Vorlage - RAT/0006/2004  

 
 
Betreff: Änderung der Benutzungsordnung und der "Anlage 1" zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
20.01.2005 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Kulturausschusses und Werksausschusses Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_2005 neu PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 28.02.2005 mit der dazugehörigen abgeänderten “Anlage 1” zur Benutzungsordnung mit Wirkung zum 01.03.2005 in folgenden Bereichen zu ändern:

 

Benutzungsordnung:                            

 

§ 5 Ausleihe

Ziffern 1 und 2.

 

Anlage 1:

 

a)      Jahresbenutzerentgelte

Ziffern 1, 4 und 5.

 

b)     Sonstige Benutzerentgelte

Ziffern 6 und 7.

 

Ein Exemplar der geänderten Benutzungsordnung sowie der “Anlage 1” sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 25.11.2003 hat Stadtverordneter Eisbach namens der CDU-Fraktion angeregt zu prüfen, ob ab dem Jahr 2005 im Bereich der Stadtbücherei durch Änderung bei den Entgelten eine Einnahmeverbesserung erreicht werden kann.

 

Grundsätzlich gilt, dass die Erhebung von Benutzungsentgelten zu vertreten ist, wenn das Angebot den fachlichen Erfordernissen an Aktualität, Qualität und Quantität entspricht. Dies geschieht am besten in Form von Jahresentgelten, die in ihrer Höhe für die Kundschaft akzeptabel, sozial verträglich und leicht handhabbar sind.

 

Eine Angebotsverteuerung sollte aus Gründen der Akzeptanz immer mit einer Angebotsverbesserung einhergehen, niemals mit einer Angebotsverschlechterung. Tatsächlich ist der Etat für Medienbeschaffung in den letzten Jahren aber gekürzt worden; auch durch die Verteuerung nach der Euro-Einführung konnten pro Jahr weniger Medien neu beschafft werden. Wie der Leistungsvergleich der Bertelsmann-Stiftung zeigte, rangierte die Stadtbücherei Wermelskirchen mit einem Medienangebot von 0,9 Medien je Einwohner auf einem der hinteren Plätze.

 

Trotzdem konnte die Stadtbücherei ihre Einnahmen in den letzten Jahren stetig steigern. Die Einnahmen aus Benutzungs-/Versäumnis- und sonstigen Entgelten in den Haushaltsjahren 1999 ­‑ 2003 sind nachstehend dargestellt:

 

Haushaltsjahr 1999                 14.033,00 EUR

Haushaltsjahr 2000                 14.970,00 EUR

Haushaltsjahr 2001                 15.931,00 EUR

Haushaltsjahr 2002                 17.324,00 EUR

Haushaltsjahr 2003                 22.147,00 EUR

 

Alle Umfragen im Rahmen von Marketingprojekten zeigen, dass der Großteil der Bibliotheksbenutzer sich aus kulturell überdurchschnittlich interessierten, sehr vielseitig aktiven Bürgern zusammensetzt und dass die Nutzungsfrequenz mit zunehmendem Bildungsgrad deutlich ansteigt. Auf der anderen Seite ist die Bibliothek aber auch fähig, Bevölkerungsgruppen anzusprechen, die von kulturellen Angeboten im Allgemeinen schwer erreicht werden. Ebenso öffnet sie einkommensschwächeren Gruppen Zugang zu Informations- und Bildungsmöglichkeiten. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sollten die Entgelte  daher keinesfalls angehoben werden. Eine Verteuerung des Zugangs für Kinder und Jugendliche würde den selbstgewählten Schwerpunkt “Leseförderung” tatsächlich ad absurdum führen. Viele Bibliotheken auch in der unmittelbaren Nachbarschaft von Wermelskirchen (z. B. Remscheid, Solingen) erheben gar keine Benutzungsentgelte für Kinder und Jugendliche!

 

Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass eine Änderung der Definition des Familienausweises erforderlich ist. Bei Familien mit weniger als 3 minderjährigen Kindern wird häufig festgestellt, dass alle Bücher inklusive der Kinderbücher auf einen Erwachsenenausweis (bisher 6,00 €, neu 8,00 €) ausgeliehen werden. Kinderausweise sind für 3,00 € erhältlich.

Familienkarten wurden bisher nur ab mindestens 3 minderjährigen Kindern ausgestellt. Damit die Familienkarte (bisher 12,00 €, neu 14,00 €) zukünftig attraktiver und dadurch häufiger genutzt wird, soll sie mit der Änderung der Benutzungsordnung allen Familien (also auch ab 1 minderjährigem Kind) zur Verfügung stehen.

 

Die Versäumnisentgelte sind mit 0,60 € pro Medium und Woche schon verhältnismäßig hoch. Bei Kunden, die viele Medien entliehen haben, entstehen sehr schnell hohe Beträge. Vereinzelt haben Kunden ausgesprochen verärgert auf die hohen Versäumnisentgelte reagiert und ihren Benutzerausweis zurückgegeben. Beschwerden sind - wenn überhaupt - ausnahmslos in diesem Bereich zu verzeichnen. Obwohl  die Kunden hier selbstverantwortlich sind, sollten die Entgelte aus Gründen der Akzeptanz nicht erhöht werden.

 

Als neues Zusatz-Angebot plant die Stadtbücherei den in vielen anderen Bibliotheken bereits erprobten Bestseller-Service.

Ausgewählte, vielgefragte Exemplare aus den Bestsellerlisten z. B. des SPIEGEL oder des FOCUS sollen als Staffelexemplare eingekauft und gegen eine Gebühr von 2,00 € für vier Wochen entliehen werden. Eine Verlängerung der Leihfrist oder eine Vormerkung  soll bei diesen Titeln nicht möglich sein.

Die Wartezeiten auf interessante und aktuelle Titel sollen somit verkürzt werden.

Wer dieses zusätzliche Entgelt nicht zahlen möchte, findet wie gehabt ein Exemplar zu den üblichen Konditionen im Bestand.

Die Gebühreneinnahmen sollen ausschließlich für den Zukauf weiterer Bestseller-Titel verwendet werden, sodass sich das Angebot selbst finanziert bzw. im Idealfall auch andere Bestandsgruppen subventioniert werden könnten.

 

Für die Ausleihe von DVD-Filmen soll zukünftig eine Gebühr von 1,00 € pro Film für 3 Tage erhoben werden. Die Gebühreneinnahmen sollen auch hier für den Zukauf weiterer Titel verwendet werden, um den Bestand aktuell halten zu können. Im Jahr 2003 wurden ca. 8.000 DVDs entliehen.

 

Für die Bibliothek würden diese Änderungen den Vorteil mit sich bringen, dass ein aktuellerer Medienbestand vorgehalten wird, dass „begehrte“ Medien für den Kunden auch verfügbar sind und damit einhergehend eine Imageverbesserung für die Bibliothek erreicht wird.

 

Als Nachteil muss sicher der erhöhte Arbeitsaufwand in der Vorbereitung des Angebots, aber auch beim Kassieren der Einzelgebühren, beim Abrechnen der Kasse etc. angeführt werden.

 

Zusammenfassung:

Die Stadtbücherei schlägt daher vor, an der grundsätzlichen Entgeltestruktur festzuhalten (Jahresbenutzerentgelt und Versäumnisentgelt).

Allerdings soll zur Selbstfinanzierung von DVDs und Bestsellern ein zweckgebundenes Benutzerentgelt eingeführt werden.

 

Die Benutzerentgelte für Kinder und Jugendliche sollten bei 3,00 € belassen werden. Allenfalls sollte eine moderate Erhöhung der Jahresbenutzerentgelte für Erwachsene und Familien Betracht gezogen werden. Hierdurch würde ebenfalls eine Anpassung bei den Jahresbenutzungsentgelten für ermäßigungsberechtigte Personen notwendig, die in der Vorzeit den halben Preis von den üblichen Benutzerentgelten für Erwachsene zu leisten hatten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Benutzungsordnung und die “Anlage 1” zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 17.12.2001 wie folgt zu ändern:

 

 

 

Benutzungsordnung:

 

§ 5 Ausleihe

 

1.      Die Medien werden gegen Vorlage des Benutzerausweises ausgeliehen, wobei für bestimmte Mediengruppen Entgelte laut „Anlage 1“ zu zahlen sind.

 

2.      Die Leihfrist beträgt für

      Bücher                  4 Wochen

      Zeitschriften          2 Wochen

      Tonträger              2 Wochen

      Filme                     3 Tage

 

Bisherige Fassung des § 5 - Ausleihe:

 

1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art unentgeltlich ausgeliehen.

 

2.  Die Leihfrist beträgt für

Bücher                                           4 Wochen

Zeitschriften                                   2 Wochen

Tonträger                                       2 Wochen

Videos                                            3 Tage.

 

 

Anlage 1:

 

Benutzerentgelte

 

a)      Jahresbenutzerentgelte

 

1. Erwachsene ab 18 Jahren                                                                                         8,00 €

 

4. Ermäßigungsberechtigte Personen

        - Schüler

            - Studenten

        - Auszubildende

        - Wehr- oder Ersatzdienstleistende

        - Stadtpassinhaber und Inhaber der Jugendleitercard

        bei Vorlage entsprechender Nachweise                                                                 4,00 €

 

5. Ausweis für Familien                                                                                                14,00 €

 

b)      Sonstige Benutzerentgelte

 

6. DVD-Filme                                                                                                                 1,00 €

 

7. Bestseller                                                                                                                   2,00 €

 

Bisherige Fassung der Benutzerentgelte:

 

a)      Jahresbenutzerentgelte

 

1. Erwachsene ab 18 Jahren                                                                                         6,00 €

4. Ermäßigungsberechtigte Personen

        - Schüler

            - Studenten

        - Auszubildende

        - Wehr- oder Ersatzdienstleistende

        - Stadtpassinhaber und Inhaber der Jugendleitercard

          bei Vorlage entsprechender Nachweise                                                                3,00 €

5. Familienausweis für Familien mit mindestens 3 minderjährigen Kindern               12,00 €

 

b)      Sonstige Benutzerentgelte

- DVDs und Bestseller waren bisher nicht aufgeführt -

 

Falls sich nach einer gewissen Probezeit herausstellen sollte, dass die Angebote im Bereich DVD-Filme und Bestseller von den Kunden nicht angenommen werden, sollten diese zurückgenommen werden.

 

 

Anlage/n:

 

-          Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 28.02.2005 in der geänderten Fassung

 

-          „Anlage 1“ zur Benutzungsordnung in der geänderten Fassung


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_2005 neu (30 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift