Beschlussvorschlag:
a) Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, die notwendigen Entscheidungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu treffen und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Der Rat ermächtigt den Kämmerer, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Leistungsgewährung bereitzustellen.
Darüber hinaus wird der Kämmerer zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen ermächtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Unterbringung bis zu einem Betrag von einer Million Euro ohne vorherigen Ratsbeschluss bereitzustellen. Hierüber ist der Rat nachträglich zu informieren.
oder:
b) Der Rat beschließt, kurzfristig notwendige Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen zu ergreifen. Hierfür sollen jeweils Vorberatungen im Ältestenrat erfolgen. Die Beschlussvorschläge folgen den gemeinsamen Empfehlungen von Bürgermeister und Ältestenrat. Der Kämmerer wird ermächtigt, den sich hieraus ergebenden Finanzbedarf nach pflichtgemäßem Ermessen bereitzustellen. Hierüber ist der Rat nachträglich zu informieren.
Sachverhalt:
Weltweit gibt es derzeit rund 60 Millionen Flüchtlinge. Laut Artikel 16a Absatz 1 des Grundrechts der Bundesrepublik Deutschland genießt jeder politisch Verfolgte das Asylrecht. Allein 400.000 Flüchtlinge sind dieses Jahr nach Deutschland gekommen. Mit einer Verdopplung dieses Wertes wird bis zum Jahresende 2015 gerechnet, wobei aufgrund der aktuellen Entwicklung diese Prognose vermutlich überschritten wird. Laut Vizekanzler Sigmar Gabriel werden eine Million Flüchtlinge bis Ende Dezember erwartet.Deutschland hat im April 2015 27.175 Asylbewerberzugänge registriert. Im Zeitraum Januar bis August 2015 haben 256.938 Personen Asyl beantragt. Eine Erhöhung um 122 Prozent im Vergleichszeitrum des Vorjahres ist festzustellen. Allein im Monat August wurden 36.422 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Dies führte zu einer Steigerung von 108,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2014. Viele Flüchtlinge werden vom Land direkt an die Kommunen weitergeleitet und deren Registrierung kann erst später erfolgen.
Nach dem Königssteiner Schlüssel nimmt das Land Nordrhein-Westfalen 21,2 Prozent der Flüchtlinge auf. Am letzten Wochenende sind 5.602 Flüchtlinge aus Ungarn im Bundesland angekommen, sowie 3.277 Personen aus anderen Staaten. Weitere 3.079 Menschen wurden allein letzten Montag erwartet. Zusätzlich reisen 1.200 Flüchtlinge aus Ungarn in die Landeshauptstadt Düsseldorf.
Aktuell beläuft sich die Flüchtlingszahl in Wermelskirchen auf 278 Personen. Nach Hochrechnungen werden rund 18.000 Personen pro Woche Nordrhein-Westfalen zugewiesen, woraus sich für Wermelskirchen ein Anteil von etwa 36 Personen pro Woche ergibt. Meist ist die Aufenthaltsdauer der Menschen unbekannt, so dass nach langfristigen Perspektiven in der Flüchtlingsunterbringung gesucht werden muss.Daneben ist die Grenze für die Errichtung sogenannter Erstaufnahmeunterkünfte unter die Kommunengrenze von 40.000 Einwohnern gerutscht, d.h. dass Wermelskirchen Erstaufnahmestandort werden kann. Zu rechnen ist hier mit einer Zuweisung von 150 bis 200 Personen. Außerdem beträgt die Einweisungsvorlaufzeit (für die Erstaufnahme) ca. 36 Stunden. Dies bedeutet, dass eine schnelle Mobilisierung von Unterkünften möglich sein muss. Schlussendlich zeigen die Entwicklungen und Prognosen der Flüchtlingszahlen auf, dass eine zeitnahe und vielfältige Handlung unabdingbar sind.
Quellen:
Bundesministerium des Inneren Nordrhein- Westfalen (2015): Aktuelles zur Aufnahme von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen. http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen/asylbewerber/aktuelle-situation-unterbringung/zahlen.html (14.09.2015). Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Asylgeschäftsstatistik 08/2015. http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201508-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.html;jsessionid=AB5592E4BFDB4D3AAFA3A0C2AEA4B256.1_cid368?nn=1367522 (14.09.2015) a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Über 256.938 Asylanträge bis Ende August.http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150911-asylgeschaeftsstatistik-august.html?nn=1367522 (14.09.2015) b.
1. Ausgangssituation:
Aktuell befinden sich 278 Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, in Wermelskirchen. Davon sind 218 in städtischen Übergangswohnheimen und Wohnungen dezentral an 18 Standorten untergebracht. Weitere 60 leben in verschiedenen Privatwohnungen, d.h. der Flüchtling hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter der Wohnung. Die Kosten trägt die Stadt.
In der Vergangenheit wurde von ca. 18.000 neuen Flüchtlingen für NRW im Monat ausgegangen. Aktuellste Prognosen gehen jedoch von derselben Zahl pro Woche aus. Für Wermelskirchen bedeutet das konkret, dass nicht mehr ca. 10 Personen pro Woche untergebracht werden müssen, sondern ca. 36 Personen. Auf ein Jahr hochgerechnet würden damit 1872 Personen nach Wermelskirchen zugewiesen, wenn die Zuwanderung im selben Umfange anhält.
Aus der deutlich gestiegenen Anzahl folgt die Konsequenz, dass kurzfristig die Unterbringungskapazitäten erhöht werden müssen und die Kosten für den Bereich entsprechend ansteigen werden.
Im Rahmen der Schaffung neuer Unterbringungsstandorte für regulär zugewiesene Flüchtlinge erfolgt aktuell die Anmietung von zwei zusätzlichen Objekten mit Platz für ca. 50 - 60 Personen.
Weitere Kapazitäten müssen kurz- und langfristig zur Verfügung gestellt werden, da derzeit kein Rückgang der Zahlen erwartet wird. Über den Zeitraum des nächsten halben Jahres sollten monatlich mindestens 50 neue Plätze hinzukommen und die aktuelle Zuwanderung beobachtet werden, um gegebenenfalls eine Korrektur der heutigen Bedarfsprognose nach oben oder unten vorzunehmen.
3. „Erstaufnahme-Kommune“:
Wermelskirchen kann als zweitgrößte Kommune im Rheinisch-Bergischen Kreis zukünftig - zusätzlich zur normalen Aufnahme - auch als sog. „Erstaufnahme-Kommune“ herangezogen werden.
In diesem Fall ist voraussichtlich mit ca. 150 Personen zu rechnen, die dann kurzfristig medizinisch versorgt und zusätzlich zu den der Stadt Wermelskirchen zugewiesenen Flüchtlingen untergebracht werden müssen. Die Versorgung und Betreuung dieser Personen erfolgt durch einen Hilfsdienst, wie z. B. das DRK.
Die Hilfsdienste sind durch die Stadtverwaltung zur Errichtung der Erstaufnahmeunterkunft bereits kontaktiert worden. Sie prüfen gerade, welchen Kräfteansatz zu leisten sie im Stande sind. Möglicherweise muss auch auf städtisches Personal zurückgegriffen werden.
Nach Mitteilung durch das Land NRW, bleiben ca. 36 Stunden zur Vorbereitung des Standortes, bevor die Flüchtlinge eintreffen. Die voraussichtliche Aufenthaltsdauer der „Erstaufnahme-Flüchtlinge“ ist unbekannt. Derzeit reisen mobile Einsatzteams der Landesregierung zur Erfassung der Flüchtlinge zu den Erstaufnahmekommunen in NRW. Nach der Erfassung als Asylbewerber erfolgt dann eine zeitnahe Unterbringung in einer anderen Kommune in NRW im Rahmen der regulären Zuweisung.
Einziger geeigneter Standort in Wermelskirchen zur Unterbringung dieser Erstaufnahmen ist die Mehrzweckhalle Dabringhausen, (ausreichende Größe, ausreichende Anzahl an Sanitärobjekten, Möglichkeit des Caterings, u. ä.).
Der Aufbau und die Organisation der Notunterkunft erfolgt nach der Mitteilung über die Zuweisung von Flüchtlingen im Rahmen einer Erstaufnahme durch die Bezirksregierung oder den Rheinisch-Bergischen Kreis an die Stadtverwaltung. Die Meldung wird unmittelbar an das Amt für Jugend, Bildung und Soziales weitergeleitet, welches dann das Ordnungsamt in Kenntnis setzt. Von dort erfolgt die Information der Ämter und Hilfsorganisationen:
- Baubetriebshof - Feuerwehr - DRK - THW - RBK (soweit die Meldung über die Bezirksregierung einging)
Die beteiligten Hilfsorganisationen und Ämter der Stadtverwaltung bilden dann einen Einsatzstab und besprechen den zeitlichen Ablaufplan für die Einrichtung der Erstaufnahme.
Hierzu hat das Dezernat III im Vorfeld bereits Pläne erarbeitet, wie die Notunterkunft baulich einzurichten ist. Zudem wurde Ausrüstung, wie (Fußböden, Bauzäune, Sichtschutzplanen, Feuerlöscher, Rauchmelder, etc.) beschafft und beim Bauhof eingelagert. Betten und Bettzeug können für einen kurzen Zeitraum durch den RBK und das DRK gestellt werden. Für eine längerfristige Versorgung müssen Betten durch die Verwaltung beschafft werden. Der Bauhof liefert dann das eingelagerte Material an die Erstaufnahme. Die Einrichtung der Erstaufnahme erfolgt dann mit Unterstützung von Feuerwehr, THW und DRK.
Zeitgleich wird die Versorgungseinheit der Freiwilligen Feuerwehr tätig und bereitet für die Erstverpflegung der ankommenden Flüchtlinge warme Mahlzeiten vor (geplant ist die Versorgung mit bis zu drei warmen Mahlzeiten). Die längerfristige Versorgung der Flüchtlinge übernimmt anschließend ein externer Caterer.
Das DRK übernimmt bei Ankunft der Flüchtlinge die erste Registrierung. Es wird eine Personalakte angelegt, in der die persönlichen Daten festgehalten, ein Foto gemacht und den Personen eine interne Registrierungsnummer zugeteilt wird. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten die Flüchtlinge dann sog. „ID-Cards“ auf denen Name, Registrierungsnummer und Ort der Notunterkunft verzeichnet sind. Mit dieser ID-Card können sich die Flüchtlinge gegenüber Polizei und anderen Stellen zumindest vorläufig ausweisen, so lange keine offizielle Registrierung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt ist.
Bei der Ankunft der Flüchtlinge wird ein erster medizinischer Check (Sichtkontrolle) durchgeführt. In den Folgetagen erfolgt eine intensivere medizinische Untersuchung auf nicht sichtbare Krankheiten. Dies beinhaltet u.a. eine Röntgenuntersuchung auf TBC u.ä. Krankheiten. Auffällige Patienten werden soweit erforderlich, isoliert oder stationär behandelt.
Das DRK übernimmt die Betreuung der Erstaufnahme mit eigenem Personal. In der Regel sind tagsüber mindestens 3 Mitarbeiter, abends 2 und nachts mindestens 1 Mitarbeiter anwesend. Für die Sicherheit der Unterkunft wird eine Sicherheitsfirma beauftragt, die eine 24-stündige Besetzung sicherstellt.
Sollte das DRK sich aufgrund des aktuellen Lagebildes nicht dazu im Stande sehen, ist auch hierfür städtisches Personal einzusetzen.
4. Kostenentwicklung:
Bezogen auf die Kosten für die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) müssen aus heutiger Sicht für 2015 ca. 2.000.000 € im städtischen Haushalt eingeplant werden. Ursprünglich war eine Summe von gesamt 1.417.000 € veranschlagt.
Enthalten sind in dieser Summe die Geld- oder Sachleistungen an die Flüchtlinge, die Benutzungsgebühren oder anfallenden Mieten, die Krankenhilfeleistungen, sowie die sonstigen Leistungen z.B. für Klassenfahrten u.ä.
Das Land NRW erstattet derzeit einen Betrag in Höhe von 900.000 € für 2015.
