Vorlage - RAT/3253/2015  

 
 
Betreff: Zuschuss an "WIW - Wir in Wermelskirchen Marketing e.V."
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.10.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Erhöhung des Zuschusses an „WiW - Wir in Wermelskirchen Marketing e.V.“ um 27.000 € auf dann 60.000 € aus Mitteln der Sonderrücklage Wirtschaftsförderung zu finanzieren.    


Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 23.10.2014 (RAT/2943/2014) beantragte die WNKUWG-Fraktion, den städtischen Zuschuss an den Verein „WiW - Wir in Wermelskirchen Marketing e.V.“ (WiW) von 33.000 € auf 60.000 € pro Jahr zu erhöhen. Diesem Antrag wurde im Rahmen des Haushaltsplanbeschlusses am 23.03.2015 mehrheitlich gefolgt.

 

Bei dem Zuschuss an WiW handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Wermelskirchen. Erhöhungen der freiwilligen Leistungen sind im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes nur eingeschränkt möglich, daher ist eine entsprechende Einsparung oder Kompensation darzustellen.

 

Als Kompensation kommt die Sonderrücklage Wirtschaftsförderung in Frage, die sich zum 31.12.2014 auf 205.482,90 € beläuft. Diese Sonderrücklage ist 1998 entstanden, als dem Rheinisch-Bergischen Kreis Erlöse aus einem Aktientausch zugeflossen sind. Der Kreistag hat damals entschieden, dass ein Teil der Erlöse den Kommunen mit der Erwartung ausbezahlt wird, die Mittel in bestehende oder noch zu gründende Beschäftigungsgesellschaften oder in andere beschäftigungswirksame Bereiche und damit in den Bereich der Arbeitsplatzbeschaffung und -erhaltung zu investieren. Der Stadt Wermelskirchen sind damals 1.213.779 DM = 620.595 € überwiesen worden. Die Mittel wurden u.a. zur Finanzierung der Gründerzentrum Wermelskirchen GmbH verwendet.

 

Die Verwaltung hat mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abgestimmt, dass eine Verwendung der Mittel der Sonderrücklage als Zuschuss für WiW mit diesen Zielen in Einklang steht. WiW leistet mit seinen Aktivitäten einen Beitrag zur Vermarktung und Stärkung von Einzelhandel, Gastronomie und weiterer Bereiche der Wirtschaft, was der Arbeitsplatzbeschaffung und
-erhaltung dient.

     


     


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

Sonderrücklage Wirtschaftsförderung

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

27.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

x

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

Wenn Ja, welche: