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Beschlussvorschlag:
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.
Sachverhalt:
Verfahrensstand Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmbelastungen aufzuzeigen und Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Lärmminderungsplanung. Lärmaktionspläne sind von der Kommune aufzustellen, wenn an Hauptverkehrsstraßen (mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr) Auslösewerte überschritten werden. Das ist in Wermelskirchen an der A 1, der B 51 und zum Teil an der L 101 und der L 157 der Fall. Die Sitzungsvorlage RAT/3056/2015 enthält weitergehende Informationen zum Thema.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wurde 2014 erarbeitet und im März 2015 in den politischen Gremien beraten (Ausschuss für Umwelt und Bau sowie Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr).
Schwerpunkt der Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans Wermelskirchen, den das Gutachterbüro LK Argus GmbH aus Kassel im Auftrag der Stadt erstellt hat, ist die Lärmminderung an den Hauptbelastungsachsen/ Lärmbrennpunkten der L 157 und B 51. Es werden Maßnahmen empfohlen, die den Lärm bereits an der Quelle bekämpfen.
Der Lärmaktionsplan betrifft nur Bereiche mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (s.o.). Das Thema Motorradlärm ist insoweit nicht abgebildet. Um aber den Hinweisen aus der Bevölkerung Rechnung zu tragen, sind Maßnahmenideen für diese Problematik aufgenommen worden. Die Offenlage erfolgte vom 24. Juni bis 2. September 2015. In diesem Zeitraum hatten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Der Plan lag öffentlich im Rathaus aus und war ebenfalls online auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen abzurufen. Die Ergebnisse der Offenlage mit den Vorschlägen der Verwaltung zur Berücksichtigung sind in Anlage 1 dargestellt.
Nach Abschluss der Offenlage kann nun die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt erfolgen.
Zusammenfassung der Ergebnisse der Offenlage
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange (TöB) Sechs der insgesamt 18 beteiligten Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, zwei haben schriftlich erklärt, dass sie keine Anregungen oder Bedenken haben. Die eingegangenen Stellungnahmen enthielten im Wesentlichen allgemeine Hinweise oder Angaben zu gesetzlichen Regelungen, wie Verweise auf Planfeststellungsbeschlüsse oder verkehrsrechtliche Anordnungen. In den Stellungnahmen wurden keine Aspekte vorgebracht, die eine Änderung oder Anpassung des Lärmaktionsplan-Entwurfs erforderlich machen.
Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger Es gingen insgesamt 25 schriftliche Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern während der Offenlage 2015 ein. Acht Anregungen betrafen die kartierten Straßen innerhalb der Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans. Dazu zählten die Hauptverkehrsstraßen A 1, B 51 und Teile der Landesstraßen L 157 sowie der L 101 mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden; Die Anregungen bezogen sich auf Lärmbelastungen an der A 1 im Bereich Hünger/ Pohlhausen, Belastungen an der L 157 (Ostringhausen/ Hilfringhausener Straße) sowie im östlichen Stadtgebiet an der B 51, dort insbesondere durch LKW-Verkehr. Die Mehrzahl der Anregungen (rund 70 %) befasste sich mit dem Straßenverkehrslärm außerhalb der Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans. Inhalt dabei war - wie bei den beiden vorangegangenen Bürgerbeteiligungen 2014 (Lärmforum und online-Beteiligung) - die hohe subjektive Betroffenheit beim Thema Motorradlärm. 2014 nannten über 85 Prozent der Beiträge Motorräder als störende Lärmquelle. Dies wurde durch die Offenlage 2015 bestätigt, der „Problem“-Schwerpunkt befand sich im Eschbachtal an der L 409/ L408 (Preyersmühle, siehe Abbildung 2). Dieser Bereich war nicht Bestandteil der Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie, da die Verkehrsbelastung weniger als 3 Mio. Kraftfahrzeuge pro Jahr beträgt.
Abbildung 1 • Öffentlichkeitsbeteiligung 2015: Lärmorte und Anzahl der Meldungen
Abbildung 2 • Öffentlichkeitsbeteiligung 2015: Verortung der Motorradlärmbetroffenheit Dennoch wiesen zahlreiche Bewohner aus dem Ortsteil Preyersmühle in der Offenlage auf die Verkehrssituation an den Landesstraßen L 409 und L 408 hin. Neben der Lärmsituation wurde im Eschbachtal zudem eine besondere Gefahrensituation für Fußgänger/ Schulkinder beschrieben. Neu, gegenüber der Öffentlichkeitsbeteiligung 2014, wurden die Kreisstraße K 3 sowie Bereiche im Stadtgebiet von Wermelskirchen (Taubengasse, Viktoriastraße, Berliner Straße) als Lärmquelle benannt. Im Zuge der Offenlage 2015 gaben Bürger zahlreiche Hinweise zur Reduzierung. Viele Vorschläge betrafen die Reduzierung des Motorradlärms, wurden aber auch für Problemabschnitte der Hauptverkehrsstraßen (A 1, B 51 oder L 157) eingereicht. Zu den am häufigsten genannten Vorschlägen gehörten vermehrte (Verkehrs-) Kontrollen und Geschwindigkeitsreduzierungen (mittels 30er-Zonen, Bodenwellen, Rüttelstreifen, baulichen Maßnahmen), siehe Grafik. In Abbildung 3 werden beispielhaft die Maßnahmenvorschläge für die Bereiche Preyersmühle und Dhünn dargestellt.
Abbildung 3: Maßnahmenvorschläge Preyersmühle und Dhünn
Weiteres Vorgehen Ratsbeschluss Die Verwaltung hat die eingegangenen Anregungen und Hinweise der Offenlage 2015 einzeln behandelt und geprüft. Ergebnis: Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit machen eine Änderung des vorliegenden Lärmaktionsplan-Entwurfes nicht erforderlich (siehe Anlage 1). Damit kann der Lärmaktionsplan Wermelskirchen in der Fassung von Juni 2015 jetzt vom Rat der Stadt beschlossen werden. Der Plan enthält die erforderlichen Datenerhebungen und -auswertungen, er benennt die Bereiche in Wermelskirchen, in denen Bewohner der Stadt durch Verkehrslärm belästigt werden und er enthält ein Maßnahmenprogramm, um die Belästigungen so weit wie möglich zu vermindern.
Umsetzung von Maßnahmen Wie bereits in den Ausschusssitzungen im März 2015 dargestellt, sind die Möglichkeiten zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen (u.a. aufgrund von Zuständigkeitsregelungen, rechtlichen Bestimmungen und Erfassungsmethoden) begrenzt.
Die vorhandenen Lärmminderungspotenziale werden jedoch unabhängig davon ausgeschöpft und sind in den Empfehlungen zum „Lärmaktionsplan Wermelskirchen - Maßnahmenempfehlungen nach Maßnahmenbereichen“ (Lärmaktionsplan, Seite 89,
Der Plan gibt einen Überblick über die bereits durchgeführten oder geplanten Maßnahmen. Darüber hinaus werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastung gegeben. Die Empfehlungen zielen auf Verbesserungen in den Bereichen mit der höchsten Lärmbetroffenheit ab.
Die Maßnahmenempfehlungen betreffen folgende Bereiche:
kurzfristige Empfehlung Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
langfristige Maßnahmenempfehlung Lärmaktionsplan: Verkehrsverstetigung
kurz- bis mittelfristige Empfehlung Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsreduzierung auf langfristige Maßnahmen: bauliche Veränderungen des Straßenraums und Verkehrsverstetigung
Geplante Maßnahme (bis 2018) u. Lärmaktionsplanempfehlung: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag langfristige Maßnahme: bauliche Veränderungen des Straßenraums
Geplante Maßnahme (bis 2018) u. Lärmaktionsplanempfehlung: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag
kurz- bis mittelfristige Empfehlung Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsreduzierung auf langfristige Maßnahme: Verkehrsverstetigung
bereits realisiert: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag bereits realisiert: aktiver und passiver Schallschutz Geplante Maßnahme (bis 2018) und Empfehlung Lärmaktionsplan: aktiver Schallschutz (Schallschutzwand) Höllenbachtal
bereits realisiert: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag Geplante Maßnahmen ohne Umsetzungshorizont: Verkehrsverstetigung, passiver Schallschutz
Empfehlung Lärmaktionsplan langfristige Maßnahmen: bauliche Veränderungen des Straßenraums, Verkehrsverstetigung
bereits realisiert: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag Empfehlung Lärmaktionsplan: Aktiver Schallschutz
bereits realisiert: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag geplant, ohne Umsetzungshorizont: Verkehrsverstetigung, passiver Schallschutz
Empfehlung Lärmaktionsplan langfristig: Verkehrsverstetigung
Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen sind vorherige umfassende Prüfungen. Für diese gilt: 1.Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten und Wirksamkeit - mit den zu beteiligenden Behörden 2.Klären der Zuständigkeiten (Maßnahmenträger) 3.Ermittlung der Kosten, ggfls. Fördermittel 4.Beschluss durch Fachausschuss Wermelskirchen
Motorradlärm
Der Motorradlärm ist wegen der zahlreichen Hinweise der Öffentlichkeit in den Lärmaktionsplan Wermelskirchen eingeflossen (S. 83 - 85 Lösungsansätze Motorradlärmproblematik außerhalb der kartierten Maßnahmenbereiche). Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat den Motorradlärm jenseits der kartierten Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag verdeutlicht. Insbesondere an Wochenenden ist das Stadtgebiet als Motorradregion beliebt, dies stellt aber für viele Bewohner eine große Lärmbelastung dar. Im 1. Schritt sollen 2016 Verkehrserhebungen / Messungen durchgeführt werden, um wirksame Maßnahmen daraus abzuleiten. Folgende Herangehensweise ist 2016 geplant:
Die Verwaltung prüft zurzeit die geeigneten Messverfahren Ansatz Haushaltsmittel: 15.000 Euro
Überprüfungen
Lärmaktionsplanung ist ein fortdauernder Prozess. Alle 5 Jahre sind die Pläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§ 47d, Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz). Die Besonderheit bei der Erstellung des Lärmaktionsplans Wermelskirchen ist, dass der Plan während der mehrjährigen Bauphase für den 6-streifigen Ausbau der A 1 erarbeitet wurde. Die Bauphase hat dazu geführt, dass sich die Datengrundlage für die Lärmkartierung im Laufe der Jahre stark verändert hat (z.B. durch den Bau neuer Lärmschutzwände und -wälle) Mögliche Auswirkungen werden 2017 mit Beginn der Lärmkartierung für die nächste Stufe (Stufe 3) der Lärmaktionsplanung erfasst. Abweichungen werden dann in einer Fortschreibung ergänzt.
Anlage/n: Anlage 1: Ergebnisse der Offenlage 2015 zum Lärmaktionsplan Wermelskirchen Anlage 2: Schreiben der Träger öffentlicher Belange; Anregungen und Stellungnahmen Anlage 3: Schreiben der Öffentlichkeit; Anregungen und Stellungnahmen Anlage 4: Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen in der Fassung von Juni 2015 Anlage 5: Karten 1 - 9 zu Verkehrsmengen, Schwerverkehrsanteilen, Geschwindigkeiten, Lärmpegeln, Lärmbetroffenheit, Maßnahmenbereichen und -empfehlungen, Gebietskulissen ruhiger GebieteAnlage 6: Integriertes Gesamtkonzept Lärmaktionsplan (Auszug LAP Wermelskirchen, S. 89)
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