Vorlage - RAT/3174/2015  

 
 
Betreff: Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz -
Schaffung von Plätzen in zwei städtischen Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
22.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

im Ortsteil Dabringhausen eine reine U3-Gruppe durch eine Modulbauweise einzurichten, die an die Städtische Kindertageseinrichtung Bussardweg angegliedert ist

 

(In diesem Zusammenhang sind Haushaltsmittel 2015 r Umbau- und Einrichtungskosten in Höhe von 257.498 € außerplanmäßig bereit zu stellen - hiervon werden 231.748,20 € vom Land getragen -)

 

und

 

die derzeitige Notgruppe in der städtischen Kindertageseinrichtung Jahnstraße, Familienzentrum Ja Dann, als feste Gruppe zu installieren

 

(In diesem Zusammenhang sind Haushaltsmittel 2015 r Umbau- und Einrichtungskosten in Höhe von 88.472,26 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen - hiervon werden 47.638,91 € vom Land getragen-).  


Sachverhalt:

 

Erweiterung der Kindertageseinrichtung Bussardweg

 

In der Ortschaft Dabringhausen sind bereits im letzten Jahr nicht ausreichend U3-Plätze vorhanden gewesen, um allen Rechtsansprüchen entsprechen zu können. Bisher war es möglich die Kinder im Ortsteil Wermelskirchen in den Kindertageseinrichtungen betreuen zu lassen, jedoch liegt der Stadt Wermelskirchen mittlerweile ein Beschluss des Verwaltungsgericht Köln in eigener Sache vor (19 L 1338/13 i.V.m. 19 K 5482/13), aus dem hervorgeht, dass dem Rechtsanspruch der Dabringhauser-Einwohner nur in ganz wenigen Fällen durch einen Kitaplatz in Wermelskirchen genüge getan werden kann. Es ist daher zwingend notwendig weitere U3-Plätze in der Ortschaft Dabringhausen zur Verfügung zu stellen.

 

Der vor zwei Jahren diskutierte Ausbau der Kita Grunewald (Träger: Lebenshilfe gGmbH) hat sich als unwirtschaftlich herausgestellt. Durch einen Ausbau mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 90.000 €rden nur 4 U3-Plätze geschaffen werden (Bedarf: mind. 8 U3-Plätze). Das bedeutet, dass auch die Förderung vom Land entsprechend geringer ausfallen würde (in diesem Fall etwa 40.000 €). Demnach bliebe bei dieser Alternative ein Eigenanteil von etwa 50.000 €.

 

Im Fall der Erweiterung des Bussardweges beläuft sich der Eigenanteil auf etwa 25.500 € und geschaffen werden 10 U3-Plätze. Darüber hinaus würde auch der einzige Kindergarten in ganz Wermelskirchen ohne U3-Angebot endlich ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten.

Nach der aktuellen Bedarfsabfrage haben für das kommende Kitajahr in Dabringhausen die Eltern von 8 U3-Kindern Ihren Rechtsanspruch geltend gemacht. Weitere sind zu erwarten wenn im Bussardweg ein generelles U3-Angebot bestehen würde, da dann Geschwisterkinder nachziehen, die derzeit im Alter von 2 Jahren eine andere Einrichtung besuchen müssten und somit erst mit 3 Jahren in der Kita Bussardweg angemeldet werden. Weiterhin entlastet eine reine U3-Gruppe die Tagespflegepersonen, die in Wermelskirchen derzeit mit den Kindern im Alter von 1-3 Jahren vollkommen ausgelastet sind. Eine Veranstaltung zur Akquirierung von Tagespflegepersonen im letzten Jahr hatte leider keinen Erfolg.

 

Aktuelles Angebot in Dabringhausen:                            Ü3 Plätze = 137 / U3 Plätze = 24

 

Geltend gemachter Rechtsanspruch in Dabringhausen:                Ü3 Plätze = 138 / U3 Plätze = 32

 

Durch den Neubau der U3-Gruppe wäre dem Rechtsanspruch im Bereich Dabringhausen vollkommen entsprochen und die im laufenden Jahr regulären Überlegungen durch Zuzüge o.Ä. könnten weitestgehend berücksichtigt werden.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen: 257.498 €.

 

Die Stadt Wermelskirchen ist mit einem Eigenanteil in Höhe von 25.729,80 € beteiligt. Vom Land werden darüber hinaus für diese Erweiterung durch das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ 231.748,20 € zur Verfügung gestellt.

 

 

Umwandlung der Notgruppe in der Jahnstraße

 

Im Jahr 2013 wurde der Umbau der OGS-Schwanenschule im Gebäude der Kita Jahnstraße durchgeführt. Seinerzeit wurde die Förderung beim Land nur für eine Gruppe beantragt, da davon ausgegangen wurde, dass sich die Betreuungsquote (derzeit 39% U3 und 91% Ü3) der Bedarfserwartung  von Bund und Ländern anpasst. Dies ist jedoch in absehbarer Zeit nicht der Fall, sodass die im letzten Jahr als Notgruppe installierte Kitagruppe (GF I) nun fest installiert werden muss. Für eine andauernde Betriebserlaubnis fehlt ein entsprechender großer Nebenraum. Dieser kann mit  Hilfe des aktuellen Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ relativ kostengünstig geschaffen werden, sodass die derzeit in der Gruppe betreuten 20 Kinder nicht verteilt und andere Kinder analog nicht neu aufgenommen werden können.

 

Die aktuelle Bedarfsumfrage im Raum Wermelskirchen ergibt im kommenden Kitajahr einen geltend gemachten Rechtsanspruch von 31 U3-Kindern (davon zum 01.08.15 10 Kinder) und 11 Ü3-Kinder (davon zum 01.08.2015 2 Kinder) der derzeit nicht erfüllt werden kann. Sollte die aktuelle Notgruppe in der Jahnstraße nun aufgelöst werden müssen, würden zum 01.08.2015 14 Ü3-Kinder, sowie 6 U3-Kinder dazu kommen.

Der Bedarf in Wermelskirchen ist wie zuvor beschrieben aktuell schon nicht zu decken, daher ist eine dauerhafte „Installation der bisherigen Notgruppe unumgänglich.

 

Aktuelles Angebot in Wermelskirchen (ohne Dabringhausen, inkl. Notgruppe Jahnstraße):

             

Ü3 Plätze = 657 / U3 Plätze = 134

 

Geltend gemachter Rechtsanspruch in Wermelskirchen:               

 

Ü3 Plätze = 668 / U3 Plätze = 165

 

Das Jugendamt prüft in dem Zusammenhang derzeit kostengünstige Alternativen zum Betreuungsangebot, um die Rechtsansprüche der Kinder ohne Platzzusage für das Kitajahr 2015/2016 (31 U3, 11 Ü3) befriedigen zu können.

 

Hierzu wird das Jugendamt nach abschließender Prüfung in einer separaten Vorlage berichten.

 

Die Gesamtkosten für die festen Installation der 5. Gruppe betragen etwa 88.472,26 €.

 

Der Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen beträgt bei dieser Baumaßnahme 47.638,91 €. Vom Land werden darüber hinaus für diese Erweiterung durch das neue InvestitionsprogrammKinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ 40.833,35 € zur Verfügung gestellt.

 

Der im Gegensatz zur Baumaßnahme in Dabringhausen höhere Eigenanteil geht mit der in der Jahnstraße gemischten Gruppenform (2-6 Jährige) einher. Das Land unterstützt finanziell nur den Ausbau der U3-Plätze.

 

       


Anlage/n:     


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

Die Maßnahmen waren nicht im Haushaltsplan 2015 berücksichtigt, so dass die Mittel außerplanmäßig gem. § 82 GO durch den Rat der Stadt bereit zu stellen sind. Von den Kosten der beiden Maßnahmen (insgesamt rd. 346.000 €) werden 273.600 € durch das Land finanziert, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 73.400 verbleibt. Dieser Betrag ist im Haushalt zu kompensieren. Als Deckungsvorschlag wird die Maßnahme Umbau/Erweiterung Küche Markt 10 vorgeschlagen (Ansatz 400.000 €).   Der Rat der Stadt hat einen Sperrvermerk beschlossen, über den im Haupt- und Finanzausschuss am 21.09.2015 zu beraten ist. Selbst wenn der Sperrvermerk dann aufgehoben würde, dann kann die Maßnahme unter Berücksichtigung der notwendigen zeitlichen Abläufe (Ausschreibung etc.) in 2015 nicht mehr komplett durchgeführt und abgerechnet werden.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan bzw. auch auf das Haushaltssicherungskonzept durch die Einrichtung einer neuen Gruppe ergeben sich voraussichtlich erst ab Januar 2016. Der verbleibende Zuschussbedarf ist im Rahmen des Haushaltsplanes 2016 zu kompensieren.

       

Stammbaum:
RAT/3174/2015   Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz - Schaffung von Plätzen in zwei städtischen Kindertageseinrichtungen   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/3236/2015   Kenntnisnahme einer Dringlichkeitsentscheidung vom 04.08.2015 Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz - Schaffung von Plätzen in zwei städtischen Kindertageseinrichtungen - Korrektur der investiven Kosten   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich