Vorlage - RAT/3198/2015  

 
 
Betreff: LEADER - Bergisches Wasserland
Sachstandsbericht nach der erfolgreichen Bewerbung
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
14.09.2015 
9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Anhörung
19.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1_RES_LEADER_Bergisches_Wasserland_final_klein  
Anlage 2_Zukunftsausschuss  
Anlage 3_FAQ-LEADER_Wasserland  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die erfolgreiche Bewerbung als LEADER-Region und die weiteren Schritte im Rahmen der Startphase zur Kenntnis.    


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen hat sich gemeinsam mit sieben anderen Kommunen unter Federführung des Rheinisch-Bergischen und des Oberbergischen Kreises als LEADER-Region „Bergisches Wasserland“ beworben. Für Hintergründe zu der Bewerbung wird auf die Sitzungsvorlage RAT/2873/2014 verwiesen. Grundlage für die Bewerbung war die Regionale Entwicklungsstrategie, die als Anlage beigefügt ist.

 

Am 21.05.2015 hat das Landesumweltministerium NRW bekannt gegeben, dass das „Bergische Wasserland“ als eine von 28 LEADER-Regionen für den Zeitraum bis 2020 ausgewählt worden ist und Fördermittel in Höhe von 3,1 Mio. € erhält.

 

Die LEADER-Region „Bergisches Wasserland“ umfasst die oberbergischen Kommunen Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth und Marienheide sowie die rheinisch-bergischen Kommunen Burscheid, Odenthal, Kürten und Wermelskirchen. In Wermelskirchen gibt es die Besonderheit, dass der engere Innenstadtbereich von der LEADER-Region ausgenommen werden musste.

 

Abbildung: Übersichtskarte der LEADER-Region Bergisches Wasserland

 

LEADER-Regionen dürfen maximal 150.000 Einwohner haben, da es sich beim LEADER-Programm um ein Förderinstrument für den ländlichen Raum handelt. Wermelskirchen ist aufgrund seiner Größe und Struktur im Grenzbereich zwischen städtischem und ländlichem Raum einzuordnen. Im Zuge der Bewerbung ist geprüft worden, inwieweit Wermelskirchen überhaupt an einer LEADER-Region teilnehmen kann.

 

Im Ergebnis wäre die maximal zulässige Gesamteinwohnerzahl überschritten worden, wenn Wermelskirchen als städtischste Kommune vollständig Teil der Bewerbungsregion gewesen wäre. Daher wurde der Innenstadtbezirk, der mit ca. 15.300 Einwohnern der mit Abstand am dichtesten besiedelte Bezirk Wermelskirchens ist, aus der Bewerbungsregion herausgelöst. Zum Vergleich: die anderen sieben Kommunen haben eine Gesamteinwohnerzahl von jeweils zwischen 15.000 und 22.000.

Bei der Abgrenzung dieses Bereichs wurden die Einteilungen zugrunde gelegt, die im Rahmen der Volkszählung Zensus 2011 vorgenommen worden sind. Es handelt sich um folgenden Bereich:

 

 

Abbildung: Bezirk Innenstadt, der nicht Teil der LEADER-Region ist

 

 

Nach der erfolgreichen Bewerbung als LEADER-Region stehen nun zunächst einige formale Schritte an, bevor mit den Projektbewerbungen, deren Auswahl und der eigentlichen Projektarbeit begonnen werden kann. Zuerst muss ein Verein, die Lokale Aktionsgruppe, gegründet werden, welcher zur Erledigung der förderrechtlichen Aufgaben ein Regionalmanagement einrichtet. Die Geschäftsstelle des Vereins soll in Wermelskirchen-Lindscheid eingerichtet werden, um Synergien mit der „Bergischen Wasserkompetenzregion :aqualon e.V.“ zu erzielen.

 

Derzeit können diese formalen Schritte noch nicht erfolgen, da bislang weder der offizielle Zuwendungsbescheid noch die entsprechenden Verwaltungserlasse vorliegen. Der Rheinisch-Bergische Kreis geht davon aus, dass die Vereinsgründung und die Einrichtung des Regionalmanagements bis Januar 2016 umgesetzt sein werden. Anschließend können Projekte beantragt werden, über deren Bewilligung bis ca. März/April 2016 entschieden werden wird. Die Umsetzung wäre dann ab April 2016 möglich.

 

Sobald die formalen Voraussetzungen vorliegen, wird der Umsetzungsprozess der LEADER-Region „Bergisches Wasserland“ mit einer öffentlichen Start-Veranstaltung eingeleitet.

 

Details hierzu können der beigefügten Vorlage für die Sitzung des Zukunftsausschusses des Rheinisch-Bergischen Kreises am 26.08.2015 und der ebenfalls beigefügten FAQ-Liste entnommen werden.

 

    


Anlagen:

Anlage 1: Regionale Entwicklungsstrategie als Grundlage für die Bewerbung (nur digital)

Anlage 2: Sitzungsvorlage Zukunftsausschuss des Rheinisch-Bergischen Kreises, 26.8.2015

Anlage 3: FAQ-Liste   

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_RES_LEADER_Bergisches_Wasserland_final_klein (4744 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Zukunftsausschuss (158 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_FAQ-LEADER_Wasserland (136 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: