Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur Aufstellung des B-Planes Nr. 657 und zur 5. Änderung des FNP der Stadt Remscheid im Rahmen der Abstimmung mit den kommunalen Körperschaften nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der Weise zu entsprechen, dass der Stadt Remscheid von Seiten der Stadt Wermelskirchen keine Bedenken vorgetragen werden.Sachverhalt: Anlage/n:
Anlage 1Auszüge aus der Begründung zum B-Plan 657 der Stadt Remscheid (DOC Lennep)Anlage 2Auszüge aus der Verträglichkeitsanalyse zum DOC vom Büro Stadt+Handel zu benachbarten zentralen Versorgungsbereichen.Anlage 3Planzeichnung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Remscheid (nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)
Anlage 4 Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Remscheid (nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)
Anlage 5 Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid (nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)
Anlage 6 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid (nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)
Anlage 7 Verträglichkeitsanalyse zur Ansiedlung eines Designer Outlet Centers (DOC) vom Büro Stadt+Handel (nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)
Am 09.02.2015 wurde im Stuv über den damaligen Stand der Planungsverfahren zum DOC Lennep, soweit es die Stadt Wermelskirchen betraf, berichtet.
Mit Eingang vom 18.05.2015 wurden der Stadt Wermelskirchen die aktuellen Unterlagen (Stand öffentliche Auslegung der 5. Änd. des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 657 „DOC Lennep“) zugeleitet. Der Stadt Wermelskirchen wird damit die Möglichkeit zur Stellungnahme als Nachbargemeinde bis zum 19.06.2015 eingeräumt.
Zu beiden Planwerken wurden von der Stadt Remscheid ausführliche Unterlagen und Informationen beigefügt (Planzeichnungen und Entwurfsbegründungen). Diese können im Ratsinformationssystem (Anlagen 3 bis 7) eingesehen werden.
Auszüge aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 657 (Anlage 1) sowie aus der Verträglichkeitsanalyse zum DOC (Anlage 2), die sich mit absatzwirtschaftlichen Auswirkungen und dem Beeinträchtigungsverbot zentraler Versorgungsbereiche in benachbarten Kommunen befassen, sind der gedruckten Sitzungsvorlage beigefügt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach den vorliegenden Unterlagen für den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Wermelskirchen keine negativen Auswirkungen prognostiziert werden.
Die Verträglichkeitsanalyse des Büro´s Stadt+Handel vom 06.02.2015 erklärt auch, wie die unterschiedlichen Umsatzverteilungszahlen in den bisher erstellten Gutachten zum DOC, zu denen die Stadt Wermelskirchen im bisherigen Verfahren Bedenken angemeldet hatte, zu Stande kamen.
Die aktuellen gutachterlichen Aussagen zur Verträglichkeit des DOC sind nachvollziehbar. Es wird daher kein Grund gesehen aus Sicht der Stadt Wermelskirchen eine negative Stellungnahme im Rahmen der Offenlegung der Pläne abzugeben.
Die Stadt Wermelskirchen wird in ihrer Stellungnahme keine Bedenken anmelden. |
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