Vorlage - RAT/3146/2015  

 
 
Betreff: Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung "Stumpf/Pantholz" im Bereich "Am Stumpf"
- Vorstellung des Inhalts
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Menger-Schindler, Marlies
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.06.2015 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
22.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Am_Stumpf_Geltungsbereich_2500  
Am_Stumpf_Klarstellungssatzung_Deckblatt  
Am_Stumpf_Übersicht_Lage_im_Raum  
Am_Stumpf_Zeitungsausschnitt  
001_Satzungstext_Korrektur Am Stumpf_080615  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“, gemäß § 34 (4) Satz 1

Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 (3) BauGB.

 

      


Sachverhalt:

 

Bisheriges Verfahren und Anlass der Satzungskorrekturen

 

Die bestehende Klarstellungssatzung für die Ortslage „Stumpf/Pantholz“ aus dem Jahr 1980 soll um bebaute Grundstücke ergänzt werden (Anlage I). Diese Ergänzung im Bereich der Straße „Am Stumpf“ bezieht sich auf Flächen, die heute bereits zum Innenbereich gehören.

 

Darüber hinaus sichert die Ergänzung der Satzung die Grundlage zur rechtssicheren Ermittlung von Erschließungsbeiträgen.

 

 

Inhalt der Klarstellungssatzung

 

Die Gemeinde legt durch eine Klarstellungssatzung fest, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen. Damit vermeidet der Satzungsgeber Zweifel in der Frage, ob ein Grundstück oder Grundstücksteilflächen im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich 35 BauGB) liegen. Man spricht daher auch ufig von einer Abgrenzungssatzung.

 

Der Inhalt der Satzung ist einfach. Das bedeutet lediglich, die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit Lageplan festzulegen.

 

Außenbereichsgrundstücke oder flächen darf die Gemeinde in eine solche Satzung nicht einbeziehen. Ziel der Klarstellungssatzung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu erzeugen.

 

Ein Aufstellungsbeschluss für diese Ergänzung der Klarstellungssatzung ist gemäß BauGB nicht erforderlich.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit oder Behörden und Träger öffentlicher Belange, sind entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB) nicht erfolgen.

 

Der Satzungstext einschließlich der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches der Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“ ist als Anlage II beigefügt.

 

 

Beschluss der Ergänzung im Bereich „Am Stumpf“

 

Nachdem der Rat der Stadt den Inhalt für die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“ zur Kenntnis genommen hat, kann er diese mit der Plandarstellung zur Abgrenzung der Ergänzungsbereiche

(Anlage I) beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“, gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 (3) BauGB.

 

 

Weiteres Verfahren

 

Mit amtlicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 (BauGB) tritt

die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“ in Kraft.

 

     


Anlage/n:

 

Anlage I              Planzeichnung zur Darstellung der Abgrenzung des Ergänzungsbereichs

Anlage II              Satzungstext für die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“

      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Am_Stumpf_Geltungsbereich_2500 (393 KB)      
Anlage 2 2 Am_Stumpf_Klarstellungssatzung_Deckblatt (207 KB)      
Anlage 3 3 Am_Stumpf_Übersicht_Lage_im_Raum (634 KB)      
Anlage 4 4 Am_Stumpf_Zeitungsausschnitt (285 KB)      
Anlage 5 5 001_Satzungstext_Korrektur Am Stumpf_080615 (123 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: