Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“, gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 (3) BauGB.
Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren und Anlass der Satzungskorrekturen
Die bestehende Klarstellungssatzung für die Ortslage „Stumpf/Pantholz“ aus dem Jahr 1980 soll um bebaute Grundstücke ergänzt werden (Anlage I). Diese Ergänzung im Bereich der Straße „Am Stumpf“ bezieht sich auf Flächen, die heute bereits zum Innenbereich gehören.
Darüber hinaus sichert die Ergänzung der Satzung die Grundlage zur rechtssicheren Ermittlung von Erschließungsbeiträgen.
Inhalt der Klarstellungssatzung
Die Gemeinde legt durch eine Klarstellungssatzung fest, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen. Damit vermeidet der Satzungsgeber Zweifel in der Frage, ob ein Grundstück oder Grundstücksteilflächen im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen. Man spricht daher auch häufig von einer Abgrenzungssatzung.
Der Inhalt der Satzung ist einfach. Das bedeutet lediglich, die Grenzen für den im „Zusammenhang bebauten Ortsteil“ mit Lageplan festzulegen.
Außenbereichsgrundstücke oder –flächen darf die Gemeinde in eine solche Satzung nicht einbeziehen. Ziel der Klarstellungssatzung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu erzeugen.
Ein Aufstellungsbeschluss für diese Ergänzung der Klarstellungssatzung ist gemäß BauGB nicht erforderlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit oder Behörden und Träger öffentlicher Belange, sind entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB) nicht erfolgen.
Der Satzungstext einschließlich der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches der Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“ ist als Anlage II beigefügt.
Beschluss der Ergänzung im Bereich „Am Stumpf“
Nachdem der Rat der Stadt den Inhalt für die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“ zur Kenntnis genommen hat, kann er diese mit der Plandarstellung zur Abgrenzung der Ergänzungsbereiche (Anlage I) beschließen.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“, gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 (3) BauGB.
Weiteres Verfahren
Mit amtlicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 (BauGB) tritt die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“ in Kraft.
Anlage/n:
Anlage I Planzeichnung zur Darstellung der Abgrenzung des Ergänzungsbereichs Anlage II Satzungstext für die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“
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