Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 171,00 € (unverändert) Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 414,00 € (unverändert) Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz 225,00 € (unverändert) Notarzt je Einsatz 209,52 € (bisher 106,54 €) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.Sachverhalt:
Das Krankenhaus Wermelskirchen stellt die notärztliche Versorgung in den Städten Burscheid und Wermelskirchen sowie im östlichen Teil der Stadt Leichlingen sicher. Nachdem zuletzt eine Anpassung der Notarztgebühr zum 01.01.2008 erfolgte, hat das Krankenhaus Wermelskirchen die Notwendigkeit der einer erneuten Anpassung von bisher 106,54 € auf jetzt 209,52 € geltend gemacht. Die seitens des Krankenhauses vorgelegte Kalkulation der Notarztgebühr wurde durch den Rheinisch Bergischen Kreis geprüft und mit den Krankenkassenverbänden abgestimmt. Diese haben ihre Zustimmung bereits erteilt.
Die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen beinhaltet lediglich die satzungsrechtliche Umsetzung der Veränderung dieses Gebührentatbestandes. Einflussmöglichkeiten seitens der Stadt bestehen nicht.
Für die Stadt Wermelskirchen hat die Anpassung der Notarztgebühr keinerlei finanzielle Auswirkung, da die Stadt diese Gebühr lediglich zusammen mit den entsprechenden übrigen Einsatzgebühren vereinnahmt und dann an das Krankenhaus Wermelskirchen weiterleitet.
Die Anpassung der Notarztgebühr erfolgt ab dem 01.07.2015. Anlage/n:
● 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt
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