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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage dargestellten Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2014 nach 2015.
Sachverhalt:
Da sich die Stadt Wermelskirchen im Haushaltssicherungskonzept befindet, ist an die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab anzulegen. In den meisten Fällen wurden bereits Verpflichtungen eingegangen, die noch nicht endgültig abgerechnet werden konnten (weil z. B. Schlussrechnungen noch nicht vorlagen oder Lieferungen noch ausstanden). Das Volumen der Ermächtigungsübertragungen steigt gegenüber dem Vorjahr im Ergebnisplan um knapp 7.000 € auf 438.365,11 €. Hiervon entfallen alleine rd. 361.000 € auf Maßnahmen der Bauunterhaltung.
Im Investiven Finanzplan steigen die Ermächtigungsübertragungen im Vergleich zu 2014 um rund 28.000 € auf 2,56 Mio. €. Von diesen 2,56 Mio. € entfallen alleine 1,63 Mio. € auf die Waldschule, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar war, wann die Mittel kassenwirksam verausgabt werden.
Im Konsumtiven Finanzplan gibt es eine größere Erhöhung um rd. 840.000 € auf 1,76 Mio. €. Dies ist allerdings vor allem auf die Sanierung der Rathausfassade und die Verzögerung durch die festgestellten Betonschäden zurück zu führen.
Die Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan können sich betragsmäßig maximal in Höhe der Gesamtsummen der Spalte „Übertragung nach 2015“ der Auflistungen ergeben. Werden die Übertragungen nicht in voller Höhe durch Auszahlungen/Buchungen in Anspruch genommen, führen sie in der Konsequenz zu einer geringeren Ergebnisbelastung in 2015.
Anlage/n: Ermächtigungsübertragungen investiver Finanzplan Ermächtigungsübertragungen Ergebnisplan Ermächtigungsübertragungen konsumtiver Finanzplan
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