Vorlage - RAT/3149/2015  

 
 
Betreff: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 657 und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für das Designer Outlet Center (DOC) in Remscheid-Lennep.
Beteiligung der Nachbargemeinden zur Stellungnahme
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
08.06.2015 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Auszug_aus_Begruendung_zu_Bebauungsplan_657_Stadt_Remscheid  
Anlage_2_Auzug_aus_Vetraeglichkeitsanalyse_Ansiedlung_Outlet_Center  
Anlage_3_FNP_Aenderung_5_Stadt_Remscheid  
Anlage_4_Begruendung_FNP_Aenderung_5_Stadt _Remscheid  
Anlage_5_Planzeichnung_Bebauungsplan_657_Stadt_Remscheid  
Anlage_6_Begruendung_zu_Bebauungsplan_657_Stadt_Remscheid  
Anlage_7_Vertraeglichkeitsanalyse_Ansiedlung_Outlet_Center  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur Aufstellung des B-Planes Nr. 657 und zur 5. Änderung des FNP der Stadt Remscheid im Rahmen der Abstimmung mit den kommunalen Körperschaften nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der Weise zu entsprechen, dass der Stadt Remscheid von Seiten der Stadt Wermelskirchen keine Bedenken vorgetragen werden.        


Sachverhalt:

        


Anlage/n:

 

Anlage 1

Auszüge aus der Begründung zum B-Plan 657 der Stadt Remscheid (DOC Lennep)

 

Anlage 2

Auszüge aus der Verträglichkeitsanalyse zum DOC vom Büro Stadt+Handel zu benachbarten zentralen Versorgungsbereichen.

 

Anlage 3

Planzeichnung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Remscheid (nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)

 

Anlage 4

Begründung  zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Remscheid (nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)

 

Anlage 5

Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid

(nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)

 

Anlage 6

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid

(nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)

 

Anlage 7

Verträglichkeitsanalyse zur Ansiedlung eines Designer Outlet Centers (DOC) vom Büro Stadt+Handel (nur digital im Ratsinformationssystem / Allris)

        

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Auszug_aus_Begruendung_zu_Bebauungsplan_657_Stadt_Remscheid (103 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_Auzug_aus_Vetraeglichkeitsanalyse_Ansiedlung_Outlet_Center (78 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_3_FNP_Aenderung_5_Stadt_Remscheid (5480 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_4_Begruendung_FNP_Aenderung_5_Stadt _Remscheid (2074 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_5_Planzeichnung_Bebauungsplan_657_Stadt_Remscheid (2938 KB)      
Anlage 6 6 Anlage_6_Begruendung_zu_Bebauungsplan_657_Stadt_Remscheid (1691 KB)      
Anlage 7 7 Anlage_7_Vertraeglichkeitsanalyse_Ansiedlung_Outlet_Center (5544 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

Am 09.02.2015 wurde im Stuv über den damaligen Stand der Planungsverfahren zum DOC Lennep, soweit es die Stadt Wermelskirchen betraf, berichtet.

 

Mit Eingang vom 18.05.2015 wurden der Stadt Wermelskirchen die aktuellen Unterlagen (Stand öffentliche  Auslegung der 5. Änd. des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr.  657 „DOC Lennep“) zugeleitet. Der Stadt Wermelskirchen wird damit die Möglichkeit zur Stellungnahme als Nachbargemeinde bis zum 19.06.2015 eingeräumt.

 

Zu beiden Planwerken wurden von der Stadt Remscheid ausführliche Unterlagen und Informationen beigefügt (Planzeichnungen und Entwurfsbegründungen). Diese können im Ratsinformationssystem (Anlagen 3 bis 7) eingesehen werden.

 

Auszüge aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 657 (Anlage 1) sowie aus der Verträglichkeitsanalyse zum DOC (Anlage 2), die sich mit absatzwirtschaftlichen Auswirkungen und dem Beeinträchtigungsverbot zentraler Versorgungsbereiche in benachbarten Kommunen befassen, sind der gedruckten Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach den vorliegenden Unterlagen für den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Wermelskirchen keine negativen Auswirkungen prognostiziert werden.

 

Die Verträglichkeitsanalyse des Büro´s Stadt+Handel vom 06.02.2015 erklärt auch, wie die unterschiedlichen Umsatzverteilungszahlen in den bisher erstellten Gutachten zum DOC, zu denen die Stadt Wermelskirchen im bisherigen Verfahren Bedenken angemeldet hatte, zu Stande kamen.

 

Die aktuellen gutachterlichen Aussagen zur Verträglichkeit des DOC sind nachvollziehbar. Es wird daher kein Grund gesehen aus Sicht der Stadt Wermelskirchen eine negative Stellungnahme im Rahmen der Offenlegung der Pläne abzugeben.

 

Die Stadt Wermelskirchen wird in ihrer Stellungnahme keine Bedenken anmelden.