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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt bestellt gemäß §§ 63 und 113 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen neben dem Bürgermeister und Herrn Mitglied des Rates Manfred Groß als weiteren Vertreter der Stadt in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes:
(einsetzen nach Abstimmungsergebnis).
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2014 gemäß §§ 63 und 113 GO NW neben dem Bürgermeister als Vertreter der Stadt in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes Herrn Mitglied des Rates Manfred Groß bestellt. Zwischenzeitlich hat der Wupperverband mitgeteilt, dass die Stadt Wermelskirchen berechtigt ist, einen weiteren Vertreter in dessen Verbandsversammlung zu entsenden. Nach Informationen aus den Fraktionen ist davon auszugehen, dass es zu einem einstimmigen Votum für einen weiteren Vertreter der Stadt in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes kommen wird.
Falls es nicht zu einer einstimmigen Ergänzungswahl kommen sollte, sind beide Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (neu) zu besetzen (§ 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen). Dies hätte durch Listenwahl zu erfolgen – offen oder geheim. Nach den Informationen aus den Fraktionen ist jedoch davon auszugehen, dass dies nicht erforderlich wird.
Zur Information: Nach der Satzung des Wupperverbandes (§ 10 Absatz 1) können sich Delegierte in der Verbandsversammlung nicht vertreten lassen.
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