Vorlage - RAT/3249/2015  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung eines Mitgliedes des Rates der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.10.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das Mitglied des Rates Christian Ay wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.   


Sachverhalt:

 

Das Mitglied des Rates Rainer Bleek wurde bei der Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters am 27.09.2015 zum neuen Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen gewählt. Seine Amtszeit

beginnt am 21.10.2015.

 

Gemäß § 37 Ziff. 6 des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein Westfalen scheidet Herr Bleek somit zum 20.10.2015 als Mitglied des Rates der Stadt aus.

 

Nach der Reserveliste der SPD ist Herr Christian Ay Nachfolger von Herrn Rainer Bleek.

 

Herr Ay ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.

 


 

  


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: