Vorlage - RAT/3336/2016  

 
 
Betreff: Pestalozzischule / Übergang der Trägerschaft auf den Rheinisch Bergischen Kreis
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
18.02.2016 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.02.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.03.2016 
11. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
SSK9 06 - Anlage KT-Vorlage ÖRV FS LES  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse der Räte aller kreisangehörigen Kommunen sowie des Kreistages, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen kreisangehörigen Kommunen zur Festlegung der Rahmenbedingungen zum Schulträgerwechsel im Bereich der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen gemäß dem beiliegenden Entwurf. 


Sachverhalt:

 

1.              Ausgangslage / Bisherige Entwicklung

 

Auf der Basis der Empfehlungen der interkommunalen Arbeitsgruppe „Zukunft der Förderschulen im Inklusionsprozess“ und der Hauptverwaltungsbeamten sowie der aktuellen Schulentwicklungsplanung des Rheinisch-Bergischen Kreises hat der Kreistag in seiner Sitzung am 18.06.2015 zur Umgestaltung der Förderschullandschaft im Rhein.-Berg. Kreis u.a. sinngemäß Folgendes beschlossen (s. Drucks.-Nr. KT-9/0078 und KT-9/0078a):

 

  • Der Rheinisch-Bergische Kreis wird ab dem 01.08.2016 Schulträger aller öffentlichen Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen. Die bisherigen 5 eigenständigen Schulen werden mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 als 2 Verbundschulen an drei Standorten geführt.

 

  • Die Verbundschule Mitte/Nord wird mit einem Hauptstandort in Bergisch Gladbach und einem Teilstandort in Wermelskirchen gehrt.

 

  • Die Verbundschule d wird mit Standort in Rösrath geführt.

 

  • Die Schulgebäude der bisherigen kommunalen Schulträger sollen seitens des Kreises angemietet werden hierfür sind die entsprechenden Mietverträge vorzubereiten und zur Entscheidung vorzulegen.

 

  • Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die wesentlichen Regelungen zum Schulträgerwechsel in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen kreisangehörigen Kommunen verbindlich festzulegen und zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat daraufhin in seiner Sitzung am 22.06.2015 u. a. beschlossen,

 

1.      diesem Kreistagsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Thema "Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion" vom 18.06.2015 lt. Kreisvorlage KT-9/0078 voll inhaltlich zuzustimmen,

 

2.      die Schulträgerschaft für die Pestalozzischule im Sinne des unter Ziffer 1. genannten Kreistagsbeschlusses zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufzugeben,

 

3.               die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen

-       vom 10.05.1994 / 18.05.1994 / 21.07.1994 mit den Städten Burscheid und Leichlingen

und

-         vom 24. bzw. 27.06.1997 mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie

-         die darauf gründenden Verwaltungsvereinbarungen

 

einvernehmlich mit Ablauf zum 31.07.2016 aufzuheben (s. a. Vorlage RAT/3112/2015).

 

Alle anderen kommunalen Räte haben vor der Sommerpause 2015 sinngleiche Beschlüsse gefasst.

 

Vor diesem Hintergrund ist nunmehr eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als neuem Schulträger der Pestalozzischule und den anderen beteiligten Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen. Ein Entwurf dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

2.              Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen               r Lern- und  Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis

 

Basis der vorgenannten Grundsatzbeschlüsse des Kreistages und der Räte waren die folgenden, zwischen allen Kommunen und dem Kreis abgestimmten Grundsätze einer Kostenverteilung:
 

  • mtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb und in der Funktion des Schulträgers übernimmt zunächst der Rheinisch-Bergische Kreis.
     
  • Die Kaltmiete für die anzumietenden Schulgebäude betragen 5,50 €r die Standorte an den bisherigen Schulen Wilhelm-Wagener-Schule und die Käthe-Kollwitz-Schule sowie 8,75 €r den Standort an der Pestalozzischule

 

  • Eine ausschließliche Kostentragung durch den Kreis und somit Vollfinanzierung aus der allgemeinen Kreisumlage wird nicht angestrebt, da eine solche Finanzierung insbesondere im Vergleich zur bisherigen Lastenverteilung zu interkommunalen Ungleichgewichten führt.
     
  • Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 sollen 50% der entstandenen Aufwendungen in allen kreiseigenen Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen „spitz“ abgerechnet werden, d. h. es wird ein Schulkostenbeitrag nach Schüleranteil aus der jeweiligen Kommune ermittelt.

 

  • Der Anteil der Spitzabrechnung sinkt am 01.01.2019 und anschließend alle 2 Jahre um jeweils 5% bis ein Anteil der Spitzabrechnung von 30% erreicht wird.
     

Nach den Vorgaben der oberen Schulaufsichtsbehörde kann die beabsichtigte Kostenverteilung in Form einer anteiligen Berechnung nach Umlagegrundlagen sowie anteiliger Spitzabrechnung rechtssicher nur über eine differenzierte Kreisumlage erfolgen. Es ist daher vorgesehen, ab dem 01.08.2016 eine die vorstehenden Absprachen berücksichtigende - differenzierte Kreisumlage einzuführen.

 

Die mit allen kreisangehörigen Kommunen in dieser Form abgestimmte beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde auf der Basis der bisherigen Beschlussfassungen des Kreistages und der kommunalen Räte vom Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt.

 

Die Vorabprüfung der Entwurfsfassung durch die Bezirksregierung als Obere Schulaufsichtsbehörde verlief positiv.

 

Diese neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist nunmehr mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den anderen beteiligten Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen. Ein Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SSK9 06 - Anlage KT-Vorlage ÖRV FS LES (183 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: