Vorlage - RAT/3230/2015-1  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.09.2015: Beitritt der Stadt Wermelskirchen zur Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/3230/2015
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja  Dezernat II
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.10.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gruene_Rahmenvereinbarung_Fluechtlinge_150903  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge zum 01.01.2016.      


Sachverhalt:

 

Am 22.10.2015 hat der Ausschuss für Soziales und Inklusion die Einführung einer Gesund­heitskarte für Flüchtlinge im Rahmen einer einjährigen Testphase beschlossen.

 

Da finanzielle Auswirkungen nicht komplett ausgeschlossen werden können, erfolgt eine er­neute Beratung der Anträge Rat/3230/2015 und Rat/3095/2015 als Tischvorlage in der Ratssitzung am 26.10.2015.

 

Aktuell beziehen 157 Fälle mit 277 Personen Leistungen nach dem § 1a und § 3 AsylbLG.

 

Zum 01.01.2016 ist es erstmalig möglich, diese Personen nach den Richtlinien des AsylbLG über eine gesetzliche Krankenkasse zu versichern.

Das Land NRW hat die dafür notwendige Rahmenvereinbarung am 28.08.2015 unterzeich­net, um die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge zu verbessern und die Kommunen zu entlasten. Für den Bereich Wermelskirchen  zuständig ist  die Barmer GEK in Köln.

Um die Gesundheitskarte zum 01.01.2016 einzuführen, muss der Beitritt bis zum 31.10. 2015 schriftlich gegenüber dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter erklärt werden.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Verwaltung lägen bei ca. 25.000 €, nicht kalkulierbar sind möglich Rabatte z.B. bei Arzneimitteln, Budgetierungen bei Ärzten,…

 

Berücksichtigt wurden:

 

  2.770 €            (10 € je Person für die Ausstellung der Karte)

  2.770 €            (10 € je Versicherten pro Jahr als Pauschale für die Bereitstellung des            

                          medizinischen Dienstes)

20.000 €            Verwaltungskostenpauschale

                         10 € je Monat Verwaltungskostenpauschale bzw. 8%  der entstandenen                           

                          Aufwendungen.

 

                          Kosten bis heute für eine ambulante Versorgung                                              80.190 €

                                                                             stationäre Versorgung                             127.585 €               

                          gesamt                                                                                                                       207.775 €

 

                           davon 8% Verwaltungskostenpauschale =                           

                          16.622 € / 10 Monate * 12 Monate = 19.946 €

 

Sinnvoll wäre es, den Betrag für die Ausstellung der einzelnen Karten und evt. Ersatzkarten auf die Hilfeempfänger umzulegen, um einen sorgsamen Umgang zu gewährleisten.

 

Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Sachbearbeiter durch die entsprechende Arbeitsentlastung.ca. 20% mehr Fälle bearbeiten können.

 

Die Kosten für eine Stelle nach E9 betragen ca. 58.000,00 €  jährlich. Die geschätzte Einsparung, also 20 % davon beträgt ca. 11.600,00 €.

 

Da im Bereich der Leistungen für Asylbewerber derzeit zwei Stellen (eine Stelle E9/ eine Stelle E8) eingesetzt sind, wird davon ausgegangen, dass die Einführung der Gesundheitskarte voraussichtlich kostenneutral ist.

 

Seitens des Fachamtes wird eine einjährige Testphase gem. des Beschlusses im Ausschuss für Soziales und Inklusion vorgeschlagen.

Nach diesem Zeitraum können belegbare Aussagen zu der Entwicklung der Kosten und der tatsächlichen Entlastung der Mitarbeiter getroffen werden.

 

 

       


Anlage/n:

      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gruene_Rahmenvereinbarung_Fluechtlinge_150903 (107 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

005 002 004 533 9002 und 005 002 004 533 9101

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche:

 

      

Stammbaum:
RAT/3230/2015   Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.09.2015: Beitritt der Stadt Wermelskirchen zur Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge   Haupt- und Personalamt   Antrag aus Politik
RAT/3230/2015-1   Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.09.2015: Beitritt der Stadt Wermelskirchen zur Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich