Vorlage - RAT/3332/2016  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Vorberatung
16.02.2016 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
29.02.2016 
11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.03.2016 
11. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
001_Anlage 1_Ergebnisse Offenlage 2015 Anregungen  
002_Anlage_2_Offenlage-2015_ToeB  
003_Anlage_ 3_Offenlage-2015_Oeffentlichkeit  
004_Anlage_4_LAP Wermelskirchen_Beschluss 2016  
005a_Anlage_5a_LAP-Karten 1 bis 4_141017  
005b_Anlage_5b_LAP-Karten 5 bis 7_141017  
005c_Anlage_ 5c_LAP-Karte 8  
005d_Anlage_5d_LAP-Karte 9_141017  
006_Anlage_ 6_Auszug LAP Wk Gesamtkonzept-Tab 21  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.

               


Sachverhalt:

 

 

Verfahrensstand

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmbelastungen aufzuzeigen und Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Lärmminderungsplanung. Lärmaktionspläne sind von der Kommune aufzustellen, wenn an Hauptverkehrsstraßen (mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr) Auslösewerte überschritten werden.

Das ist in Wermelskirchen an der A 1, der B 51 und zum Teil an der L 101 und der L 157 der Fall. Die Sitzungsvorlage RAT/3056/2015 enthält weitergehende Informationen zum Thema.

 

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wurde 2014 erarbeitet und im März 2015 in den politischen Gremien beraten (Ausschuss für Umwelt und Bau sowie Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr).

 

Schwerpunkt der Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans Wermelskirchen, den das Gutachterbüro LK Argus GmbH aus Kassel im Auftrag der Stadt erstellt hat, ist die Lärmminderung an den Hauptbelastungsachsen/ Lärmbrennpunkten der L 157 und B 51.

Es werden Maßnahmen empfohlen, die den Lärm bereits an der Quelle bekämpfen.

 

Der Lärmaktionsplan betrifft nur Bereiche mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (s.o.). Das Thema Motorradlärm ist insoweit nicht abgebildet. Um aber den Hinweisen aus der Bevölkerung Rechnung zu tragen, sind Maßnahmenideen für diese Problematik aufgenommen worden.

Die Offenlage erfolgte vom 24. Juni bis 2. September 2015. In diesem Zeitraum hatten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Der Plan lag öffentlich im Rathaus aus und war ebenfalls online auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen abzurufen.

Die Ergebnisse der Offenlage mit den Vorschlägen der Verwaltung zur Berücksichtigung sind in Anlage 1 dargestellt.

 

Nach Abschluss der Offenlage kann nun die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt erfolgen.

 

 

 

 

Zusammenfassung der Ergebnisse der Offenlage

 

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange (TöB)

Sechs der insgesamt 18 beteiligten Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, zwei haben schriftlich erklärt, dass sie keine Anregungen oder Bedenken haben.

Die eingegangenen Stellungnahmen enthielten im Wesentlichen allgemeine Hinweise oder Angaben zu gesetzlichen Regelungen, wie Verweise auf Planfeststellungsbeschlüsse oder verkehrsrechtliche Anordnungen. In den Stellungnahmen wurden keine Aspekte vorgebracht, die eine Änderung oder Anpassung des Lärmaktionsplan-Entwurfs erforderlich machen.

 

 

 

Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger

Es gingen insgesamt 25 schriftliche Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hrend der Offenlage 2015 ein.

Acht Anregungen betrafen die kartierten Straßen innerhalb der Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans. Dazu zählten die Hauptverkehrsstraßen A 1, B 51 und Teile der Landesstraßen L 157 sowie der L 101 mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden;
(in der Abbildung 1 blau dargestellt).

Die Anregungen bezogen sich auf Lärmbelastungen an der A 1 im Bereich Hünger/ Pohlhausen, Belastungen an der L 157 (Ostringhausen/ Hilfringhausener Straße) sowie im östlichen Stadtgebiet an der B 51, dort insbesondere durch LKW-Verkehr.

Die Mehrzahl der Anregungen (rund 70 %) befasste sich mit dem Straßenverkehrsrm außerhalb der Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans. Inhalt dabei war - wie bei den beiden vorangegangenen Bürgerbeteiligungen 2014 (Lärmforum und online-Beteiligung) - die hohe subjektive Betroffenheit beim Thema Motorradlärm. 2014 nannten über 85 Prozent der Beiträge Motorräder als störende Lärmquelle. Dies wurde durch die Offenlage 2015 bestätigt, der „Problem“-Schwerpunkt befand sich im Eschbachtal an der L 409/ L408 (Preyersmühle, siehe Abbildung 2).

Dieser Bereich war nicht Bestandteil der Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie, da die Verkehrsbelastung weniger als 3 Mio. Kraftfahrzeuge pro Jahr beträgt.

 

 

Abbildung 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2015: Lärmorte und Anzahl der Meldungen

 

 Abbildung 2 Öffentlichkeitsbeteiligung 2015: Verortung der Motorradlärmbetroffenheit

Dennoch wiesen zahlreiche Bewohner aus dem Ortsteil Preyersmühle in der Offenlage auf die Verkehrssituation an den Landesstraßen L 409 und L 408 hin. Neben derrmsituation wurde im Eschbachtal zudem eine besondere Gefahrensituation für Fußnger/ Schulkinder beschrieben.

Neu, gegenüber der Öffentlichkeitsbeteiligung 2014, wurden die Kreisstraße K 3 sowie Bereiche im Stadtgebiet von Wermelskirchen (Taubengasse, Viktoriastraße, Berliner Straße) als Lärmquelle benannt.

Im Zuge der Offenlage 2015 gaben Bürger zahlreiche Hinweise zur Reduzierung.

Viele Vorschläge betrafen die Reduzierung des Motorradlärms, wurden aber auch für Problemabschnitte der Hauptverkehrsstraßen (A 1, B 51 oder L 157) eingereicht.

Zu den am häufigsten genannten Vorschlägen gehörten vermehrte (Verkehrs-) Kontrollen und Geschwindigkeitsreduzierungen (mittels 30er-Zonen, Bodenwellen, Rüttelstreifen, baulichen Maßnahmen), siehe Grafik.

In Abbildung 3 werden beispielhaft die Maßnahmenvorschläge für die Bereiche Preyersmühle und Dhünn dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   Abbildung 3: Maßnahmenvorschläge Preyersmühle und Dhünn

 

 

 

Weiteres Vorgehen

Ratsbeschluss

Die Verwaltung hat die eingegangenen Anregungen und Hinweise der Offenlage 2015 einzeln behandelt und geprüft.

Ergebnis: Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit machen eine Änderung des vorliegenden Lärmaktionsplan-Entwurfes nicht erforderlich (siehe Anlage 1).

Damit kann derrmaktionsplan Wermelskirchen in der Fassung von Juni 2015 jetzt vom Rat der Stadt beschlossen werden. Der Plan enthält die erforderlichen Datenerhebungen und -auswertungen, er benennt die Bereiche in Wermelskirchen, in denen Bewohner der Stadt durch Verkehrslärm belästigt werden und er enthält ein Maßnahmenprogramm, um die Belästigungen so weit wie möglich zu vermindern.

 

Umsetzung von Maßnahmen

Wie bereits in den Ausschusssitzungen im März 2015 dargestellt, sind die Möglichkeiten zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen (u.a. aufgrund von Zuständigkeitsregelungen, rechtlichen Bestimmungen und Erfassungsmethoden) begrenzt.

 

Die vorhandenen Lärmminderungspotenziale werden jedoch unabhängig davon ausgeschöpft und sind in den Empfehlungen zum „rmaktionsplan Wermelskirchen - Maßnahmenempfehlungen nach Maßnahmenbereichen“ (Lärmaktionsplan, Seite 89,
Tabelle 21, bzw. Anlage 6) zusammengefasst.

 

Der Plan gibt einen Überblick über die bereits durchgeführten oder geplanten Maßnahmen. Darüber hinaus werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastung gegeben. Die Empfehlungen zielen auf Verbesserungen in den Bereichen mit der höchsten Lärmbetroffenheit ab.

 

Die Maßnahmenempfehlungen betreffen folgende Bereiche:

 

  1. L 157 Burger Straße, Bandwirkerstraße -B 51 Dellmannstraße (371 m):

kurzfristige Empfehlung Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30

 

  1. L 157 Dabringhauser Straße, 40 m rdlich Eich Jahnstraße (148 m):

langfristige Maßnahmenempfehlung Lärmaktionsplan: Verkehrsverstetigung

 

  1. L 157 Dabringhauser/ Hilfringhauser Straße: 25 m südlich Danziger Straße Luisenstraße (298 m):

kurz- bis mittelfristige Empfehlung Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h, nachts, für einen Teilbereich

langfristige Maßnahmen: bauliche Veränderungen des Straßenraums und Verkehrsverstetigung

 

  1. L 157 Ostringhausen, 50 m westlich Ostringhauser Gasse Bandwirkerstraße (288 m):

Geplante Maßnahme (bis 2018) u. Lärmaktionsplanempfehlung: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag

langfristige Maßnahme: bauliche Veränderungen des Straßenraums

 

  1. L 157 Hünger, A 1 Bollinghausen (146 m):

Geplante Maßnahme (bis 2018) u. Lärmaktionsplanempfehlung: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag

 

  1. B 51 Neuenhöhe, Am Kirschbaum - 300 m östl. Wüstenhof (438 m):

kurz- bis mittelfristige Empfehlung Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h nachts, für einen Teilbereich

langfristige Maßnahme: Verkehrsverstetigung

 

  1. A 1 Bereich Im Wolfhagen (374 m):

bereits realisiert: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag

bereits realisiert: aktiver und passiver Schallschutz

Geplante Maßnahme (bis 2018) und Empfehlung Lärmaktionsplan: aktiver Schallschutz (Schallschutzwand) Höllenbachtal

 

  1. B 51 Tente, Höhe Postweg hringhausen (291 m):

bereits realisiert: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag

Geplante Maßnahmen ohne Umsetzungshorizont: Verkehrsverstetigung,

passiver Schallschutz

 

  1. B 51 Neuenhaus, 50 m westlich Kirchweg - Lange Heide (319 m):

Empfehlung Lärmaktionsplan langfristige Maßnahmen: bauliche Veränderungen des Straßenraums, Verkehrsverstetigung

 

  1. A 1 Bereich Anschlussstelle Wermelskirchen (274 m):

bereits realisiert: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag

Empfehlung Lärmaktionsplan: Aktiver Schallschutz

 

  1. B 51 Tente,Tenter Hof - 100 m nordöstlich In den Birgden (450 m):

bereits realisiert: Fahrbahnsanierung, lärmarmer Belag

geplant, ohne Umsetzungshorizont: Verkehrsverstetigung,  passiver Schallschutz

 

  1. L 157 Dabringhauser Straße,Jahnstraße - 25 m südlich Danziger Straße (200 m):

Empfehlung Lärmaktionsplan langfristig: Verkehrsverstetigung

 

Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen sind vorherige umfassende Prüfungen. Für diese gilt:

1.Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten und Wirksamkeit - mit den zu beteiligenden Behörden

2.Klären der Zuständigkeiten (Maßnahmenträger)

3.Ermittlung der Kosten, ggfls. Fördermittel

4.Beschluss durch Fachausschuss Wermelskirchen

 

 

 

Motorradlärm

 

Der Motorradlärm ist wegen der zahlreichen Hinweise der Öffentlichkeit in den Lärmaktionsplan Wermelskirchen eingeflossen (S. 83 - 85 sungsansätze Motorradlärmproblematik außerhalb der kartierten Maßnahmenbereiche).

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat den Motorradlärm jenseits der kartierten Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag verdeutlicht. Insbesondere an Wochenenden ist das Stadtgebiet als Motorradregion beliebt, dies stellt aber für viele Bewohner eine große Lärmbelastung dar.

Im 1. Schritt sollen 2016 Verkehrserhebungen / Messungen durchgeführt werden, um wirksame Maßnahmen daraus abzuleiten.

Folgende Herangehensweise ist 2016 geplant:

  • 2016 exemplarische Lärmmessung Motorradlärm (vorgesehen im Mai)

Die Verwaltung prüft zurzeit die geeigneten Messverfahren

Ansatz Haushaltsmittel: 15.000 Euro

  • Ende 2016 Bericht über die Ergebnisse
  • anschließend Einrichtung Arbeitsgruppe Motorradlärm bzw. Runder Tisch
  • Prüfung zusätzlicher Lärmberechnungen außerhalb der kartierten Straßen(-bereiche) im Stadtgebiet, mit Kostenermittlung.

 

 

 

Überprüfungen

 

rmaktionsplanung ist ein fortdauernder Prozess. Alle 5 Jahre sind die Pläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§ 47d, Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz).
 

Die Besonderheit bei der Erstellung des Lärmaktionsplans Wermelskirchen ist, dass der Plan während der mehrjährigen Bauphase für den 6-streifigen Ausbau der A 1 erarbeitet wurde. Die Bauphase hat dazu geführt, dass sich die Datengrundlage für die Lärmkartierung im Laufe der Jahre stark verändert hat (z.B. durch den Bau neuer Lärmschutzwände und -wälle)

gliche Auswirkungen werden 2017 mit Beginn der Lärmkartierung für die nächste Stufe (Stufe 3) der Lärmaktionsplanung erfasst.

Abweichungen werden dann in einer Fortschreibung ergänzt.

 

           


Anlage/n:

Anlage 1: Ergebnisse der Offenlage 2015 zum Lärmaktionsplan Wermelskirchen

Anlage 2: Schreiben der Träger öffentlicher Belange; Anregungen und Stellungnahmen

Anlage 3: Schreiben der Öffentlichkeit; Anregungen und Stellungnahmen

Anlage 4: Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen in der Fassung von Juni 2015

Anlage 5: Karten 1 - 9 zu Verkehrsmengen, Schwerverkehrsanteilen, Geschwindigkeiten, Lärmpegeln, Lärmbetroffenheit, Maßnahmenbereichen und -empfehlungen, Gebietskulissen ruhiger Gebiete

Anlage 6: Integriertes Gesamtkonzept Lärmaktionsplan (Auszug LAP Wermelskirchen, S. 89)        

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 001_Anlage 1_Ergebnisse Offenlage 2015 Anregungen (216 KB)      
Anlage 2 2 002_Anlage_2_Offenlage-2015_ToeB (1351 KB)      
Anlage 3 3 003_Anlage_ 3_Offenlage-2015_Oeffentlichkeit (910 KB)      
Anlage 4 4 004_Anlage_4_LAP Wermelskirchen_Beschluss 2016 (2907 KB)      
Anlage 5 5 005a_Anlage_5a_LAP-Karten 1 bis 4_141017 (9194 KB)      
Anlage 6 6 005b_Anlage_5b_LAP-Karten 5 bis 7_141017 (7242 KB)      
Anlage 7 7 005c_Anlage_ 5c_LAP-Karte 8 (3414 KB)      
Anlage 8 8 005d_Anlage_5d_LAP-Karte 9_141017 (5630 KB)      
Anlage 9 9 006_Anlage_ 6_Auszug LAP Wk Gesamtkonzept-Tab 21 (101 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

014.002.001  5279903

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

15.000,-

EUR

15.000,-

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: