zu 2. Die Verwaltung wird eine Planung für eine Zone-30-Ausweisung in den Wohnstraßen Friedrichstraße, Karolinenstraße und für den südlichen Teil der Viktoriastraße vorbereiten. Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Anlage/n: Anlage 1: Antrag der Fraktion Die Linke vom 11.09.2014Anlage 2: Foto K15 EngstelleAnlage 3: Foto Emminghausen StichstraßeAnlage 4: Foto Friedrichstraße
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