Zu den Ausgaben nach dem AsylbLG kommen noch die Kosten für eventuelle Neuanmietungen / Neubauten / Umbauten, die Bauunterhaltung, die Ausstattung der Unterkünfte, die Energiekosten, sowie die anfallenden Personalkosten im Bereich der Verwaltung (gegenzurechnen sind die Einnahmen aus Benutzungsgebühren ca. 400.000 € jährlich).
Die anfallenden Kosten für eine evtl. Erstaufnahmeeinrichtung werden durch das Land erstattet.
I. Unterbringungsstandorte für die „Erstaufnahme“
Für die Einrichtung einer „Erstaufnahme“ wird zurzeit die Mehrzweckhalle Dabringhausen vorbereitet. Diese Halle kann mit mindestens 150 Flüchtlingen belegt werden. Der Standort kann bis zur 40. KW soweit vorbereitet sein, dass die Halle innerhalb von 36 Stunden belegt werden kann. Die Unterbringung im Rahmen der „Erstaufnahme“ erfolgt in abgetrennten Einheiten für jeweils 10 Personen. Die Abtrennung erfolgt mit Bauzäunen, welche als Sichtschutz bis zu einer Höhe von rd. 2,00 Metern mit Sichtschutzplanen belegt sind. Zusätzliche Maßnahmen beziehen sich auf die Erstellung einer Bodenabdeckung als Schutz des Schwingbodens, die Erstellung von Anschlüssen für Waschmaschinen und Wäschetrocknern und auf die Erstellung von Anschlüssen für sonstige Elektrogeräte. Darüber hinaus werden erforderliche Brandschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Notevakuierung im Brandfall durchgeführt.
Die Mehrzweckhalle Dabringhausen wurde als „Erstaufnahme“ ausgewählt, weil bereits
Alle bereits gebuchten Termine für andere Nutzungen der Halle wurden mittlerweile storniert.
II. Unterbringungsstandorte für die längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen in Bestandsgebäuden
Die Verwaltung strebt an, den zugewiesenen Flüchtlingen möglichst kurzfristig geeignete Wohnflächen für eine längerfristige Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Hier sollen z.B. Familienverbände eigenständig, in eigenen Wohneinheiten wohnen können.
Die Verwaltung hat hierzu drei Bestandsimmobilien, die sich im Besitz der Stadt Wermelskirchen befinden, untersucht:
a) Ausländerzentrum Thomas-Mann-Str.
geschätzte Aufnahmekapazität 35 Flüchtlinge
Hier kann das 2. Obergeschoss und das Dachgeschoss für Flüchtlinge ausgebaut werden. Der Ausbau bezieht sich im Besonderen auf den Einbau von Nass-, Sanitär- und Küchenzellen. Die Bauzeit beträgt ab Grundsatzentscheidung rd. 6 Monate. Die Baukosten werden zurzeit auf 210.000 € prognostiziert.
b) Umnutzung des Pavillons der Realschule
geschätzte Aufnahmekapazität 50 Flüchtlinge
Es wird davon ausgegangen, dass der Pavillon für Schulzwecke der Realschule aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen nicht zwingend erforderlich ist. Der Standort kann so erschlossen werden, dass eine Trennung vom Schulbereich gewährleistet werden kann. Die im Pavillon befindliche Mensa kann für die Flüchtlinge als zentrale Kochstelle genutzt werden. Für die Realschule müsste in einem anderen Bereich der Schule eine neue Mensa erstellt werden. Zudem müssen im Pavillon Nass- und Sanitärzellen erstellt werden. Ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung hat hierzu stattgefunden. Die Baukosten werden zurzeit auf 300.000 € prognostiziert. Hierin enthalten ist auch die Erstellung einer neuen Mensa für die Schüler. Die Bauzeit beträgt ab Grundsatzentscheidung rd. 7 Monate.
c) Markt 10
geschätzte zusätzliche Aufnahmekapazität 15 Flüchtlinge
Teile des Erdgeschosses werden zurzeit als Gaststätte genutzt. Das bestehende Mietverhältnis der Pächter ist für den 31.Dezember 2015 gekündigt. Weitere Nutzungen erfolgen im 2. Obergeschoss durch die Schuldnerberatungsstelle. Zwei Wohneinheiten des angrenzenden Gebäudes Markt 9 werden bereits für die Aufnahme von Flüchtlingen genutzt.
III Private Objekte
Neben den im Besitz der Stadt Wermelskirchen befindlichen Immobilien werden zurzeit folgende private Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen geprüft:
a) Eichholzer Str. 13a (Gemeindehaus Sonne)
geschätzte Aufnahmekapazität 20 Flüchtlinge
Das Objekt kann ohne größere Umbaumaßnahmen genutzt werden.
b) Hallentrakt der Fa. Provita, Dabringhausen
geschätzte Aufnahmekapazität 35 Flüchtlinge
Die Fa. Provita hat einen neu erstellten Hallenteil mit einer Nettofläche von 750 m² für die Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Die Halle befindet sich im Rohbauzustand. Alle nutzungsspezifischen Einbauten müssten ergänzend erstellt werden. Weitere Daten zu diesem Objekt liegen bisher nicht vor.
c) Fabrikationshallen der Fa. Posseik
Aufnahmekapazität und Eignung wurden noch nicht ermittelt
Die Fa. Posseik hat 2 Fabrikationshallen zur Anmietung angeboten. Diese Flächen werden zurzeit geprüft.
d) Gewerbeflächen der Fa. Paas, Wickhausen
Aufnahmekapazität und Eignung wurden noch nicht ermittelt.
e) Zahlreiche andere Objekte wurden der Verwaltung nunmehr gemeldet. Auch sie werden auf ihre Eignung hin überprüft.
IV Folgende Objekte wurden zwischenzeitlich angemietet:
Vorm Eickerberg 71 Aufnahmekapazität 30 Flüchtlinge Neuschäferhöhe 16 Aufnahmekapazität 15 Flüchtlinge
Vorgenannte Objekte werden wie folgt zusammengefasst:
In den genannten Objekten können kurz- bis mittelfristig 200 Flüchtlinge untergebracht werden.
Nicht alle angebotenen Immobilien konnten bisher geprüft werden, insoweit kann hierüber nicht belastbar berichtet werden. Die Prüfung wird voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Wochen abgeschlossen werden. Aus dem Prüfergebnis werden dann zur Umsetzung priorisierbare Objekte identifiziert werden.
Sollten sich bis zur Bereitstellung zusätzlicher Flächen Aufnahmedefizite ergeben, kann als „Puffer“ die Turnhalle Dhünn genutzt werden.
V. Neubau von Flüchtlingsdörfern
Die Anlage von Flüchtlingsdörfern ist aufgrund von begrenzten Bestandskapazitäten eine notwendige Lösung der Flüchtlingsproblematik. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass pro Standort 50 Flüchtlinge untergebracht werden, um einerseits eine zentrale Versorgung gewährleisten zu können und andererseits einer Ghettobildung entgegenwirken zu können. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die verschiedenen ethnischen Gruppen –soweit erforderlich- getrennt werden können.
Diese Flüchtlingsdörfer sollen als Module oder Elementobjekte angemietet werden.
Um eine Größenordnung der Investitionskosten für solche Flüchtlingsdörfer zu erhalten, wurde auf die vorliegenden Daten zur Anmietung von Modulen für die Schuldörfer Bezug genommen. Hierbei wurde zugrunde gelegt, dass pro Bewohner ein Flächenbedarf von 10 m² Wohnfläche zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich sind rd. 20% Flächenanteile für Nass- und WC-Bereiche, Verkehrsflächen und Lagerflächen pro Bewohner zu rechnen. Unter Zugrundelegung dieser Flächenannahmen ergibt sich für jedes Flüchtlingsdorf ein Flächenbedarf pro Bewohner von 12 m², d.h. pro Flüchtlingsdorf von rd. 600 m².
Hieraus folgt pro Flüchtlingsdorf ein geschätzter gesamter Mietzins bei Annahme von 50 Bewohnern von rd. 650.000 € für 2 Jahre. Zusätzlich fallen Investitionskosten für die Erschließung und die Herrichtung der Infrastruktur auf den Standorten wie befestigte Wege, Fahrflächen und Versorgungsmedien an. Diese Kosten sind abhängig vom Standort und können noch nicht benannt werden. Ergänzend zu berücksichtigen sind die Einrichtungskosten.
Standortsuche für Flüchtlingsdörfer
Bei der Suche nach potenziellen Standorten für Flüchtlingsdörfer (Modularbauweise) wurden zunächst ausschließlich städtische Grundstücke näher betrachtet; von Bedeutung waren neben Grundstücksgröße und -zuschnitt auch topografische Gegebenheiten und derzeitige Nutzung, sowie die Aspekte Erschließung, Ver- und Entsorgung. Des Weiteren wurden die planungsrechtlichen Grundlagen (FNP, Bebauungspläne, städtebauliche Satzungen), sowie Restriktionen durch Verordnungen anderer Behörden (Landschafts- und Wasserschutz) eruiert.
In Hinblick auf Menge und Größe notwendiger Sanitäreinrichtungen wird von einer optimalen Bewohnerzahl pro Flüchtlingsdorf = 50 ausgegangen. Der hieraus resultierende Platzbedarf einschließlich Erschließungs- und Freiflächen fordert eine Grundstücksgröße pro Flüchtlingsdorf von ca. 3.000 qm.
Unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte verkleinerte sich die Anzahl der ursprünglich untersuchten 17 Flächen zunächst auf sieben und später auf drei.
- Sportplatz Schwanenhalle (relativ kurzfristig realisierbar) und - Sportplatz Tente (relativ kurzfristig realisierbar) und - Hilfringhauser Straße (mittelfristig realisierbar)
VI Neubau von Immobilien oder Erwerb von gebrauchter Häuser
Aufgrund der Erforderlichkeit, zeitnah Wohnraum bereitstellen zu müssen, sollte als Alternative zur sehr teuren Unterbringung in Flüchtlingsdörfern geprüft werden, ob bestehende, geeignete Immobilien erworben werden können, um die Flüchtlinge unterbringen zu können. Damit würde die Möglichkeit bestehen, sofortigen Bedarf zu decken.
Zusätzlich sollte geprüft werden, ob alternativ zur Anmietung von Flüchtlingsdörfern nicht zeitnah Wohnraum nachhaltig geschaffen werden kann. Dazu könnte analog der damaligen Vorgehensweise bei den Objekten Igelweg oder Arnzhäuschen unverzüglich mit der Planung und Errichtung von Fertigelementen als Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus begonnen werden. Vorteil wäre hier, dass der Wohnraum nachhaltig zur Verfügung steht. Soweit die Immobilien nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden, können diese dann als sozialer Wohnraum vermietet oder am Markt veräußert werden. Erste Marktpreisermittlungen zeigen, dass mit den Mietkosten eines Flüchtlingsdorfes für zwei Jahre bereits der Erwerb entsprechender Fertighäuser etwa gedeckt wird. |
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: | X | Ja |
| Nein | |||||||||||||
FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI: |
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Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.) | zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest | Verpflichtungsermächtigung | |||||||||||||||
| EUR |
| EUR |
| EUR | ||||||||||||
Jährliche zusätzliche Folgekosten: |
| EUR |
| Keine | |||||||||||||
Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | |||||||||||||||||
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| Ja | X | Nein | |||||||||||||
Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | |||||||||||||||||
| X | Ja |
| Nein | |||||||||||||
Wenn Ja, welche:
Die finanziellen Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingssituation sind derzeit nicht hinreichend zu prognostizieren. Eine weitgehende Kostenübernahme durch den Bund und das Land NRW wird erwartet. Aufgrund der noch bevorstehenden politischen Beratungen auf Bundes- und Länderebene werden weitergehende Informationen vor der Ratssitzung erwartet. Vor einer Anmietung von Containern mit den aktuell erheblichen Kosten ist aus finanzieller Sicht eine Nutzung städtischer Immobilien vorzuziehen, ggf. auch die Schaffung langfristig nutzbaren Wohnraums unter Berücksichtigung entsprechender Sonderkreditprogramme. Hierzu ist eine Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich. | |||||||||||||||||
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