Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die erste Änderungssatzung zur Satzung über dieStraßenreinigung der Stadt Wermelskirchen vom 14.12.2011.Die als Anlage beigefügte Änderungssatzung ist Bestandteil des Ratsbeschlusses. Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 02.06.2015 hat die Verwaltung dargestellt, wie sich die Neuanschaffung einer Kehrmaschine im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Burscheid auf die Straßenreinigung auswirkt (siehe RAT/3144/2015). Aufgrund der veränderten Abläufe hat der Ausschuss beschlossen, die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Straßenreinigung vom 14.12.2011 entsprechend anzupassen. In diesem Zuge ist auch das der Satzung anhängende Straßenverzeichnis anzugleichen.
Bedarfsgerechte Straßenreinigung:
Am 02.06.2015 wurde bereits im Ausschuss für Umwelt und Bau berichtet, dass die Kehrmaschine über erweiterte Kehrvorrichtungen verfügt, sodass eine höhere Reinigungsqualität erreicht werden kann. Außerdem konnte der Reinigungsprozess verändert und optimiert werden. Es wurde festgestellt, dass eine bedarfsgerechte Reinigung sinnvoller und wirtschaftlicher, als eine rein regelmäßige Reinigung ist.
Demnach wird keine wöchentliche Straßenreinigung mehr vorgenommen, sondern die Reinigung der Straßen, in denen die Reinigung nicht auf die Anlieger übertragen ist, erfolgt einmal monatlich durch die Stadt. Darüber hinaus werden die Straßen im Bedarfsfall auch häufiger gereinigt. Im Satzungstext ist hierzu § 3 Abs. 3 anzupassen (siehe Gegenüberstellung). Mit Beginn des Jahres 2015 wurden die Einsatztage der Kehrmaschine bereits entsprechend geändert.
In der Vergangenheit wurden viele vergleichbare Straßen, insbesondere in Wohngebieten, unterschiedlich behandelt. Teilweise wurde durch die Fremdfirma gereinigt und teilweise nicht. Dies wird nun vereinheitlicht.
Darüber hinaus ist die Reinigung aller Straßen (unabhängig von der Übertragung auf die Anlieger) nun Teil der üblichen Straßenunterhaltung. Mindestens im Frühjahr und im Herbst, wenn mit Abstand der meiste Kehricht anfällt, werden alle Straßen befahren und gereinigt, sofern sie mit der Reinigungsmaschine befahrbar sind. Dies ist in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen. Ferner ist die neue Reinigungsmaschine in der Lage, auch in zahlreichen Straßen zu kehren, die früher mit der größeren Maschine nicht erreichbar waren.
Aufgrund dessen ergibt sich in vielen Straßen eine Änderung der Reinigungsklasse. Die Reinigung (Kehrdienst und Winterdienst) wird in der Regel auf die Anlieger der jeweiligen Straße übertragen. Auch die Anlieger müssen die Straße aber nur noch monatlich statt wie bisher wöchentlich reinigen. Die Reinigung von verkehrsbedeutenden Straßen, wie z.B. Geschäftsstraßen, sowie von für die Anlieger nicht zumutbaren Bereichen wird weiterhin regelmäßig von der Stadt durchgeführt.
Das Straßenverzeichnis der Satzung hat eine vereinfachte Darstellung erhalten, die es dem Leser besser verständlich macht. Eine Unterteilung der Straßen in die Ortsteile Dhünn und Dabringhausen ist nicht mehr vorgesehen. Die aufgenommenen Straßennamen finden sich fortlaufend von A bis Z im Verzeichnis wieder.
Hinter jeder Straßenbezeichnung befindet sich ein Buchstabe, der auf die jeweilige Reinigungsklasse hinweist.
Erklärung der Reinigungsklassen:
Die Reinigungsklassen selbst wurden inhaltlich nicht verändert und stellen sich wie folgt dar:
Reinigungsklasse A:
Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden auf den Fahrbahnen von der Stadt Wermelskirchen durchgeführt.
Reinigungsklasse B: Die Straßenreinigung ist den Eigentümern der angrenzenden erschlossenen Grundstücke übertragen, der Winterdienst wird jedoch von der Stadt Wermelskirchen durchgeführt.
Reinigungsklasse C: Die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst ist allgemein auf die Eigentümer der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen
Die Reinigung (Kehr- und Winterdienst) der Gehwege ist weiterhin grundsätzlich auf die Eigentümer der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen.
Redaktionelle Änderung:
Im § 4 Abs. 3 wird die Ablagerung von Schnee klargestellt, da es hier in der Vergangenheit bei Straßen, die über keinen Gehweg verfügen, zu Unklarheiten gekommen ist.
Änderungen im Satzungstext:
Im Folgenden werden die textlichen Änderungen der Satzung aufgeführt. (Im Text unterstrichen).
Anlage/n: - Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung mit Straßenverzeichnis - Straßenverzeichnis mit Gegenüberstellung der Reinigungsklassen alt/neu
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