Vorlage - RAT/3142/2015  

 
 
Betreff: Kanalbau Unterpohlhausen
Hier: Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Technik Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
11.06.2015 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
isa150528_LP-Kanal-V2  

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt den Kanalbau Unterpohlhausen 1. Bauabschnitt auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Planung. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weitere Planung und die Maßnahme selbst durchzuführen.             


Sachverhalt:

 

Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sah die Kanalisierung der Straße Unterpohlhausen im Jahr 2014 vor. Die Gesamtmaßnahme steht in Zusammenhang mit dem der Erschließungsmaßnahme im Bebauungsplan 41 (Unterpohlhausen, externer Erschließungsträger). Aus diesem Grunde wurde bisher mit der öffentlichen Kanalbaumaßnahme noch nicht begonnen.

Für die im Innenbereich befindliche Bebauung ist der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) allerdings abwasserbeseitigungspflichtig. Dieser Verpflichtung muss der SAW jetzt nachkommen. Die Genehmigungsbehörde sieht keinen Spielraum mehr für eine weitere Verschiebung.

Die nachfolgend näher beschriebene Maßnahme vereint die gesetzliche Vorgabe der Abwasserbeseitigungspflicht mit einer gemeinsamen wirtschaftlichen Maßnahme im Bebauungsplan 41, Unterpohlhausen.

Es ist vorgesehen, nur einen Teilbereich bis Unterpohlhausen 55 im freien Gefälle zu kanalisieren. Der Anschluss des geplanten Kanals erfolgt im Bereich der Kreisstraße 8 an das bestehende Abwassernetz. Hierdurch erhalten 4 bebaute Grundstücke im Innenbereich die Möglichkeit der öffentlichen Abwasserentsorgung. Die restliche Kanalisierung von Unterpohlhausen erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Straßenausbau.

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des SAW für die Jahre 2015/16 eingeplant.

Die Planungen des 1. Bauabschnittes wurden an das Ingenieurbüro ISAPLAN aus Leverkusen vergeben. Nach Erarbeitung der Entwurfsplanung wurden die Grundstückseigentümer, welche von der Kanalbaumaßnahme betroffen sind, schriftlich über die Kanalbaumaßnahme informiert.

Sofern der Betriebsausschuss den Baubeschluss erteilt, ist eine umgehende Ausschreibung vorgesehen, damit die Maßnahme noch während der Sommerferien 2015 umgesetzt werden kann.

Die technischen Erläuterungen zur Entwässerungsplanung sind dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

ERLÄUTERUNGSBERICHT

 

1. veranlassung und aufgabenstellung

 

1.1 Träger der Maßnahme

Träger der Baumaßnahme ist der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29 - 33, 42929 Wermelskirchen.

 

1.2 Veranlassung

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 53 Abs. 1 Satz 2 des Landeswassergesetztes (LWG) haben Städte und Gemeinden die Pflicht, das auf den Grundstücken des Gemeindegebietes anfallende Abwasser zu sammeln und fortzuleiten.

 

1.3 Gegenstand der Planung

Die Planungen zur Kanalisierung von Unterpohlhausen sind Teil des zurzeit gültigen ABK der Stadt Wermelskirchen. Der Anschluss der Ortslagen an das städtische Kanalnetz wird hiermit hergestellt.

 

1.4 Einbindung in andere Planungen

Die Maßnahme dient dem Anschluss vorhandener Bebauung an das Kanalnetz.

 

 

1.5 Erfordernisse des Gewässerschutzes

Der geplante Schmutzwasserkanal wird an das städtische Kanalnetz angeschlossen. Eine Verbesserung der allgemeinen Gewässergüte im Bereich der kanalisierten Ortslagen findet durch die Beseitigung von Kleinkläranlagen und Sickergruben statt.

 

 

2.örtliche verhältnisse

 

2.1 Beschreibung des Entwässerungsgebietes

Der zu kanalisierende Bereich liegt im westlichen Stadtgebiet von Wermelskirchen. Die Ortslage grenzt an die K 8 von Hünger ins Eschbachtal an.

 

Die Bebauung erstreckt sich entlang der Dorfstraße. Von der südlich verlaufenden K 8 aus fällt das Gelände in nördliche Richtung auf das Eschbachtal hin ab. Am nördlichen Ortsrand, angrenzend zur Sportanlage Pohlhausen, befindet sich der topografische Tiefpunkt der Ortslage.

 

2.2 Verbindung mit anderen Entwässerungsgebieten

Der Anschluss der Kanalisation Unterpohlhausen an das vorhandene Netz in der K 8 findet über einen Freispiegelkanal statt.

 

2.3 Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan weist die Bereiche als Flächen für die Wohnbebauung aus.

 

 

3.TECHNISCHE GRUNDLAGEN

 

3.1 Entwässerungsverfahren und -system

In den Ortslagen wird eine Schmutzwasserkanalisation gebaut. Die Fassung, Sammlung und Ableitung von Regenwasser ist im Zusammenhang mit dem geplanten Straßenausbau vorgesehen.

 

3.2 Abwasseranfall und -beschaffenheit bei Trockenwetter

Der mittlere häusliche Schmutzwasseranfall wird mit 150 l/E*d angenommen. Im DWA Arbeitsblatt 118 wird empfohlen, diesen Wert für die Bemessung eines Schmutzwasserkanals nicht zu unterschreiten. Zur Berücksichtigung der Tagesschwankungen wird die Dimensionierung mit dem stündlichen Spitzenabfluss durchgeführt. Der Spitzenabfluss wurde ermittelt als 1/10 des Tageswertes.

 

Durch zufließendes Regenwasser über Schachtabdeckungen und durch Fehleinleitungen wird von einem Fremdwasseranfall von 100 % ausgegangen.

 

3.3 Berechnungsmethoden

Die hydraulischen Berechnungen wurden anhand des Zeitbeiwert- Verfahrens durchgeführt. Eingesetzt wurde das Programm ‚Zebev’ des Institutes für technisch-wissenschaftliche Hydrologie - Hannover, ITWH.

 

 

4.ERGEBNIS DER PLANUNG

 

4.1 Darstellung einzelner Varianten

Im Rahmen der Vorplanung wurden zwei Varianten dargestellt.

 

Variante 1

Die Sammlung des Schmutzwassers erfolgt in Freispiegelkanälen. Aufgrund der topografischen Situation ist es möglich einen Freigefällekanal mit Anschluss an den Kanal in der K 8 zu verlegen. Der geplante Kanal beginnt in Höhe des Grundstücks Unterpohlhausen 55 und mündet in das vorhandene Schachtbauwerk 078 vor dem Grundstück Unterpohlhausen 35 ein. Das Gefälle der Kanalhaltungen beträgt 0.6 %. Die Schachttiefe vor dem Grundstück Unterpohlhausen 55 beträgt 1.10 m.

 

Variante 2

Die Schachttiefe vor dem Grundstück Unterpohlhausen 55 beträgt 1,48 m. Das Gefälle der Kanalhaltungen beträgt 0.7 %. Mit diesen Festsetzungen ist ein Freigefällekanal mit Anschluss an den Kanal in der K 8 geplant. Der Kanal beginnt in Höhe des Grundstücks Unterpohlhausen 55 und mündet in das vorhandene Schachtbauwerk 078 vor dem Grundstück Unterpohlhausen 35 ein.

 

4.2 Bewertung der Varianten in technischer, wirtschaftlicher, betrieblicher und

      ökologischer Hinsicht

Mit dem Kanalverlauf der Varianten 1 und 2 sind die Häuser der Ortslage Unterpohlhausen 39 - 55 an den öffentlichen Kanal anschließbar. Die erforderliche Fließgeschwindigkeit und eine ausreichende Schleppspannung werden mit der Variante 1 nicht erreicht. Das Haltungsgefälle ist hierfür zu gering. Mit der Variante 2 ergibt sich durch das etwas größere Haltungsgefälle eine höhere Fließgeschwindigkeit. Die Gefahr von Ablagerungen wird hierdurch reduziert.

Die Schachttiefe vor dem Grundstück Unterpohlhausen 55 lässt in der Variante 1 einen Grundstücksanschluss im Freispiegelgefälle kaum zu. Mit der Variante 2 ist durch die vergrößerte Schachttiefe diese Möglichkeit gegeben.

 

4.3 Gewählte Lösung

Die Planungsvariante 2 wurde als Ergebnis der Vorplanung zur weiteren Detaillierung ausgewählt.

 

4.4 Technische Auslegungen

Der geplante Schmutzwasserkanal dient der Ableitung des häuslichen Schmutzwassers der Bebauung in Unterpohlhausen 39 - 55. Als Rohrdimension wird der Mindestdurchmesser von DN 200 eingeplant.

 

 

5.BAULICHE GESTALTUNG, AUSRÜSTUNG UND BETRIEB

 

5.1 Kanäle

Die Haltungsgefälle betragen durchgängig 0.7 %.

 

Die Tiefenlage beträgt zwischen 1.48 m und 3.97 m.

 

Der Rohrquerschnitt ist durchgängig rund. Es werden wandverstärkte Rohre aus Steinzeug nach DIN EN 295-1 gewählt. Als Verbindungsmuffen kommt das Verbindungssystem C mit Steckmuffen K zum Einsatz.

 

5.2 Regel- und Sonderbauwerke

Die Schachttiefe beträgt minimal 1.48 m und maximal 3.97 m.

 

Die Schachtbauwerke werden aus Stahlbetonfertigteilen nach DIN 4034-1 hergestellt. Der Schachtgrundriss ist durchgängig rund. Der Schachtinnendurchmesser beträgt 1000 mm. Als Dichtelemente zur Verbindung der Bauteile sind Dichtringe aus Elastomeren - System Forsheda F 116 oder gleichwertig – vorgesehen.

 

 

6.KOSTEN

 

6.1 Herstellungskosten

Die Baukosten für das Kanalsystem einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen wurden angenommen mit netto 100.000 Euro.

 

 

 

7.ZEIT- UND KOSTENPLANUNG

 

7.1 Ausbaustufen

Die Maßnahme soll in den Sommerferien 2015 realisiert werden.

 

7.2 Dringlichkeiten

Die Kanalisation wird voraussichtlich in 2015 betriebsbereit sein.

 

7.3 Zeitliche Folge der Bauabschnitte mit Herstellungskosten

Die Bauzeit für die gesamte Kanalbaumaßnahme wird mit 20 Arbeitstagen (24 Werktage) vorgegeben.

 

              


Anlage/n:

Kanallageplan Variante 2             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 isa150528_LP-Kanal-V2 (496 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

120.000

EUR

50.000

EUR

240.000

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: