Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge zum 01.01.2016. Sachverhalt:
Am 22.10.2015 hat der Ausschuss für Soziales und Inklusion die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Rahmen einer einjährigen Testphase beschlossen.
Da finanzielle Auswirkungen nicht komplett ausgeschlossen werden können, erfolgt eine erneute Beratung der Anträge Rat/3230/2015 und Rat/3095/2015 als Tischvorlage in der Ratssitzung am 26.10.2015.
Aktuell beziehen 157 Fälle mit 277 Personen Leistungen nach dem § 1a und § 3 AsylbLG.
Zum 01.01.2016 ist es erstmalig möglich, diese Personen nach den Richtlinien des AsylbLG über eine gesetzliche Krankenkasse zu versichern. Das Land NRW hat die dafür notwendige Rahmenvereinbarung am 28.08.2015 unterzeichnet, um die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge zu verbessern und die Kommunen zu entlasten. Für den Bereich Wermelskirchen zuständig ist die Barmer GEK in Köln. Um die Gesundheitskarte zum 01.01.2016 einzuführen, muss der Beitritt bis zum 31.10. 2015 schriftlich gegenüber dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter erklärt werden.
Die voraussichtlichen Kosten für die Verwaltung lägen bei ca. 25.000 €, nicht kalkulierbar sind möglich Rabatte z.B. bei Arzneimitteln, Budgetierungen bei Ärzten,…
Berücksichtigt wurden:
2.770 € (10 € je Person für die Ausstellung der Karte) 2.770 € (10 € je Versicherten pro Jahr als Pauschale für die Bereitstellung des medizinischen Dienstes) 20.000 € Verwaltungskostenpauschale 10 € je Monat Verwaltungskostenpauschale bzw. 8% der entstandenen Aufwendungen.
Kosten bis heute für eine ambulante Versorgung 80.190 € stationäre Versorgung 127.585 € gesamt 207.775 €
davon 8% Verwaltungskostenpauschale = 16.622 € / 10 Monate * 12 Monate = 19.946 €
Sinnvoll wäre es, den Betrag für die Ausstellung der einzelnen Karten und evt. Ersatzkarten auf die Hilfeempfänger umzulegen, um einen sorgsamen Umgang zu gewährleisten.
Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Sachbearbeiter durch die entsprechende Arbeitsentlastung.ca. 20% mehr Fälle bearbeiten können.
Die Kosten für eine Stelle nach E9 betragen ca. 58.000,00 € jährlich. Die geschätzte Einsparung, also 20 % davon beträgt ca. 11.600,00 €.
Da im Bereich der Leistungen für Asylbewerber derzeit zwei Stellen (eine Stelle E9/ eine Stelle E8) eingesetzt sind, wird davon ausgegangen, dass die Einführung der Gesundheitskarte voraussichtlich kostenneutral ist.
Seitens des Fachamtes wird eine einjährige Testphase gem. des Beschlusses im Ausschuss für Soziales und Inklusion vorgeschlagen. Nach diesem Zeitraum können belegbare Aussagen zu der Entwicklung der Kosten und der tatsächlichen Entlastung der Mitarbeiter getroffen werden.
Anlage/n:
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