Beschlussvorschlag:
Das Mitglied des Rates Christian Ay wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. Sachverhalt:
Das Mitglied des Rates Rainer Bleek wurde bei der Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters am 27.09.2015 zum neuen Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen gewählt. Seine Amtszeit beginnt am 21.10.2015.
Gemäß § 37 Ziff. 6 des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein Westfalen scheidet Herr Bleek somit zum 20.10.2015 als Mitglied des Rates der Stadt aus.
Nach der Reserveliste der SPD ist Herr Christian Ay Nachfolger von Herrn Rainer Bleek.
Herr Ay ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.
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