Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt fest, dass
ihm die Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2003 vom
Bürgermeister termingerecht zugeleitet worden ist. Das Rechnungsergebnis der
Jahresrechnung und ihre Anlagen – insbesondere der Rechenschaftsbericht
– werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Sachverhalt: Gem. § 93 Abs. 2 GO NW ist die
Jahresrechnung des abgelaufenen Jahres innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Dieser Sitzungsvorlage sind als Anlagen
beigefügt: ¬ Feststellung
des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Kassenmäßiger
Abschluss ® Aussagen
zum Jahresabschluss (Seiten 4 –
10 des Rechenschaftsberichtes) ¯ Vermögensübersicht ° Übersicht
über die Rücklagen ± Übersicht
über die Schulden ² Rechenschaftsbericht
(wird auf die Ratsfächer verteilt) I Ist-Einnahmen der Gewerbesteuer II Schuldenstand zum 31.12.2003 Der Gesamthaushalt (Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt) ist nach dem Abschluss für das Rechnungsjahr 2003
ausgeglichen, nachdem im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten a)
zum
Ausgleich des Verwaltungshaushaltes der Allgemeinen Rücklage über die veranschlagte Entnahme von
946.430,00 € hinaus ein Betrag in Höhe von 835.182,15
€ entnommen und dem
Verwaltungshaushalt zugeführt wurde; b) zum
Ausgleich des Vermögenshaushaltes - der
Allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 201.348,04 € (Haushaltsansatz 352.720,00 €)
entnommen und -
Haushaltseinnahmereste bei der
Kreditermächtigung/den Kreditaufnahmen 2003 von
429.500,00 € der Landeszuweisung –
Erweiterung Sonderschule in Höhe von 160.500,00
€ gebildet
wurden. Zum
Jahresabschluss wird vor allem auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Als Anlage
® sind die Seiten 4 – 10 des
Rechenschaftsberichtes dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Hieraus
sind ersichtlich: Ø
Abschlusszahlen
des Jahresabschlusses zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Ø
die
zusammengefasste Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Schulden Ø
eine
Zusammenfassung und Bewertung des Abschlusses 2003 Entlastung Gem. § 94 GO NW ist die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2003 sowie der Beschluss zur geprüften Jahresrechnung vom Rat der Stadt bis zum 31.12.2004 zu treffen. Rechenschaftsbericht Zur weiteren Erläuterung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung 2003 u. a. wird auf die Anlage ² - Rechenschaftsbericht - verwiesen. Dieser enthält u. a.: r Allgemeine Ausführungen zur Haushaltswirtschaft r das Jahresabschlussergebnis r wesentliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen mit Begründungen r Ausführungen zur Haushaltsrestebildung r Abschlussergebnisse der Kostenrechnenden Einrichtungen
r Veränderungen des Vermögens, der Rücklagen und der Schulden r Daten zur Kreditwirtschaft r Abschluss der Budgets r Gruppierungsübersicht gem. Ergebnissen der Haushaltsrechnung
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den
Gewerbesteuereinnahmen per 01.03.2004 sich bereits ca. 1,0 Mio. € Wenigereinnahmen gegenüber dem Ansatz von
14.800.000 € ergeben. Darüber hinaus sind aufgrund von Rücksprachen mit
den größten Gewerbesteuerzahlern der Stadt für 2004 insgesamt erhebliche
weitere Abgänge zu erwarten. Es ist
damit zu rechnen, dass sich in diesem Haushaltsjahr ein Fehlbetrag ergeben
wird, falls sich die Einnahmesituation bei der Gewerbesteuer nicht doch noch
erheblich zum Positiven verändert. Gegensteuerungsmaßnahmen sind erforderlich. Die Verwaltung
wird mit Beteiligung der Fachämter prüfen, wo weitere Haushaltseinsparungen
möglich sind. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat werden in den nächsten
Sitzungen über die Entwicklung der Finanzsituation und über eingeleitete
Maßnahmen informiert. Die Finanzsituation wird Gegenstand weiterer Beratungen in Sitzungen der Haushalts-Struktur- kommission sein. Anlage/n: Siehe Seite 2.
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