Vorlage - RAT/3273/2015  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr"
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
10.12.2015 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation 2016 Fäkalienabfuhr  

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „kalienabfuhr“r das Jahr 2016 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren unverändert bleiben.

 

Der Betriebsausschuss beschließt, dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.950 € zu entnehmen.          


Sachverhalt:

 

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2016r den Gebührenbereich "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen und Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,
  •            Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),
  •            Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Kleinkläranlagen

Feste Gruben

 

 

 

Ergebnis 2012 (Ausgleich spätestens 2016)

- 6.897 €

4.215 €

Verrechnung mit Sopo/Ergebnissen

0 €

- 2.929 €

verbleiben aus 2012

- 6.897 €

1.286 €

Ergebnis 2013 (Ausgleich spätestens 2017)

- 4.329 €

13.277 €

Verrechnung mit Sopo/Ergebnissen

2.500 €

0 €

verbleiben aus 2013

- 1.829 €

13.277 €

Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens 2018)

-          3.456

7.678

Verrechnung mit Sopo/Ergebnissen

3.368

0 €

verbleiben aus 2014

- 87

7.678

 

 

 

Zwischensumme

- 8.814

22.241

 

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2015

3.450 €

- 4.850 €

Vortrag in der Kalkulation 2016

3.832

- 9.950

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

- 1.532

7.441

 

Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinklär-anlagen ergaben sich in den vergangenen drei Jahren Defizite, welche nur zum Teil aus Überschüssen vergangener Jahre gedeckt werden konnten. Im Gegensatz dazu wurde bei den Festen Gruben jeweils ein Überschuss erzielt.

 

Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.

 

Kleinkläranlagen

Die Unterdeckung des Jahres 2012 (6.897 €) wurde zu einem Teil (3.450 €) in die Gebührenkalkulation 2015, der Restbetrag sowie ein kleiner Anteil der Unterdeckung 2013 (insgesamt 3.832 €) in die Gebührenkalkulation 2016 eingestellt.

In der Betriebsabrechnung 2014 wurde der restliche Teil der Überdeckung des Jahres 2011 (3.368 €- wie bereits in der Gebührenkalkulation 2014 vorgesehen - berücksichtigt. Aus 2014 verbleibt deshalb eine Unterdeckung von 87 €.

 

Feste Gruben

 

Die Überschüsse der Jahre 2012 und 2013 wurden mit einem Teilbetrag (4.850 ) in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt. In der Gebührenkalkulation 2016 wurde der Restbetrag der Überdeckung 2013 sowie ein kleiner Anteil der Überdeckung des Jahres 2014 (insgesamt 9.950 €) eingeplant.

 

Entwicklung der Ansätze

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2016 sinken leicht gegenüber der Kalkulation 2015 (-2.313 / - 2 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der kostenrechnenden Einrichtungkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2015 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2015 ergeben sich folgende Änderungen:

 

  • Die Unternehmerkosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 2.000 €. Hierbei fand das Ergebnis der Ausschreibung für die Jahre 2016 ff. Berücksichtigung.
  • Der Einfluss des Vortrags anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren senkt den Gebührenbedarf insgesamt um 6.118 €.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2016 bei unveränderten Gebühren ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

 

2016

2015

Abweichung

Feste Gruben

11,46 €

11,46

unverändert

Kleinkläranlagen

92,10 €

92,10

unverändert

Kleineinleiter Abgabe

23,00 €

23,00 €

unverändert

       


Anlage/n:

Anlage 1 - Kalkulation 2016 „kalienabfuhr“         

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation 2016 Fäkalienabfuhr (11 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: