Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, die Benutzungsordnung für die
Stadtbücherei Wermelskirchen vom 28.02.2005 mit der dazugehörigen abgeänderten
“Anlage 1” zur Benutzungsordnung mit Wirkung zum 01.03.2005 in
folgenden Bereichen zu ändern: Benutzungsordnung: § 5 Ausleihe Ziffern 1 und 2. Anlage 1: a)
Jahresbenutzerentgelte Ziffern 1, 4 und 5. b)
Sonstige Benutzerentgelte Ziffern 6 und 7. Ein Exemplar der geänderten Benutzungsordnung sowie der “Anlage
1” sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Sachverhalt: In der Sitzung des Kulturausschusses am 25.11.2003 hat
Stadtverordneter Eisbach namens der CDU-Fraktion angeregt zu prüfen, ob ab dem
Jahr 2005 im Bereich der Stadtbücherei durch Änderung bei den Entgelten eine
Einnahmeverbesserung erreicht werden kann. Grundsätzlich gilt, dass die Erhebung
von Benutzungsentgelten zu vertreten ist, wenn das Angebot den fachlichen
Erfordernissen an Aktualität, Qualität und Quantität entspricht. Dies geschieht
am besten in Form von Jahresentgelten, die in ihrer Höhe für die Kundschaft
akzeptabel, sozial verträglich und leicht handhabbar sind. Eine Angebotsverteuerung sollte aus
Gründen der Akzeptanz immer mit einer Angebotsverbesserung einhergehen, niemals
mit einer Angebotsverschlechterung. Tatsächlich ist der Etat für Medienbeschaffung
in den letzten Jahren aber gekürzt worden; auch durch die Verteuerung nach der Euro-Einführung
konnten pro Jahr weniger Medien neu beschafft werden. Wie der
Leistungsvergleich der Bertelsmann-Stiftung zeigte, rangierte die Stadtbücherei
Wermelskirchen mit einem Medienangebot von 0,9 Medien je Einwohner auf einem
der hinteren Plätze. Trotzdem konnte die Stadtbücherei ihre
Einnahmen in den letzten Jahren stetig steigern. Die Einnahmen aus
Benutzungs-/Versäumnis- und sonstigen Entgelten in den Haushaltsjahren 1999 ‑ 2003 sind
nachstehend dargestellt: Haushaltsjahr 1999 14.033,00 EUR Haushaltsjahr 2000 14.970,00 EUR Haushaltsjahr 2001 15.931,00 EUR Haushaltsjahr 2002 17.324,00 EUR Haushaltsjahr 2003 22.147,00 EUR Alle Umfragen im Rahmen von Marketingprojekten
zeigen, dass der Großteil der Bibliotheksbenutzer sich aus kulturell
überdurchschnittlich interessierten, sehr vielseitig aktiven Bürgern zusammensetzt
und dass die Nutzungsfrequenz mit zunehmendem Bildungsgrad deutlich ansteigt.
Auf der anderen Seite ist die Bibliothek aber auch fähig, Bevölkerungsgruppen
anzusprechen, die von kulturellen Angeboten im Allgemeinen schwer erreicht
werden. Ebenso öffnet sie einkommensschwächeren Gruppen Zugang zu Informations-
und Bildungsmöglichkeiten. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sollten
die Entgelte daher keinesfalls angehoben
werden. Eine Verteuerung des Zugangs für Kinder und Jugendliche würde den
selbstgewählten Schwerpunkt “Leseförderung” tatsächlich ad absurdum
führen. Viele Bibliotheken auch in der unmittelbaren Nachbarschaft von
Wermelskirchen (z. B. Remscheid, Solingen) erheben gar keine Benutzungsentgelte
für Kinder und Jugendliche! Die Praxis hat allerdings gezeigt,
dass eine Änderung der Definition des Familienausweises erforderlich ist. Bei
Familien mit weniger als 3 minderjährigen Kindern wird häufig festgestellt,
dass alle Bücher inklusive der Kinderbücher auf einen Erwachsenenausweis (bisher
6,00 €, neu 8,00 €) ausgeliehen werden. Kinderausweise sind
für 3,00 € erhältlich. Familienkarten wurden bisher nur ab
mindestens 3 minderjährigen Kindern ausgestellt. Damit die Familienkarte
(bisher 12,00 €, neu 14,00 €) zukünftig attraktiver und dadurch häufiger
genutzt wird, soll sie mit der Änderung der Benutzungsordnung allen Familien (also
auch ab 1 minderjährigem Kind) zur Verfügung stehen. Die Versäumnisentgelte sind mit 0,60
€ pro Medium und Woche schon verhältnismäßig hoch. Bei Kunden, die viele
Medien entliehen haben, entstehen sehr schnell hohe Beträge. Vereinzelt haben
Kunden ausgesprochen verärgert auf die hohen Versäumnisentgelte reagiert und
ihren Benutzerausweis zurückgegeben. Beschwerden sind - wenn überhaupt -
ausnahmslos in diesem Bereich zu verzeichnen. Obwohl die Kunden hier selbstverantwortlich sind,
sollten die Entgelte aus Gründen der Akzeptanz nicht erhöht werden. Als neues Zusatz-Angebot plant die Stadtbücherei den in
vielen anderen Bibliotheken bereits erprobten Bestseller-Service. Ausgewählte, vielgefragte Exemplare aus den Bestsellerlisten
z. B. des SPIEGEL oder des FOCUS sollen als Staffelexemplare eingekauft und
gegen eine Gebühr von 2,00 € für vier Wochen entliehen werden. Eine
Verlängerung der Leihfrist oder eine Vormerkung
soll bei diesen Titeln nicht möglich sein. Die Wartezeiten auf interessante und aktuelle Titel sollen
somit verkürzt werden. Wer dieses zusätzliche Entgelt nicht zahlen möchte, findet
wie gehabt ein Exemplar zu den üblichen Konditionen im Bestand. Die Gebühreneinnahmen sollen ausschließlich für den Zukauf
weiterer Bestseller-Titel verwendet werden, sodass sich das Angebot selbst
finanziert bzw. im Idealfall auch andere Bestandsgruppen subventioniert werden
könnten. Für die Ausleihe von DVD-Filmen soll zukünftig eine Gebühr
von 1,00 € pro Film für 3 Tage erhoben werden. Die Gebühreneinnahmen
sollen auch hier für den Zukauf weiterer Titel verwendet werden, um den Bestand
aktuell halten zu können. Im Jahr 2003 wurden ca. 8.000 DVDs entliehen. Für die Bibliothek würden diese Änderungen den Vorteil mit
sich bringen, dass ein aktuellerer Medienbestand vorgehalten wird, dass
„begehrte“ Medien für den Kunden auch verfügbar sind und damit
einhergehend eine Imageverbesserung für die Bibliothek erreicht wird. Als Nachteil muss sicher der erhöhte Arbeitsaufwand in der
Vorbereitung des Angebots, aber auch beim Kassieren der Einzelgebühren, beim
Abrechnen der Kasse etc. angeführt werden. Zusammenfassung: Die Stadtbücherei schlägt daher vor,
an der grundsätzlichen Entgeltestruktur festzuhalten (Jahresbenutzerentgelt und
Versäumnisentgelt). Allerdings soll zur Selbstfinanzierung
von DVDs und Bestsellern ein zweckgebundenes Benutzerentgelt eingeführt werden. Die Benutzerentgelte für Kinder und
Jugendliche sollten bei 3,00 € belassen werden. Allenfalls sollte eine
moderate Erhöhung der Jahresbenutzerentgelte für Erwachsene und Familien Betracht
gezogen werden. Hierdurch würde ebenfalls eine Anpassung bei den
Jahresbenutzungsentgelten für ermäßigungsberechtigte Personen notwendig, die in
der Vorzeit den halben Preis von den üblichen Benutzerentgelten für Erwachsene
zu leisten hatten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Benutzungsordnung
und die “Anlage 1” zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Wermelskirchen vom 17.12.2001 wie folgt zu ändern: Benutzungsordnung: § 5
Ausleihe 1.
Die
Medien werden gegen Vorlage des Benutzerausweises ausgeliehen, wobei für bestimmte
Mediengruppen Entgelte laut „Anlage 1“ zu zahlen sind. 2.
Die
Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen Zeitschriften 2 Wochen Tonträger 2 Wochen Filme 3 Tage Bisherige
Fassung des §
5 - Ausleihe: 1. Gegen Vorlage des
Benutzerausweises werden Medien aller Art unentgeltlich ausgeliehen. 2. Die
Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen Zeitschriften 2 Wochen Tonträger 2 Wochen Videos 3
Tage. Anlage 1:
Benutzerentgeltea)
Jahresbenutzerentgelte 1. Erwachsene ab 18 Jahren 8,00
€ 4. Ermäßigungsberechtigte Personen
- Schüler
-
Studenten
- Auszubildende
- Wehr- oder
Ersatzdienstleistende
- Stadtpassinhaber und Inhaber
der Jugendleitercard
bei Vorlage entsprechender
Nachweise 4,00
€ 5. Ausweis für Familien 14,00
€ b)
Sonstige Benutzerentgelte 6. DVD-Filme 1,00
€ 7. Bestseller 2,00
€ Bisherige Fassung der Benutzerentgelte: a)
Jahresbenutzerentgelte 1. Erwachsene ab 18 Jahren 6,00
€ 4. Ermäßigungsberechtigte Personen
- Schüler
-
Studenten
- Auszubildende
- Wehr- oder
Ersatzdienstleistende
- Stadtpassinhaber und Inhaber
der Jugendleitercard
bei Vorlage entsprechender
Nachweise 3,00
€ 5. Familienausweis für Familien mit
mindestens 3 minderjährigen Kindern 12,00
€ b)
Sonstige Benutzerentgelte - DVDs und Bestseller waren bisher
nicht aufgeführt - Falls sich nach einer gewissen Probezeit herausstellen
sollte, dass die Angebote im Bereich DVD-Filme und Bestseller von den Kunden
nicht angenommen werden, sollten diese zurückgenommen werden. Anlage/n: -
Benutzungsordnung
für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 28.02.2005 in der geänderten Fassung -
„Anlage
1“ zur Benutzungsordnung in der geänderten Fassung
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