Vorlage - RAT/3197/2015  

 
 
Betreff: Errichtung einer Kunstrasenanlage
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Vorberatung
19.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
SFT Anlage 1 1. NS Uni Wuppertal 24.06.2015  
SFT Anlage 1 2. NS Uni Wuppertal 25.08.2015  
SFT Anlage 2 Bestandsicherung Sportplätze Land NRW  

Beschlussvorschlag:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.              


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus in den Sitzungen am 08.12.2014 und am 26.02.2015 hat die Verwaltung das Verfahren für die Errichtung einer Kunstrasenanlage umgesetzt. Der Prozess ist von Vertretern der Universität Wuppertal beratend begleitet worden.

 

Folgende Beteiligungs-/Entscheidungsschritte wurden berücksichtigt (s. auch beigefügte Niederschriften über die Sitzungen am 24.06.2015 und 25.08.2015):

 

-              Durchführung eines ersten, von Vertretern der Uni Wuppertal moderierten Termins vor der Sommerpause 2015 am 24.06.2015.

 

-              Durchführung eines zweiten, von Vertretern der Uni Wuppertal moderierten Termins nach der Sommerpause 2015 am 25.08.2015.

 

Im Ergebnis empfehlen die Vertreter der Universität Wuppertal mit Blick auf die festgestellte Bedarfssituation, die bestehenden Flächen zu erhalten und zu verbessern. Eine Möglichkeit der Verbesserung kann die Umwandlung einer bestehenden Anlage in eine Kunstrasenanlage sein. Flächenüberkapazitäten sollten dann, sofern möglich, zur Gegenfinanzierung abgebaut werden.

 

Hierbei gibt die Uni Wuppertal allerdings den hohen Investitionsaufwand für diese Anlagen zu bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass Kunstrasenanlagen höhere Gesamtkosten als Naturrasen- und Tennenspielfelder verursachen und zumeist nur wirtschaftlicher sind, wenn Sie Naturrasenflächen ersetzen. Auch kann eine „rund um die Uhr Nutzung“ mit einer Kunstrasenanlage nicht erreicht werden und ist nur theoretisch denkbar.

 

Im Rahmen der Beratungen ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Politik sich dazu bereiterklärt hat, maximal eine Kunstrasenfläche einzurichten, die Finanzierung dieser einen Kunstrasenfläche noch nicht gesichert ist und deren Errichtung nur vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht zum betreffenden Haushalt erfolgen kann.

 

In diesem Zusammenhang haben die Vertreter der Vereine festgestellt, dass sich die Vereine weiterhin dafür einsetzen werden, mehr als einen Standort in eine Kunstrasenfläche umzuwandeln.

 

Insbesondere sind folgende Schwerpunkte besprochen worden:

 

1.              Kooperationsmöglichkeiten der Vereine untereinander

Die Vertreter der Vereine bestätigen die Möglichkeit von Spielgemeinschaften, weisen aber auch auf den notwendigen Erhalt der gewachsenen Strukturen der einzelnen Vereine/Plätze hin.

 

2.              Zentralität der zu schaffenden Fläche

Die Vertreter der Uni Wuppertal weisen darauf hin, dass sich als einzige zentrale und nutzbare Fläche in Wermelskirchen der Tennenplatz im Eifgenstadion ergibt.

 

3.              Finanzierung / Beteiligung der Vereine

Die Vertreter der Uni Wuppertal empfehlen, von Erstellungskosten in Höhe von rd. 750.000 €r eine Kunstrasenanlage und Sanierungskosten in Höhe von rd. 300.000 € nach rd. 15 Jahren auszugehen.

 

Sonderförderungen (z. B. Land NRW oder Sportbund) sind nicht vorhanden oder entfallen, da die Voraussetzungen in Wermelskirchen nicht erfüllt werden. Sponsoring im notwendigen Umfang stellt sich als unrealistisch dar. Kreditfinanzierungen (z. B. KFW) über den einzelnen Verein sind möglich.

 

Darüber hinaus ist auf die Notwendigkeit von Kompensationsvorschlägen im Dialog mit den Vereinen hingewiesen worden (Übernahme von Unterhaltungsaufwendungen, Wegfall von Sportplatzflächen, z. B. Tente).

Die Vereine haben im Rahmen der Beratungen folgende Kostenbeteiligungen bestätigt:

 

              Dabringhauser Turnverein:

              Eigenanteil Kunstrasen: 100.000 € (= Anteil der Stadt: 650.000 €)

Tura Pohlhausen:

              Eigenanteil Kunstrasen: 50.000 € (= Anteil der Stadt: 700.000 €)

 

Vorschlag der Vereine zur weiteren Vorgehensweise

Die Vertreter der Vereine haben im Rahmen der Sitzung am 25.08.2016 bestätigt, dass untereinander intensive Gespräche über die weitere Vorgehensweise geführt worden sind, die im Ergebnis zu folgendem Vorschlag geführt haben:

 

Bau von 1,5 Kunstrasenplätzen

(1 x Dabringhausen Höferhof, 1 x Kleinspielfeld Schwanen oder Kleinspielfeld Eifgen).

 

Mit der Erweiterung der Maßnahme auf insgesamt 1,5 Flächen sehen die Vereine die Möglichkeit, neben der dezentralen Lösung in Dabringhausen, auch eine zentrale Lösung in der Innenstadt anbieten zu können.

 

Die Vereine weisen darauf hin, dass insbesondere der Trainingsbetrieb bis zur D-Jugend auf einem zentral gelegenen Kleinspielfeld möglich ist und die Altersgruppe damit in Wermelskirchen gehalten werden kann.

 

Die zum Betrieb notwendigen Kooperationen in Form von Spielgemeinschaften werden von den Vereinen zugesichert.

 

Darüber hinausgehende Informationen können den beigefügten Niederschriften über die Sitzungen am 24.06.2015 und 25.08.2015 entnommen werden.

 

Die im Rahmen der weiteren Planung benötigten Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2015 beim Produktkonto 008.001.002 01000 5211203 „Planung Kunstrasenplatz“ in Höhe von 35.000 € zur Verfügung. 

 

Das weitere Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.


 

Anlagen:

 

Niederschrift über die erste Sitzung im Planungsprozess „Kunstrasen“ am 24.06.2015

 

Niederschrift über die zweite Sitzung im Planungsprozess „Kunstrasen“ am 25.08.2015

 

18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Sportanlagenlärmschutzverordnung - Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. § 5 Abs. 4 BImSchV       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SFT Anlage 1 1. NS Uni Wuppertal 24.06.2015 (69 KB)      
Anlage 3 2 SFT Anlage 1 2. NS Uni Wuppertal 25.08.2015 (86 KB)      
Anlage 2 3 SFT Anlage 2 Bestandsicherung Sportplätze Land NRW (221 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: