Vorlage - RAT/3225/2015  

 
 
Betreff: Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Wahlausschuss Entscheidung
29.09.2015 
Sitzung des Wahlausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.


Sachverhalt:

 

Der Wahlausschuss stellt nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 2 (1) Kommunalwahlordnung (KWahlO) in Verbindung mit § 61 (3) KWahlO das Ergebnis der Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters vom 27.09.2015 fest.

 

Das hierzu notwendige Zahlenmaterial, die erforderlichen Berechnungen und der Name des gewählten Bewerbers werden den Mitgliedern des Wahlausschusses und dem Wahlleiter nach Überprüfung der Wahlniederschriften in der Sitzung vorgelegt und erläutert.

 

Der Wahlleiter benachrichtigt umgehend nach der Feststellung durch den Wahlausschuss den gewählten neuen Bürgermeister  und fordert ihn gem. § 62 KWahlO auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob der die Wahl annimmt. Der Amtsantritt erfolgt frühestens mit Ausscheiden des Vorgängers aus dem Amt (20.10.2015, 24.00 Uhr), also zum 21.10.2015.

 

Das Wahlergebnis wird nach Feststellung durch den Wahlausschuss öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung erfolgt unbeschadet der Annahme oder Ablehnung der Wahl durch den Bewerber.

 

Über die Sitzung des Wahlausschusses ist gem. § 61 (5) KWahlO ist eine formelle Niederschrift nach der Anlage 26c WahlO zu fertigen, die von allen Wahlausschussmitgliedern, die an der Feststellung mitgewirkt haben, zu unterschreiben ist. 


 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: