Vorlage - RAT/3132/2015  

 
 
Betreff: Anpassung der Notarztgebühr für Notärzte des Krankenhauses Wermelskirchen für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.05.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
18.05.2015 
6. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
14. Nachtragssatzung Rettungsdienst ab 01. Juli 2015  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            171,00 €              (unverändert)              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            414,00 €              (unverändert)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        225,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (bisher 106,54 €)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung r den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.         


Sachverhalt:

 

Das Krankenhaus Wermelskirchen stellt die notärztliche Versorgung in den Städten Burscheid und Wermelskirchen sowie im östlichen Teil der Stadt Leichlingen sicher. Nachdem zuletzt eine Anpassung der Notarztgebühr zum 01.01.2008 erfolgte, hat das Krankenhaus Wermelskirchen die Notwendigkeit der einer erneuten Anpassung von bisher 106,54 € auf jetzt 209,52 € geltend gemacht. Die seitens des Krankenhauses vorgelegte Kalkulation der Notarztgebühr wurde durch den Rheinisch Bergischen Kreis geprüft und mit den Krankenkassenverbänden abgestimmt. Diese haben ihre Zustimmung bereits erteilt.

 

Die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen beinhaltet lediglich die satzungsrechtliche Umsetzung der Veränderung dieses Gebührentatbestandes. Einflussmöglichkeiten seitens der Stadt bestehen nicht.

 

r die Stadt Wermelskirchen hat die Anpassung der Notarztgebühr keinerlei finanzielle Auswirkung, da die Stadt diese Gebühr lediglich zusammen mit den entsprechenden übrigen Einsatzgebühren vereinnahmt und dann an das Krankenhaus Wermelskirchen weiterleitet.

 

Die Anpassung der Notarztgebühr erfolgt ab dem 01.07.2015.

         


Anlage/n:

 

              14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt              

         

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14. Nachtragssatzung Rettungsdienst ab 01. Juli 2015 (6 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift