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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.Sachverhalt:
Sanierung der L101 durch den Landesbetrieb / Kreisverkehrsplatz
Der Landesbetrieb (Straßen NRW) hat im April 2015 die Landstraße L 101 im Bereich Arnzhäuschen und Dabringhausen und auch in Teilen im weiteren Verlauf in Richtung Altenberg saniert. In diesem Zusammenhang hat der Landesbetrieb die vorhandene Straßenoberfläche abgefräst und mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Im Vorfeld zu diesen Sanierungsarbeiten hat die CDU-Fraktion mit Antrag vom 22.02.2015 die Verwaltung aufgefordert, mit dem Straßenbaulastträger (hier: Landesbetrieb) Kontakt aufzunehmen, um im Zuge der Sanierungsarbeiten einen Kreisverkehrsplatz im Kreuzungsbereich L 101/K 15 zu errichten. (siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.03.2015, Vorlage RAT/3081/2015).
Der Landesbetrieb hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die geplante und inzwischen durchgeführte Straßensanierungsmaßnahme losgelöst von einer baulich geplanten Neubaumaßnahme eines Kreisverkehrsplatzes zu betrachten ist.
Aufgrund der jetzt vorhandenen Unfallsituation ist ein Bau eines Kreisverkehrsplatzes nicht erforderlich. Die Stadt Wermelskirchen müsste folglich aus anderen Gründen zu dem Entschluss kommen, dass an dieser Stelle ein Kreisverkehrsplatz errichtet werden soll. Im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung wäre ein solches Projekt eine Verbesserung der Eingangssituation des Stadtteils Dabringhausen (alternative Standorte wären allerdings auch denkbar). Die Höhe der Kosten für einen solchen Ausbau, welche die Stadt alleine tragen müsste, müsste noch ermittelt werden.
Unfallhäufungsstelle
Die zuständige Unfallkommission für den Rheinisch-Bergischen Kreis hat im Jahr 2012 die Kreuzungsanlagen L 101/K 18 und die L 101/K 15/ Wermelskirchener Straße als Unfallhäufungsstelle festgestellt. In dem vereinbarten Maßnahmenkatalog wurde festgelegt, dass die jeweiligen Rechtsabbiegespuren provisorisch gesperrt werden, damit der Verkehr nur über eine Fahrspur abgewickelt wird. Diese Maßnahmen sollten beobachtet werden.
Im April 2015 fand die abschließende Jahresunfallkommission für die beiden vorgenannten Kreuzungsanlagen statt. Hierbei wurde festgestellt, dass sich durch die Maßnahmen die Unfallsituation verbessert hat. Der Verkehrsversuch wurde somit erfolgreich abgeschlossen, die heutige Funktionsform soll nun im Straßenraum baulich ausgeformt werden.
Rückbau der rechten Fahrspur Wermelskirchener Straße
Die bauliche Änderung kann wie folgend ausgeformt werden (Anlage Varianten 1-3).
Unter Betrachtung der Baukosten und den momentan bekannten existenten Rahmenbedingungen (Haushaltsicherung und Pflegesituation bei Straßenbegleitgrün) favorisiert die Verwaltung den Bau der Variante 1.
Übersicht der Vor- und Nachteile der Varianten Variante 1:
Markierung von Parkplätzen und einer Sperrfläche
Vorteil: Mehrung von Parkplätzen (3 Parkplätze) im Bereich Wermelskirchener Straße /Auf dem Scheid schnelle Umsetzung der Maßnahme Günstigste Kostenvariante
Kosten: geringe Kosten (ca. 1500 €)
Nachteil: Markierung erst bei geeigneter Witterung möglich
Variante 2:
Markierung von Parkplätzen / anstatt der schraffierten Fläche, Bau eines kleinen Beetes
Vorteil: Mehrung von Parkplätzen (3 Parkplätze) im Bereich Wermelskirchener Straße/Auf dem Scheid anspruchsvolle Grünfläche
Kosten: Baukosten ca. 4.000 €
Nachteil: hoher Pflegeaufwand Umsetzung der Anpflanzung der Grünfläche ist erst im Frühjahr möglich relativ lange Bauzeit Markierung erst bei geeigneter Witterung möglich
Variante 3:
Vorteil: anspruchsvolle Grünfläche
Kosten: Kosten ca. 5.500 €
Nachteil: sehr hoher Pflegeaufwand Umsetzung der Anpflanzung der Grünfläche ist erst im Frühjahr möglich relativ lange Bauzeit Markierung erst bei geeigneter Witterung möglich
Anlage/n: Anlage 1: Lageplan Variante 1Anlage 2: Lageplan Variante 2Anlage 3: Lageplan Variante 3
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