Vorlage - RAT/3173/2015  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2014
hier: Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO NRW
Status:öffentlich  
Verfasser:Jörg Scherz
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
22.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Ermächtigungsübertragungen investiver Finanzplan  
Ermächtigungsübertragungen Ergebnisplan  
Ermächtigungsübertragungen konsumtiver Finanzplan  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage dargestellten Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2014 nach 2015.

 


Sachverhalt:

 

 

Da sich die Stadt Wermelskirchen im Haushaltssicherungskonzept befindet, ist an die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab anzulegen. In den meisten Fällen wurden bereits Verpflichtungen eingegangen, die noch nicht endgültig abgerechnet werden konnten (weil z. B. Schlussrechnungen noch nicht vorlagen oder Lieferungen noch ausstanden). Das Volumen der Ermächtigungsübertragungen steigt gegenüber dem Vorjahr im Ergebnisplan um knapp 7.000 € auf 438.365,11 €. Hiervon entfallen alleine rd. 361.000 € auf Maßnahmen der Bauunterhaltung. 

 

Im Investiven Finanzplan steigen die Ermächtigungsübertragungen im Vergleich zu 2014 um rund 28.000 € auf 2,56 Mio. €.  Von diesen 2,56 Mio. € entfallen alleine 1,63 Mio. € auf die Waldschule, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar war, wann die Mittel kassenwirksam verausgabt werden.

 

Im Konsumtiven Finanzplan gibt es eine größere Erhöhung um rd. 840.000 € auf 1,76 Mio. €. Dies ist allerdings vor allem auf die Sanierung der Rathausfassade und die Verzögerung durch die festgestellten Betonschäden zurück zu führen.

 

Die Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan können sich betragsmäßig maximal in Höhe der Gesamtsummen der Spalte „Übertragung nach 2015“ der Auflistungen ergeben. Werden die Übertragungen nicht in voller Höhe durch Auszahlungen/Buchungen in Anspruch genommen, führen sie in der Konsequenz zu einer geringeren Ergebnisbelastung in 2015.  

 

 

 

 


Anlage/n:

Ermächtigungsübertragungen investiver Finanzplan

Ermächtigungsübertragungen Ergebnisplan

Ermächtigungsübertragungen konsumtiver Finanzplan 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Ermächtigungsübertragungen investiver Finanzplan (117 KB)      
Anlage 3 2 Ermächtigungsübertragungen Ergebnisplan (29 KB)      
Anlage 1 3 Ermächtigungsübertragungen konsumtiver Finanzplan (25 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift