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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse der Räte aller kreisangehörigen Kommunen sowie des Kreistages, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen kreisangehörigen Kommunen zur Festlegung der Rahmenbedingungen zum Schulträgerwechsel im Bereich der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen gemäß dem beiliegenden Entwurf.Sachverhalt:
1. Ausgangslage / Bisherige Entwicklung
Auf der Basis der Empfehlungen der interkommunalen Arbeitsgruppe „Zukunft der Förderschulen im Inklusionsprozess“ und der Hauptverwaltungsbeamten sowie der aktuellen Schulentwicklungsplanung des Rheinisch-Bergischen Kreises hat der Kreistag in seiner Sitzung am 18.06.2015 zur Umgestaltung der Förderschullandschaft im Rhein.-Berg. Kreis u.a. sinngemäß Folgendes beschlossen (s. Drucks.-Nr. KT-9/0078 und KT-9/0078a):
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat daraufhin in seiner Sitzung am 22.06.2015 u. a. beschlossen,
1. diesem Kreistagsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Thema "Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion" vom 18.06.2015 lt. Kreisvorlage KT-9/0078 voll inhaltlich zuzustimmen,
2. die Schulträgerschaft für die Pestalozzischule im Sinne des unter Ziffer 1. genannten Kreistagsbeschlusses zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufzugeben,
3. die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen - vom 10.05.1994 / 18.05.1994 / 21.07.1994 mit den Städten Burscheid und Leichlingen und - vom 24. bzw. 27.06.1997 mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie - die darauf gründenden Verwaltungsvereinbarungen
einvernehmlich mit Ablauf zum 31.07.2016 aufzuheben (s. a. Vorlage RAT/3112/2015).
Alle anderen kommunalen Räte haben vor der Sommerpause 2015 sinngleiche Beschlüsse gefasst.
Vor diesem Hintergrund ist nunmehr eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als neuem Schulträger der Pestalozzischule und den anderen beteiligten Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen. Ein Entwurf dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
2. Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Basis der vorgenannten Grundsatzbeschlüsse des Kreistages und der Räte waren die folgenden, zwischen allen Kommunen und dem Kreis abgestimmten Grundsätze einer Kostenverteilung:
Nach den Vorgaben der oberen Schulaufsichtsbehörde kann die beabsichtigte Kostenverteilung in Form einer anteiligen Berechnung nach Umlagegrundlagen sowie anteiliger Spitzabrechnung rechtssicher nur über eine differenzierte Kreisumlage erfolgen. Es ist daher vorgesehen, ab dem 01.08.2016 eine – die vorstehenden Absprachen berücksichtigende - differenzierte Kreisumlage einzuführen.
Die mit allen kreisangehörigen Kommunen in dieser Form abgestimmte beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde auf der Basis der bisherigen Beschlussfassungen des Kreistages und der kommunalen Räte vom Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt.
Die Vorabprüfung der Entwurfsfassung durch die Bezirksregierung als Obere Schulaufsichtsbehörde verlief positiv.
Diese neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist nunmehr mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den anderen beteiligten Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen. Ein Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.Anlage/n:
Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis
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