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Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis ist abzuwarten.
Sachverhalt:
Während des Sommers hatten die Bewerber die Möglichkeit, ihre Projektentwürfe im Lichte der am 08.06.2015 beschlossenen Bewertungskriterien zu überarbeiten. Einige Bewerber haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, die anderen halten an ihren schon vorher eingereichten Entwürfen fest.
Parallel dazu hat ein Bewerber, der auch über eigene Grundstücke verfügt, die an den Loches-Platz angrenzen, ein Angebot abgegeben, das im Zuge einer Direktvergabe angenommen werden könnte.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 24.08.2015 hat die Verwaltung zu folgenden Punkten ausgeführt: a) Wie erfolgt technisch die Bewertung der Projektentwürfe? b) Welche Arten der Entscheidungsfindung/ Beteiligung sind denkbar? c) Welche vergaberechtlichen Optionen liegen konkret vor?
Um den Auswahlprozess fortzusetzen müssen prozessbestimmende Bedingungen beschlossen werden:
Direktvergabe oder Fortsetzung des Auswahlverfahrens Zu entscheiden ist, ob ein Auswahlverfahren fortgesetzt oder eine Direktvergabe erfolgen soll.
Hinweis: Die Verwaltung schlägt vor, das begonnene Auswahlverfahren fortzusetzen und mit den vier besten Entwürfen in die nächste Phase des Verfahrens einzutreten. In dieser Phase 2 sollten die Entwürfe noch weiter vertieft werden. Darüber hinaus sollen die Wettbewerber in dieser Phase ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Das dergestalt durchgeführte Auswahlverfahren bietet den Vorteil, dass eine Bestenauslese stattfindet und sich die Stadt zwischen mehreren geeigneten Konzepten entscheiden kann.
Bewertung und Auswahlentscheidung
Festzustellen ist, a) wer die Bewertung der Entwürfe vornimmt, b) wer die besten 4 bestimmt.
In der Sitzung am 24.08.2015 ist die Verwaltung bereits vorsorglich durch die Politik beauftragt worden, mit der Prüfung der eingereichten Entwürfe zu beginnen. Dennoch bestehen folgende Möglichkeiten:
Hinweis: Die Verwaltung schlägt vor, dass sie eine Entwurfsbewertung vornimmt und dieses Ergebnis als gewichtete Rangfolge im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorstellt. Der Ausschuss kann dann entscheiden, ob er der Bewertung der Verwaltung folgt oder ob an einzelnen Stellen eine abweichende Bewertung vorgenommen werden soll. Auch könnte noch darüber entschieden werden, ob zusätzlich zu den vier bestbewerteten Entwürfen weitere Entwürfe in die Phase 2 kommen sollen (z.B. sehr nah aneinander liegende Punktzahlen).
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist aus Sicht der Verwaltung in diesem frühen Stadium der Entwürfe wenig sinnvoll, da in vielen Fällen nur grobe Konzeptskizzen vorliegen und der Detaillierungsgrad sehr unterschiedlich ist. Stattdessen könnte eine ausführliche Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden, wenn die besten Entwürfe in Phase 2 weiter ausgearbeitet und für Jedermann nachvollziehbar sind.
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