Vorlage - RAT/3337/2016  

 
 
Betreff: Städt. Verbundschule Dabringhausen/Dhünn - Festlegung eines neuen Schulnamens
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Entscheidung
18.02.2016 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag Schulname Dhünntalsschule  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Kultur beschließt, die

Städtische Verbundschule Dabringhausen/Dhünn - Gemeinschaftsgrundschule - Primarstufe“

ab dem Schuljahr 2016/2017 in

Dhünntalschule - Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wermelskirchen

umzubenennen.

 


Sachverhalt:

Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 sind die ehemals eigenständigen Grundschulen Dabringhausen und Dhünn auf der Grundlage der beschlossenen Schulentwicklungsplanung gem. § 81 des Schulgesetzes zu einem Grundschulverbund mit einem Hauptstandort und einem Teilstandort zusammengelegt worden.

Die Schulkonferenz dieses neuen Grundschulverbundes hat sich in der Sitzung am 11.06.2015 auf einen neuen Namen für den Schulverbund geeinigt und bittet den Schulträger mit Schreiben vom 30.10.2015 diesen neuen Namen verbindlich zu beschließen.

Gem. Konferenzbeschluss soll der Grundschulverbund ab dem Schuljahr 2015/2016 die Bezeichnung

Dhünntalschule“ - Städtische Gemeinschaftsgrundschule Wermelskirchen

 hren.

Die Schulkonferenz hat sich bei der Auswahl des Namens an der Lage der Dhünntalsperre, eine der größten Trinkwassertalsperren Deutschlands, orientiert. Damit reiht sich der Name gut in die Namensgebung der anderen Grundschulen der Stadt Wermelskirchen ein, die sich auch meist auf geographische Bezeichnungen bzw. Flurnamen beziehen.

Die Dhünntalsperre ist ein zentraler Bezugspunkt für unsere Region und damit für unsere Kinder und ihre Familien. Der Schulstandort Dhünn liegt an der Kleinen Dhünn, die einen Zulauf der Talsperre stellt. Der Schulstandort Dabringhausen und die dazugehörigen Hofschaften liegen größten Teils an der Großen Dhünn, dem anderen Zulauf der Talsperre. Darüber hinaus ist das Schuleinzugsgebiet Heimat vieler Menschen geworden, die ehemals im Dhünntal wohnten. 

Die neue Bezeichnung entspricht, den in § 6 des Schulgesetzes geforderten Vorgaben, wonach jede Schule eine Bezeichnung führen muss, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt.  


Anlage/n:

Schulkonferenzbeschluss vom 11.06.2015  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Schulname Dhünntalsschule (61 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: