Vorlage - RAT/3200/2015  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Jugendfreizeitpark,
hier Auftrag an die Stadtverwaltung nach alternativen Standorten zu Zenshäuschen (Brachfläche hinter Lidl) zu suchen.
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Vorberatung
19.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Jugendfreizeitpark-Standortvorschläge_61  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss r Sport, Freizeit und Tourismus nimmt die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Jugendfreizeitparks in Anlehnung an den Antrag von Rollrausch Wermelskirchen e.V. (Sitzung 03.12.2014) zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss beschließt darüber hinaus nicht an der Einbindung des Projektes

Jugendfreizeitpark in dem LEADER-Programm festzuhalten und beauftragt die Verwaltung,

 

die Fläche ………………………………………………

 

her zu untersuchen.

       


Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

 

Laut Beschluss des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus vom 03.12.2014 soll eine Alternativfläche gesucht werden, die innenstadtnah ist. Dabei soll der Bereich Säulenstiel mit einbezogen werden.

 

Das Konzept für einen Freizeitpark / Rollsportgelände vom Verein Rollrausch e.V. ist gleichzeitig als ein Projektvorschlag im Rahmen der Bewerbung als LEADER-Region des Rheinisch-Bergischen und des Oberbergischen Kreises eingereicht worden. Die Bewerbung war erfolgreich, so dass Wermelskirchen Teil der LEADER-Region „Bergisches Wasserland geworden ist. Nun sind ein LEADER-Verein und ein Regionalmanagement zu gründen, worüber Beantragung und Bewilligung der Projekte laufen.

Bislang liegen den beiden Kreisen als Antragsteller weder der LEADER-Zuwendungsbescheid noch die dazugehörigen Erlasse vor, in denen u.a. die Antragsmodalitäten für die Projekte geregelt sein werden. Solange dies aussteht, können die nächsten formalen Schritte noch nicht gegangen werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Beantragung von Projekten erst ab Januar 2016 möglich ist und die Bewilligung im März/April 2016 erfolgen wird. Das bedeutet, dass bis dahin nicht sicher ist, ob der Einzelantrag von Rollrausch überhaupt weitere Berücksichtigung findet.

Hinzu kommt, dass inzwischen der Innenstadtbereich von Wermelskirchen aus der LEADER-Region herausgenommen wurde, da explizit der ländliche Bereich gefördert werden soll. Somit fällt die im Rollrausch-Konzept benannte Fläche Zenshäuschen aus der möglichen Förderung heraus. Das Konzept könnte nur Berücksichtigung finden, wenn sich die Fläche innerhalb der LEADER-Region befindet.

 

Das bedeutet nach Auffassung der Verwaltung, dass nicht nur nach einer Alternativfläche zum Standort Zenshäuschen gesucht, sondern im Vorfeld die Weichen gestellt werden müssen, ob man den Jugendfreizeitpark nur als Teil der LEADER-Region verfolgen, oder ob man davon unabhängig eine solche Anlage generell als Angebot für die jüngeren Mitbürger errichten möchte.

 

Bei der Vorauswahl möglicher Alternativen zu dem Standort Zenshäuschen wurde nach Flächen gesucht, die mit Blick auf Umsetzbarkeit folgende Kriterien erfüllen sollten:

 

-          Eigentümer ist die Stadt Wermelskirchen oder zumindest in überschaubarer Zeit wäre der Erwerb der Fläche möglich.

-          Größe mindestens 1000 qm und Topographie geeignet (relativ eben).

-          Lage möglichst ohne Konfliktpotential mit Anwohnern oder Interessen Dritter.

-          glichst gute Anbindung an ÖPNV und Radwegenetz.

-          Innenstadtnahe Lage.

-          gliche Nutzungsdauer für ca. 5-10 Jahre.

-          Planungsrecht möglichst vorhanden oder im vereinfachten Verfahren zu schaffen (Bauleitplanung).

 

Daraufhin wurden in der Vorauswahl 13 Flächen bestimmt und besichtigt. Die Besichtigung ergab bei 9 Flächen, dass diese als ungeeignet verworfen werden mussten. Hier waren entweder nach weiteren Recherchen die Besitzverhältnisse zu ungünstig (Erwerb zu unrealistisch oder zu hoher zeitlicher oder finanzieller Aufwand), der Platz an sich doch nicht geeignet (z. Bsp. topographisch), oder das Konfliktpotential mit direkten Anliegern bzw. Interessen Dritter (direkte Angrenzung an Naturschutzgebiet) zu hoch um eine tatsächliche realisierbare Alternative darzustellen.

So sind letztlich 4 Flächen für eine engere Auswahl als alternative Standorte für einen Jugendfreizeitplatz verblieben (vgl. Anlage "Standortvorschläge“).

 

 

 

Sachverhalt:

 

Alternative Standorte zu Zenshäuschen (Antrag Rollrausch Wermelskirchen e.V.) für die Errichtung eines Jugendfreizeitparks und deren Bewertung aus Sicht der Stadtverwaltung

 

Betrachtung des ursprünglichen Standorts „Zenshäuschen“:

 

Hier gibt es aus Sicht der Verwaltung nur geringes Konfliktpotential mit Anwohnern und die Lage direkt an der Balkantrasse ist für ein solches Angebot prädestiniert. Darüber hinausgehende Interessen weiterer Dritter müssen allerdings gesondert untersucht werden. Zur Vorbereitung des Geländes sind Vorarbeiten erforderlich.

Dieser Bereich des ehemaligen Bahnhofgeländes diente als Tanklagerplatz und ist im Geoportal des RBK als Altlastverdachtsfläche dargestellt. Zudem führt die Zuwegung über mehrere private Flurstücke, die teilweise als Verkaufs-/Stellfläche eines Autohauses genutzt werden. Insbesondere mit Blick auf die Zuwegung zum Gelände ssen hier Verhandlungen mit dem Eigentümer eingeleitet werden. Zusätzlich sind die Verhandlungen mit dem Eigentümer zum Grunderwerb des für den Jugendpark vorgesehenen Geländes (Straßen NRW) ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Ferner ist abzuwägen, inwieweit eventuell vorhandenes Interesse anliegender Gewerbetreibender an der Fläche berücksichtigt werden muss. Abschließend ist zu beachten, dass die Lage im innerstädtischen Bereich den Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterbetreiben des Antrages im Rahmen der LEADER-Region widerspricht.

 

Alternative 1 - Bereich Säulenstiel:

 

Hier wäre sowohl die Zuwegung über die Fußngerunterführung Kreuzung Dabringhauser Straße oder auch über die Brücke aus Richtung des Brückenweges möglich. Der Standort ist zentral und die Nähe zur Balkantrasse, bzw. Radwegführung durch die Innenstadt, gegeben. Ein Konfliktpotential mit direkten Anwohnern wird nicht gesehen.

Allerdings ist auch hier die topographische Lage so, dass nicht unerhebliche Erdbewegungen notwendig sein würden und zudem die Fläche größtenteils aus sehr altem Baumbestand besteht. Hier müssten also nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für die notwendige Abholzung weiter geklärt, sondern auch mit einem hohen finanziellen Aufwand zur Vorbereitung des Geländes für die Errichtung des Jugendfreizeitpark gerechnet werden.

Eine Weiterverfolgung des Antrages von Rollrausch Wermelskirchen e.V. im Zusammenhang mit der LEADER-Region wäre nicht möglich, da die Fläche aus dem Projekt herausgenommen ist.

 

Alternative 2 - Ostringhausen Nord-Ende UP A1:

 

Dieser Standort wäre grundsätzlich geeignet. Konflikte mit Nachbarn sind nicht zu erwarten. Das Grundstück ist als Ausgleichsfläche ausgewiesen, daher müsste hier ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden, um die Errichtung eines Jugendfreizeitparks mit Schutzhütte, ggf. mit kleiner Sanitäranlage, planungsrechtlich zu ermöglichen. Ein Kanalanschluss ist an der Zuwegung (asphaltierter Wirtschaftsweg) umsetzbar.

In die Überlegung ist allerdings miteinzubeziehen, dass anstelle der Entwicklung eines Jugendfreizeitparks auch die Erweiterung des Gewerbegebietes in Frage kommen könnte. Hierbei wäre zu prüfen, wieviel nutzbare Gewerbefläche im Ergebnis zur Verfügung steht, d. h. nach Planänderungsverfahren Gewerbefläche, Anpassung topografischer Gegebenheiten, Bereitstellen neuer Ausgleichserfordernisse, Weiterbau des Wendehammers.

Eine direkte Anbindung an das ÖPNV-Netz oder zur Balkantrasse, bzw. dem Radwegenetz RadRegionRheinland ist nicht gegeben.

Hier wäre jedoch ein Weiterbetreiben des Vorhabens im Zusammenhang mit der LEADER-Region möglich.

Alternative 3 - Freizeitpark Eifgen (neben Reisegarten):
 

Gegen diesen Standort spricht die direkte Nähe zum Naturschutzgebiet Eifgenbachtal. Hier wird es sicherlich kritisch, ob die zu erwartenden Schallemissionen mit den Interessen des Naturschutzgebietes vereinbar sein werden. Außerdem ist die Fläche mit ca. 880 qm sehr klein im Verhältnis zur angestrebten Größe. Für diesen Standort spricht das Vorhandensein von Sanitäranlagen im direkten Umfeld, und dass es kaum Konfliktpotential mit Anwohnern gibt. Schließlich verfügt der Standort über eine gute Erreichbarkeit und auch die direkte Nähe zum Radwegenetz RadRegionRheinland ist gegeben. so dass eine Verbindung auch im Sinne des Radtourismus besteht. Eine Weiterverfolgung des Antrages von Rollrausch im Zusammenhang mit der LEADER-Region wäre nicht möglich, da die Fläche aus dem Projekt herausgenommen ist.

 

Alternative 4 - Brachstreifen Belten:

 

Ein Nachteil liegt in der Größe der Fläche an sich (ca. 1.200 qm). Ansonsten erscheint das Grundstück sehr gut geeignet, da es im Besitz der Stadt Wermelskirchen ist, zentral gelegen und über die Überführung auch von der Balkantrasse direkt zu erreichen ist. Lediglich sind Konflikte mit Anwohnern nicht ausgeschlossen, da mehrere Ein- und Mehrfamilienhäuser an das Grundstück angrenzen, die aber etwas zurückversetzt und teilweise durch Heckenbewuchs vom Fußweg getrennt sind.

Aktuell in Betracht zu ziehen ist das Potential des Grundstücks als Alternativstandort für die kurzfristige Errichtung von Flüchtlingsunterkünften.

Eine Weiterverfolgung des Antrages von Rollrausch im Zusammenhang mit der LEADER-Region wäre nicht möglich, da die Fläche aus dem Projekt herausgenommen ist.

 

Fazit:

 

Keine der Alternativflächen vereint tatsächlich so viele Argumente für die Voraussetzung zur Errichtung eines Jugendfreizeitparks, wie der ursprüngliche Standort Zenshäuschen. Die Fläche ist ausreichend gr, die Anbindung an den ÖPNV und das Radwegenetz sind sehr gut. Die Zuwegung muss geprüft werden und das Ergebnis der Verhandlung mit dem Eigentümer einer Teilfläche bleibt abzuwarten.

 

Von den Alternativflächen kommt das Grundstück Brachstreifen Belten nach Auffassung der Verwaltung der ursprünglichen Fläche Zenshäuschen am nächsten. Hier wäre unter Voraussetzung der Kompromissbereitschaft bezüglich der Größenordnung die Errichtung eines Jugendfreizeitplatzes relativ zeitnah möglich. Allerdings nur, wenn man auf eine Weiterbetreibung des Antrages im Rahmen der LEADER-Region aus heutiger Sicht verzichtet, was allerdings auch auf die Fläche Zenshäuschen zutrifft.

 

Will man auf die Möglichkeit der Förderung durch die LEADER-Region nicht verzichten und nimmt die entsprechende Zeitschiene in Kauf, so bleibt als möglicher Standort nur Ostringhausen Nord-Ende UP A1 übrig, da er die einzige Fläche darstellt, die eine Förderung aufgrund der Lage nach derzeitigem Stand zulässt. Sie ist grundsätzlich ebenfalls geeignet, allerdings ist hier je nach anvisierter Größe die Topografie zu beachten. Weiterhin müsste, wie eingangs bereits bemerkt, ein B-Planänderungsverfahren eingeleitet werden, was eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes einschränken würde.

Schließlich wäre die Fläche am Reisegarten Freizeitpark Eifgen für den Jugendfreizeitpark denkbar. Allerdings müsste eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde (bezüglich angrenzendem Naturschutzgebiet) eingeholt werden und auch hier ist ein Weiterbetreiben des Antrages im Rahmen der LEADER-Region nicht möglich.

Was wiederum für diese Fläche spricht ist, dass es einen weiteren Prüfauftrag zur Errichtung eines Grillplatzes genau an der gleichen Stelle gibt, was theoretisch eine Kombination beider Projekte ermöglichen würde. Die Interessen würden sich nicht widersprechen, im Gegenteil, eine Grillmöglichkeit ist im Antrag von Rollrausch Wermelskirchen e.V. enthalten und eine Öffnung des Jugendfreizeitparks für andere Nutzer ist laut Konzept von Rollrausch auch gewünscht.

 

Der Bereich Säulenstiel ist aus Sicht der Verwaltung der schlechteste Alternativstandort. Die planungsrechtliche Situation ist durch den Baumbestand so ungünstig, dass sowohl der zu erwartende Zeitaufwand für notwendige Genehmigungsverfahren, Gutachten, etc., als auch die anfallenden Kosten um die Fläche auf die Maßnahme vorzubereiten unverhältnismäßig hoch sein würden.

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Die zu erwartenden Kosten sind derzeit nicht aussagekräftig zu benennen, da zu viele Faktoren je nach Standort variieren (Besitzverhältnisse, notwendige Vorbereitungsmaßnahmen, etc.). Ganz gleich ob man sich für den ursprünglichen Standort Zenshäuschen, oder eine der Alternativflächen entscheidet, in jedem Fall werden zum Teil nicht unerhebliche Herstellungskosten entstehen.

 

Darüber hinaus haben die beiden geeignetsten Standorte Zenshäuschen und Brachstreifen Belten zur Folge, dass aufgrund ihrer Lage nicht an der Einbindung des Projektes Jugendfreizeitpark in der LEADER-Region festgehalten werden kann.

 

Mit Blick auf die Eignung der untersuchten Flächen schlägt die Verwaltung vor, nicht an der Einbindung des Projektes Jugendfreizeitpark in der LEADER-Region festzuhalten und die Verwaltung zu beauftragen, eine noch auszuwählende Fläche (Zenshäuschen oder Belten oder Eifgen) näher zu untersuchen.

 

Die dann nachfolgenden Schritte wären:

 

-          die Konkretisierung der vorliegenden Projektidee

-          Vorabstimmungen mit Beteiligten und Behörden

-          Schaffen von Planrecht

-          Einholen von Genehmigungen

-          Festlegen des Umfangs der städtischen Initiative in Bezug auf Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung des Standortes, etc.

  


Anlage: Standortvorschläge Jugendfreizeitpark       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jugendfreizeitpark-Standortvorschläge_61 (2450 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: