![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2016 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren unverändert bleiben.
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.950 € zu entnehmen.Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2016 für den Gebührenbereich "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinklär-anlagen ergaben sich in den vergangenen drei Jahren Defizite, welche nur zum Teil aus Überschüssen vergangener Jahre gedeckt werden konnten. Im Gegensatz dazu wurde bei den Festen Gruben jeweils ein Überschuss erzielt.
Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.
Kleinkläranlagen Die Unterdeckung des Jahres 2012 (6.897 €) wurde zu einem Teil (3.450 €) in die Gebührenkalkulation 2015, der Restbetrag sowie ein kleiner Anteil der Unterdeckung 2013 (insgesamt 3.832 €) in die Gebührenkalkulation 2016 eingestellt. In der Betriebsabrechnung 2014 wurde der restliche Teil der Überdeckung des Jahres 2011 (3.368 €) - wie bereits in der Gebührenkalkulation 2014 vorgesehen - berücksichtigt. Aus 2014 verbleibt deshalb eine Unterdeckung von 87 €.
Feste Gruben
Die Überschüsse der Jahre 2012 und 2013 wurden mit einem Teilbetrag (4.850 €) in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt. In der Gebührenkalkulation 2016 wurde der Restbetrag der Überdeckung 2013 sowie ein kleiner Anteil der Überdeckung des Jahres 2014 (insgesamt 9.950 €) eingeplant.
Entwicklung der Ansätze
Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2016 sinken leicht gegenüber der Kalkulation 2015 (-2.313 € / - 2 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der kostenrechnenden Einrichtung Fäkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2015 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Gegenüber der Gebührenkalkulation 2015 ergeben sich folgende Änderungen:
Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2016 bei unveränderten Gebühren ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Anlage/n: Anlage 1 - Kalkulation 2016 „Fäkalienabfuhr“
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |