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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt die Ausführungen zur Elektromobilität zur Kenntnis. Sachverhalt:
Die Antragsteller sehen in der lokalen Nutzung der Elektromobilität erhebliche Chancen und Entwicklungspotenziale. Zudem werden positive Effekte bei der Verbesserung des Klimaschutzes, der Mobilität allgemein und bei der Integration des lokalen Tourismus erwartet. Vor diesem Hintergrund bitten die Antragsteller um die Beantwortung folgender Fragen:
Es gibt inzwischen zahlreiche Fahrzeuge auf dem Markt: PKW (fast aller Hersteller) und gewerblich nutzbare Fahrzeuge (E-Transporter). Daneben zählen E-Busse, E-Bikes, Elektrofahrräder (Pedelecs und S-Pedelecs), Fun-Mobile und Rollstühle zu den elektrisch angetriebenen Verkehrsmitteln im Stadtverkehr. Eingesetzt werden können die E-Fahrzeuge als öffentliche Verkehrsmittel, als private Autos, als Dienstfahrzeuge, im Wirtschaftsverkehr und im E-Car-Sharing oder im E-Bike-Sharing. Je nach Einsatzzweck kann man sich für rein batterieelektrische Fahrzeuge oder sog. Plug-In-Hybride entscheiden. Letztere haben eine deutlich längere Reichweite. Weitere Angaben zu E-Fahrzeugen finden sich in Anlage 2.
Die Projekte in den Nachbarstädten sind vielfältig und zum Teil aus Förderprogrammen (Stichwort: Modellregion Elektromobilität) heraus entstanden: Car-Sharing, Aufbau von elektrifizierten Fahrzeugflotten, Mobilitätspunkte als Bindeglied zwischen verschiedenen Verkehrsträgern, Planung von Infrastrukturmaßnahmen usw.
Tabelle: Übersicht einiger Aktivitäten der Nachbarstädte:
Derzeit fehlen zur Beantwortung der Frage die Grundlagen (Konzepte, Untersuchungen).
In Gesprächen haben die Ansprechpartner der Nachbarkommunen Interesse signalisiert, nach Auswertung der Ergebnisse ihrer laufenden Projekte „über die Stadtgrenzen zu gucken“ und mit den Nachbarn zu kooperieren.
Gibt es Förderprogramme, den Fuhrpark mit Elektromobilitätskonzepten zu modernisieren ?
Fuhrpark: Der städtische Fuhrpark umfasst aktuell 104 Fahrzeuge, davon 81 Nutzfahrzeuge (wie Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge, Kehrmaschinen, Unimogs und Kleintransporter). Außerdem sind 2 Zweiräder im Einsatz und 6 Kombi-PKW, die fest bestückt sind mit Werkzeug, Material etc. Unter den 15 Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung genutzt werden, sind überwiegend Kleinfahrzeuge im Einsatz (hauptsächlich Fiat Punto und Panda). Übersicht:
Fördermittel: Die Förderprogramme der Bundesregierung zur Elektromobilität basieren auf dem Ziel des "Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität", Forschung und Entwicklung, Marktvorbereitung und Markteinführung von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen in Deutschland voranzubringen. Entsprechend zielt die Förderkulisse auf große, bundesweite Modellprojekte wie die "Modellregionen" und die "Schaufenster" für Elektromobilität; groß angelegte Demonstrations- und Erprobungsvorhaben innovativer Entwicklungen. Projektbeteiligte kommen aus den Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft, aus Verbänden und der öffentlichen Hand.
Für verhältnismäßig „kleine“ Maßnahmen wie der Modernisierungen des städtischen Fuhrparks könnte eventuell die "Förderrichtlinie Elektromobilität" eine Fördermöglichkeit bieten. Zwar ist die Richtlinie Ende letzten Jahres ausgelaufen, es wird jedoch in Kürze die "Neue Richtlinie Elektromobilität des BMVI 2015" erwartet.
Förderungen sind in der Regel an Konzepte gebunden. Zur Frage, ob und welche Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks durch weitere Elektrofahrzeuge substituiert werden können und sollten, wäre eine umfassende Fuhrparkanalyse mit einer Übersicht über die Anzahl und Art der Fahrzeuge (Größe, Antriebsart, Motorisierung, Ausstattung), Fahrzeugalter, durchschnittliche jährliche Fahrleistung, Emissionsstandard, Fahrzeugkosten, Einsatzzweck, Einsatzgebiet und Fahrzeugauslastung sinnvoll. Ein Prozess zur „Fuhrpark-Elektrifizierung“ bedarf der Planung: nach der Analyse des Fuhrparks steht die Entwicklung von unterschiedlichen Elektromobilitäts-Szenarien (zur Ermittlung eines maximalen Elektrifizierungspotenzials) mit ökonomischer und ökologischer Bewertung an. Anschließend folgen eine Testphase, Mitarbeiter-Schulungen und schließlich die Beschaffung.
Umweltbilanz Elektroautos:
Ökobilanzstudien zeigen, dass unter der Voraussetzung des aktuellen Strom-Mix Elektrofahrzeuge im gesamten Lebenszyklus bei Treibhausgasemissionen in etwa gleichauf liegen mit konventionell angetriebenen Fahrzeugen. Die Berechnungen zeigen aber auch, dass E-Fahrzeuge bei anderen Emissionen wie Feinstaub, bodennahem Ozon und Stickstoff sogar leicht höhere Werte aufweisen. Diese werden nicht im Betrieb freigesetzt, sondern bei der Fahrzeug- und vor allem der Batterieherstellung. Für eine gute Klimabilanz ist es wichtig, dass der durch Elektromobilität benötigte zusätzliche Bedarf an elektrischem Strom nicht durch konventionelle Kraftwerke, sondern durch Erneuerbare Energien gedeckt wird. Mit steigendem Anteil an Erneuerbaren Energien bei der Strombereitstellung, beispielsweise durch Windenergie, verbessert sich die Klimabilanz von Elektrofahrzeugen deutlich gegenüber konventionell angetriebenen Fahrzeugen (vgl. Wuppertal-Institut 2012 http://wupperinst.org/uploads/tx_wupperinst/Elektromobilitaet_TB_Oekobilanzen.pdf, Ifeu 2011, Öko-Institut 2011).
Anlage/n: Anlage 1: Antrag der Fraktionen CDU, Bürgerforum, Bündnis 90/Die Grünen vom 09.11.2014 Anlage 2: Angaben zu Elektrofahrzeugen; LSW Energie GmbH
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