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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt die Sanierung der öffentlichen Kanalisation im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen für die Jahre 2016 bis 2017, 4. und 5. Bauabschnitt der Schadensklasse 1 sowie die gesamte Schadensklasse 2, auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Sanierungsplanung. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt:
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen ist gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) des Landes Nordrhein – Westfalen zur Überwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen verpflichtet. Hierin sind der Umfang, die Art und die Häufigkeit der Selbstüberwachung geregelt.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage basiert die regelmäßige Prüfung des Zustandes der Kanalisation in Form einer Kanalfernsehuntersuchung. Im vom Rat der Stadt beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012-2017 (RAT/2301/2012) sind die notwendigen Kanalsanierungsmaßnahmen enthalten.
Auf dieser Basis erfolgte am 21.06.2012 im Betriebsausschuss der Baubeschluss für die Sanierungsmaßnahmen 1. Bauabschnitt im Jahr 2012 (RAT/2357/2012), am 20.06.2013 der Baubeschluss für die Sanierungsmaßnahme 2. Bauabschnitt im Jahr 2013 (RAT/2599/2013) und am 06.03.2014 der Baubeschluss für die Sanierungsmaßnahme 3. Bauabschnitt im Jahr 2014 (RAT/2749/2014).
Aktuell sind die Sanierungsmaßnahmen des 4. und 5. Bauabschnittes der Schadensklasse 1 sowie die gesamte Schadensklasse 2 für die Jahre 2016 bis 2017 zu beschließen. Nach Abschluss dieser Maßnahme ist die aktuelle Sanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen abgeschlossen.
Die im nachfolgenden Erläuterungsbericht näher beschriebenen Kanalsanierungsmaßnahmen resultieren aus den Auswertungen der optischen Inspektion sowie der örtlichen Gegebenheiten und beinhalten die restlichen Schäden der Schadensklasse 1 (kurzfristig) sowie die Schäden der Schadensklasse 2 (mittelfristig).
Die aktuelle Maßnahme verteilt sich auf das Produktsachkonto 053.001.001 5222000 „Sanierungsmaßnahmen“ sowie die Auftragssachkonten I 53127012 „Kanalsanierung im Bereich Kläranlage Wermelskirchen“. Auf diesen Konten stehen für die geplante Maßnahme ausreichend Mittel zur Verfügung.
In dem nachfolgenden Erläuterungsbericht sind die wesentlichen Ergebnisse der Entwurfsplanung komprimiert zusammengefasst. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.
ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung)
Kanalsanierung im EZG der Kläranlage Süd Wermelskirchen 4. und 5. Bauabschnitt, Zustandsklasse 2
Veranlassung und AufgabenstellungDer Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen hat die Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen-Süd im Rahmen der erf. Inspektion nach der SüwVO Abw untersucht und die Ergebnisse ausgewertet. Neben den in 2013 bis 2017 zu sanierenden Schäden der Zustandsklassen 0 und 1 in den Bauabschnitten 1 bis 5 sind auf Anweisung der Bezirksregierung auch die Schäden der Zustandsklasse 2 zu sanieren. Diese sollen gemeinsam mit den Schäden vom 4. und 5. Bauabschnitt in einer Baumaßnahme im Jahr 2016/2017 saniert werden.
Örtliche VerhältnisseDas betrachtete Plangebiet umfasst das Stadtgebiet und ländliche Flächen der Stadt Wermelskirchen im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen Süd.
Derzeitige Nutzung und Topographie des BaugeländesDas Planungsgebiet ist durch Wohnbebauung und entsprechende Verkehrsflächen sowie Wald- und Grünflächen gekennzeichnet.
Bestehende Abwasseranlagen
Die Maßnahme umfasst Kanalhaltungen in den Nennweiten DN 200 bis DN 1400 sowie verschiedene Ei-Profile mit einer Gesamtlänge von ca. 5.170 m für ZK 2, ca. 1.747 m für den 4. BA und ca. 3.200 m für den 5. BA. Das Schadensbild der zu sanierenden Haltungen weist im Wesentlichen Risse, Versätze, einragende Stutzen, Wurzeleinwuchs, einragende Dichtungen und Korrosion der Rohrwandung auf.
Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung
Unter Berücksichtigung der vorgenannten technischen Grundlagen und der gegebenen örtlichen Verhältnisse sowie des Schadensbildes wurde die Sanierung der schadhaften Haltungen geplant.
SanierungsmethodeNach Sichtung der Kamerabefahrung wurde für jede Haltung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine Sanierungsmethode ausgearbeitet. Diese unterscheiden sich in:
in offener Bauweise Bei der baulichen Umsetzung vom 4. und 5. Bauabschnitt sowie der Sanierung der Zustandsklasse 2 verteilen sich die Sanierungsmethoden wie folgt:
5. Bauabschnitt: 73 Haltungen, ca. 2742 m Zustandsklasse 2: 118 Haltungen, ca. 4392 m
5. Bauabschnitt: 12 Haltungen, ca. 454 m Zustandsklasse 2: 21 Haltungen, ca. 774 m
Zustandsklasse 2: 2 Haltungen partieller Austausch, ca. 4 m
Die Maßnahmen in geschlossener Bauweise werden i.d.R. von einem Montagefahrzeug aus umgesetzt. Im Straßenbereich ist eine entsprechende Verkehrssicherung erforderlich. In den unbefestigten Flächen sind Baustraßen zur Erreichbarkeit der Kanäle geplant.
Zeit- und AblaufplanungDie Maßnahme soll im Juni/Juli 2016 begonnen werden. Die Arbeiten werden ca. 12 Monate in Anspruch nehmen.
Voraussichtliche KostenDie vorberechneten Baukosten für die geplanten Kanalsanierungsarbeiten betragen rd. 1.977.607 € einschl. 19 % MwSt. Davon entfallen auf
Anlage/n:
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