Vorlage - RAT/3241/2015  

 
 
Betreff: Verwaltungsausschuss bei der Agentur für Arbeit; hier: Neuberufung der Mitglieder für die 13. Amtszeit ab dem 01.07.2016
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.10.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt den Vorschlag der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises, für den Rheinisch-Bergischen Kreis Herrn Kreisdirektor Dr. Erik Werdel als Mitglied in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach zu entsenden.


Sachverhalt:

 

Die 12. Amtszeit für die Mitglieder der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit endet am 30.06.2016. Die Bezirksregierung Köln hat den Landrat für den Rheinisch-Bergischen Kreis nunmehr aufgefordert, einen mit den Städten und Gemeinden abgestimmtem Vorschlag zur Neuberufung zu unterbreiten.

 

Die Neuberufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach erfolgt durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Stellen. Für die 13. Amtszeit hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder einheitlich auf vier je Gruppe (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, öffentliche Körperschaften) festgesetzt. Die Vorschläge der öffentlichen Körperschaften sind jeweils von den Bezirksregie-rungen zu bündeln und der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen.

 

Die Bezirksregierung Köln hat hier von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein eigenes Vorschlagsrecht für einen Vertreter des Hauses geltend zu machen. Somit reduziert sich die Zahl der Vertreter aus dem kommunalen Bereich auf drei. Mit den zum Bezirk der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände

 

Stadt Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis

 

wurde seinerzeit vereinbart, eine paritätische Aufteilung vorzunehmen. Demzufolge können die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises ein Mitglied für die Neuberufung vor-schlagen. Das Verfahren für die Benennung der Stellvertreter wird nach Angaben der Bezirksregierung gesondert geregelt.

 

Zur Wahrung der Interessen des Rheinisch-Bergischen Kreises und der acht Städte und Gemeinden halten es die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden sowie der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises es auch weiterhin für erforderlich, dass für den Rheinisch-Bergischen Kreis ein Vertreter der Kreisverwaltung, namentlich Kreisdirektor Dr. Erik Werdel, vorgeschlagen wird. Da Herr Dr. Werdel bei dem Rheinisch-Bergischen Kreis für die Bereiche Wirtschaft und Arbeit zuständig ist und nach wie vor aktuelle und umfassende Informationen und Einblicke über die Konzeption der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik des Landes Nordrhein Westfalen hat, ist er nach Auffassung der genannten Personen der geeignete Vertreter des Rheinisch-Bergischen Kreises im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach. Er kann somit eine sachgerechte Koordination aller Belange des Kreises und der Kommunen in den regionalen Strukturen sicherstellen.

 

Da die Rückmeldung des Rheinisch-Bergischen Kreises bereits bis zum 12.11.2015 bei der Bezirksregierung Köln vorliegen musste, wird der Landrat vorschlagen, für den Rheinisch-Bergischen Kreis Herrn Kreisdirektor Dr. Erik Werdel als Mitglied in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach zu entsenden. Dieser Vorschlag erfolgt jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Räte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Kreistages.

 

Die Zustimmung des Rates der Stadt zu dem vorstehenden Vorschlag wird hiermit empfohlen.