Vorlage - RAT/3297/2015  

 
 
Betreff: Kanalsanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen
Hier: Baubeschluss für die Sanierungsarbeiten 4. und 5. Bauabschnitt sowie der Schadensklasse 2
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Technik Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
10.12.2015 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt die Sanierung der öffentlichen Kanalisation im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen für die Jahre 2016 bis 2017, 4. und 5. Bauabschnitt der Schadensklasse 1 sowie die gesamte Schadensklasse 2, auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Sanierungsplanung. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

   


Sachverhalt:

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen ist gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) des Landes Nordrhein – Westfalen zur Überwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen verpflichtet. Hierin sind der Umfang, die Art und die Häufigkeit der Selbstüberwachung geregelt.

 

Auf dieser gesetzlichen Grundlage basiert die regelmäßige Prüfung des Zustandes der Kanalisation in Form einer Kanalfernsehuntersuchung. Im vom Rat der Stadt beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012-2017 (RAT/2301/2012) sind die notwendigen Kanalsanierungsmaßnahmen enthalten.

 

Auf dieser Basis erfolgte am 21.06.2012 im Betriebsausschuss der Baubeschluss für die Sanierungsmaßnahmen 1. Bauabschnitt im Jahr 2012 (RAT/2357/2012), am 20.06.2013 der Baubeschluss für die Sanierungsmaßnahme 2. Bauabschnitt im Jahr 2013 (RAT/2599/2013) und am 06.03.2014 der Baubeschluss für die Sanierungsmaßnahme 3. Bauabschnitt im Jahr 2014 (RAT/2749/2014).

 

Aktuell sind die Sanierungsmaßnahmen des 4. und 5. Bauabschnittes der Schadensklasse 1 sowie die gesamte Schadensklasse 2 für die Jahre 2016 bis 2017 zu beschließen. Nach Abschluss dieser Maßnahme ist die aktuelle Sanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen abgeschlossen.

 

Die im nachfolgenden Erläuterungsbericht näher beschriebenen Kanalsanierungsmaßnahmen resultieren aus den Auswertungen der optischen Inspektion sowie der örtlichen Gegebenheiten und beinhalten die restlichen Schäden der Schadensklasse 1 (kurzfristig) sowie die Schäden der Schadensklasse 2 (mittelfristig).

  

Die aktuelle Maßnahme verteilt sich auf das Produktsachkonto 053.001.001 5222000 „Sanierungsmaßnahmen“ sowie die Auftragssachkonten I 53127012 „Kanalsanierung im Bereich Kläranlage Wermelskirchen“. Auf diesen Konten stehen für die geplante Maßnahme ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

In dem nachfolgenden Erläuterungsbericht sind die wesentlichen Ergebnisse der Entwurfsplanung komprimiert zusammengefasst. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung)

 

Kanalsanierung im EZG der Kläranlage Süd Wermelskirchen 4. und 5. Bauabschnitt, Zustandsklasse 2

 

Veranlassung und Aufgabenstellung

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen hat die Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen-Süd im Rahmen der erf. Inspektion nach der SüwVO Abw untersucht und die Ergebnisse ausgewertet. Neben den in 2013 bis 2017 zu sanierenden Schäden der Zustandsklassen 0 und 1 in den Bauabschnitten 1 bis 5 sind auf Anweisung der Bezirksregierung auch die Schäden der Zustandsklasse 2 zu sanieren. Diese sollen gemeinsam mit den Schäden vom 4. und 5. Bauabschnitt in einer Baumaßnahme im Jahr 2016/2017 saniert werden.

 

Örtliche Verhältnisse

Das betrachtete Plangebiet umfasst das Stadtgebiet und ländliche Flächen der Stadt Wermelskirchen im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen Süd.

 

Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes

Das Planungsgebiet ist durch Wohnbebauung und entsprechende Verkehrsflächen sowie Wald- und Grünflächen gekennzeichnet.

 

Bestehende Abwasseranlagen

Die betroffenen Kanäle werden im Mischsystem entwässert. Das Mischwasser wird der zentralen Abwasserbehandlung in der Kläranlage Wermelskirchen-Süd zugeführt.

 

Die Maßnahme umfasst Kanalhaltungen in den Nennweiten DN 200 bis DN 1400 sowie verschiedene Ei-Profile mit einer Gesamtlänge von ca. 5.170 m für ZK 2, ca. 1.747 m für den 4. BA und ca. 3.200 m für den 5. BA. Das Schadensbild der zu sanierenden Haltungen weist im Wesentlichen Risse, Versätze, einragende Stutzen, Wurzeleinwuchs, einragende Dichtungen und Korrosion der Rohrwandung auf.

 

Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten technischen Grundlagen und der gegebenen örtlichen Verhältnisse sowie des Schadensbildes wurde die Sanierung der schadhaften Haltungen geplant.

 

Sanierungsmethode

Nach Sichtung der Kamerabefahrung wurde für jede Haltung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine Sanierungsmethode ausgearbeitet. Diese unterscheiden sich in:

  • Reparatur:Behebung von Einzelschäden in geschl. Bauweise
  • Renovation:Sanierung der ganzen Haltung in geschl. Bauweise
  • Erneuerung:i.d.R. Anschlusskanalübernahme in gleicher Lage / Höhe

in offener Bauweise

Bei der baulichen Umsetzung vom 4. und 5. Bauabschnitt sowie der Sanierung der Zustandsklasse 2 verteilen sich die Sanierungsmethoden wie folgt:

 

  • Reparatur:4. Bauabschnitt: 29 Haltungen, ca. 1135 m

5. Bauabschnitt: 73 Haltungen, ca. 2742 m

Zustandsklasse 2: 118 Haltungen, ca. 4392 m

 

  • Renovation:4. Bauabschnitt: 14 Haltungen, ca. 612 m

5. Bauabschnitt: 12 Haltungen, ca. 454 m

Zustandsklasse 2: 21 Haltungen, ca. 774 m

 

  • Erneuerung:5. Bauabschnitt: 2 Haltungen partieller Austausch, ca. 4 m

Zustandsklasse 2: 2 Haltungen partieller Austausch, ca. 4 m

 

Die Maßnahmen in geschlossener Bauweise werden i.d.R. von einem Montagefahrzeug aus umgesetzt. Im Straßenbereich ist eine entsprechende Verkehrssicherung erforderlich. In den unbefestigten Flächen sind Baustraßen zur Erreichbarkeit der Kanäle geplant.

 

Zeit- und Ablaufplanung

Die Maßnahme soll im Juni/Juli 2016 begonnen werden. Die Arbeiten werden ca. 12 Monate in Anspruch nehmen.

 

Voraussichtliche Kosten

Die vorberechneten Baukosten für die geplanten Kanalsanierungsarbeiten betragen rd. 1.977.607 €  einschl. 19 % MwSt. Davon entfallen auf

 

  • den 4. Bauabschnitt:ca. 348.081,- € (brutto)
  • den 5. Bauabschnitt:ca. 509.906,- € (brutto)
  • die Zustandsklasse 2:ca. 892.500,- € (brutto)
  • die Restarbeiten vom 3. Bauabschnitt:ca. 227.120,- € (brutto)

    


Anlage/n:

   


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

053.001.001 5222000 (700.000 €)

I 53127012 01000 7852000 (1.500.000 €)

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.977.607

EUR

2.200.000

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: