Vorlage - RAT/3220/2015  

 
 
Betreff: Breitbandausbau
Sachstandsbericht zum geplanten Ausbau der Telekommunikations- und Breitbandinfrastruktur
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
21.09.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

  


Sachverhalt:

 

Der Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur und insbesondere der Breitbandzugang zum Internet haben bereits heute große Bedeutung für Wirtschaft und Bevölkerung. Diese Bedeutung wird angesichts der Entwicklungen im Bereich multimedialer Anwendungen und der zunehmenden Vernetzung aller Lebensbereiche noch stark zunehmen. Daher ist der Ausbau der Breitbandinfrastruktur ein wichtiger Standortfaktor für eine Stadt.

 

In Wermelskirchen sind die verfügbaren Bandbreiten sehr unterschiedlich. In der Innenstadt und den Kernbereichen von Dabringhausen und Dhünn sowie im Gewerbegebiet Ost sind hohe Bandbreiten von 50 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) oder mehr verfügbar. In einigen Ortslagen dagegen stehen weniger als 6 Mbit/s oder sogar weniger als 2 Mbit/s zur Verfügung.

 

Der Breitbandatlas des TÜV Rheinland weist für Wermelskirchen den folgenden Ausbaustatus aus:

 

Verfügbare Bandbreite

Anteil der Haushalte

Wermelskirchen

Vergleichswert Rhein.-Berg. Kreis

2 Mbit/s

96 %

99,2 %

6 Mbit/s

79 %

92,7 %

16 Mbit/s

50 %

64,2 %

50 Mbit/s

42 %

59,9 %

Quelle: Breitbandatlas NRW; Daten: TÜV-Rheinland, Stand Mitte 2014

 

Dabei umfasst die Telekommunikations-Infrastruktur nicht nur Festnetz-Telefonanschlüsse, sondern auch Mobilfunk und – sofern vorhanden – das Kabelnetz. Der klassische Telefonanschluss ist der wichtigste Zugang zum Internet, wenn es um hohe Bandbreiten geht, da Kabelanschlüsse nicht flächendeckend vorhanden sind.

 

Insgesamt ist aber festzuhalten, dass die derzeitige Breitbandverfügbarkeit nicht zufriedenstellend ist. Um Wermelskirchen als Wohn- und Gewerbestandort attraktiv zu halten, ist mittelfristig ein Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur, der hohe Bandbreiten in den Haushalten und Betrieben ermöglicht, notwendig.

 

Die festnetzbasierte Telekommunikations-Infrastruktur wird von privaten Unternehmen wie der Telekom (Telefon) oder Unitymedia (Kabel) betrieben. Diese bauen die Infrastruktur aus, wenn der Ausbau für sie wirtschaftlich ist und sie mit neuen Angeboten neue Kunden gewinnen und/oder höhere Einnahmen erzielen können. Ist der Aufwand für den Breitbandausbau höher als die zu erwartenden Einnahmen, entsteht eine Wirtschaftlichkeitslücke und es wird auf den Ausbau verzichtet (sog. Marktversagen). Eine Pflicht zum flächendeckenden Breitbandausbau gibt es derzeit nicht.

 

Größtes Problem für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel der Tiefbau, wenn die Glasfaserleitungen nicht in vorhandenen Leerrohren verlegt werden können. Das führt dazu, dass in Bereichen mit geringer Bevölkerungsdichte häufig kein Ausbau stattfindet, da die zu überwindenden Entfernungen nicht im Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen stehen.

 

Eine Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, ist die Beteiligung der öffentlichen Hand an den Ausbaukosten. Sofern die Wirtschaftlichkeitslücke vorhanden und das Marktversagen nachgewiesen ist, dürfen die Kommunen oder der Kreis die Lücke mit eigenen Mitteln oder mit Fördermitteln zuzüglich Eigenanteil decken.

 

Nach diesem Muster wurde beim Breitbandausbau im Gewerbegebiet Ost verfahren. Erst wurde in einem gemeinsamen Konzept und einem aufwendigen Verfahren von fünf Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises das Marktversagen nachgewiesen, anschließend wurden Fördermittel des Landeswirtschaftsministeriums beantragt und bewilligt. Der Eigenanteil wurde in diesem Fall nicht direkt von den Kommunen oder dem Kreis, sondern von der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft GmbH übernommen (siehe RAT/2383/2012). Im Ergebnis hat die Telekom Glasfaserleitungen bis in das Gewerbegebiet gelegt und neue Netztechnik verbaut, sodass den dortigen Unternehmen nun Bandbreiten von 50 Mbit/s zur Verfügung stehen.

 

Einige umliegende Ortschaften und Straßenzüge, die an denselben Kabelverzweigern angeschlossen sind, profitieren ebenfalls von höherer Bandbreite. Die Berücksichtigung weiterer Stadtbereiche scheiterte an den Förderbedingungen, die einen Ausbau in vorallem gewerblich genutzten Bereichen vorsahen.

 

Um zu klären, wie der Breitbandausbau auch in anderen Bereichen der Stadt erreicht werden kann, hat die Verwaltung eine offizielle Ausbauanfrage an die Telekom gestellt. Die Telekom hat mitgeteilt, dass für das Jahr 2017 der Breitbandausbau im gesamten Vorwahlbereich 02196 vorgesehen ist. Derzeit löst die Telekom das alte von der Bundespost übernommene kupferbasierte Telefonnetz ab und ersetzt es durch ein Glasfasernetz. In diesem Rahmen erfolgt auch der Ausbau in Ortslagen, in denen ein früherer Breitbandausbau nicht wirtschaftlich gewesen wäre.

 

Auch wenn in 2017 ein großer Teil des Stadtgebietes über Internetzugang mit hohen Bandbreiten verfügen wird, wird dies dennoch in einigen Außenortslagen im Bereich 02196 und im überwiegenden Teil des Vorwahlbereichs 02193 nicht der Fall sein.

 

Die Erfahrung mit dem Breitbandausbau in den Gewerbegebieten hat gezeigt, dass die begrenzten Fördermittel nur im Zusammenhang mit interkommunalen Konzepten gewährt werden. Deshalb arbeitet die Stadt Wermelskirchen mit den anderen Städten und Gemeinden im Kreis gemeinsam mit der Kreisverwaltung an einem kreisweiten Breitbandkonzept. Im Rahmen dieser kreisweiten Arbeit wird ermittelt, wo welche Bedarfe bestehen, wie diese am besten gedeckt werden können, wo welche Leitungen vorhanden sind, ob und wie man mit der Verlegung von Leerrohren Vorteile erzielen kann, welche Kosten entstehen etc. Dabei werden auch die neuen Fördertöpfe berücksichtigt, die gerade auf Bundes- und Landesebene entstehen. Für die Koordinierung dieser Arbeiten wurde bei der Kreisverwaltung eine neue Stelle geschaffen, die sich mit Mobilität inklusive Datenmobilität befasst.

 

  


 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: