![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und
Verkehr beschließt den Ausbau der Straße (Stichweg) “Wolfhagener Straße
76 – 96” auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher
erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis
dieser Entwurfsplanung umgebend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme
selbst durchzuführen. Sachverhalt: In Ausführung des zur Zeit gültigen
Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für 2004 der
Kanal- und Straßenausbau der “Wolfhagener Straße 76 – 96 (früher
80-96)” vorgesehen. Die Planung des Gesamtprojektes wurde
in 2003 an das Ingenieurbüro Isaplan vergeben. Am 04.12.2003 wurde die Planung den
betroffenen Anwohnern/Eigentümern der Wolfhagener Straße vorgestellt. Die
Anlieger der Wolfhagener Straße haben dem Ausbau der Straße in der hier
vorgestellen Alternative (Asphaltfahrbahn) zugestimmt. Der Bereich “Wolfhagener Straße”
ist als Anliegerstraße gemäß gültigem Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet
beschrieben. Dies wurde bei der Planung berücksichtigt. Die Anlieger werden an den Kosten für
den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren-/und Beitragssatzung und für die
Straßenbaumaßnahme entsprechend dem BauGB (Baugesetzbuch) beteiligt. Dies
bedeutet, dass 90% der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Da die Straße “Wolfhagener
Straße 76 – 96” (Stichweg) nur einseitig bebaut ist, wird nur die
Hälfte der Baukosten für die Beitragberechnung angesetzt . Die Anlieger wurden bereits in der
ersten Bürgerinfo über die Anliegerbeiträge informiert. Für die Darstellung des weiteren Bauablaufes,
erhalten die Anlieger noch ein Informationsschreiben. Die Gesamtkosten für den Ausbau
betragen 297.000,-€. Auf eine aufwändige Entwässerung
(Versickerungsbecken etc. ) konnte in diesem Straßenbereich verzichtet werden,
da eine Ableitung des Oberflächenwassers über die Schulter möglich ist. Daher
sind die Gesamtbaukosten als durchaus unterdurchschnittlich anzusehen. Aufgrund des momentanen
Planungsstandes (Entwurfsplanung) liegt die Genauigkeit der Kostenabgaben noch
im Schwankungsbereich von etwa 20%. Sollten Änderungswünsche des
Ausschusses nicht vorgetragen werden, kann auf der Grundlage der vorgestellten
und beschlossenen Planung nun die weiterführende Planung und Ausschreibung in
Auftrage gegeben werden. Die Baumaßnahme soll Mitte 2004
beginnen und wird ca. 6 Monate betragen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |