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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad Wermelskirchen in der vorgelegten Fassung.Sachverhalt:
Letztmalig sind die Eintrittspreise für das Quellenbad und die Sauna im Jahr 2005 geringfügig erhöht worden. Diese Erhöhung ist dann im Jahr 2007 wieder zurückgenommen worden, so dass die aktuellen Eintrittspreise den Preisen des Jahres 2002 entsprechen.
Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Wermelskirchen und die Tatsache, dass, selbst bei einer moderaten Erhöhung der Preise immer noch ein sehr kostengünstiges Angebot vor Ort vorgehalten werden kann, erscheint eine Anpassung der aktuellen Eintrittspreise angemessen.
Es ist geplant, im Rahmen der Preisanpassung einen Inflationsausgleich und eine moderate Erhöhung der Tarife vorzunehmen.
Unter Berücksichtigung der jährlichen Inflationsraten der Jahre 2002 bis 2015 ergibt sich eine Anpassungssrate von rd. 25 %. Da diese Erhöhung lediglich die Teuerungsraten 2002 bis 2015 abbildet, erscheint es angemessen, den ermittelten Inflationsausgleich nochmals um 10% auf dann 35% anzuheben.
Eine Anhebung um insgesamt 35% führt z. B. bei einem Einzeleintritt im Quellenbad zu einer Preissteigerung von rd. 1,00 € von 3,00 € auf dann abgerundet 4,00 €.
Hinweis: Für einen Einzeleintritt im Freibad Dabringhausen, welches seit einigen Jahren - durch die Stadt mit 75.000 € jährlich bezuschusst - von einem Trägerverein geführt wird, werden ebenfalls 4,00 € berechnet (Saison 2015), so dass mit der Erhöhung der Tarife im Quellenbad eine vergleichbare Situation im Bereich der Einzeleintritte geschaffen werden kann.
Details können der als Anlage beigefügten Entgelteordnung entnommen werden. Die bisherigen Eintrittspreise/Änderungen sind in dieser Entgelteordnung zum besseren Vergleich in Klammern gesetzt.
Eine Erhöhung der Eintrittspreise für das Quellenbad um 35% führt voraussichtlich zu folgenden Einnahmeverbesserungen:
Es ist mit Mehreinnahmen von rd. 53.500,00 € zu rechnen.
Darüber hinaus ist vorgesehen,
die Ziffer 2.1.4 der bisherigen Entgelteordnung (Sauna - Gruppen bis 10 Personen und jede weitere Person)
und
den Hinweis unter Ziffer 4. der Entgelteordnung „Gültige Halbjahreskarten werden um die Dauer der Schließung verlängert“ zu streichen.
Dieser Hinweis führt zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, da jeder Chip-Coin einzeln nach der Schließungszeit im Sommer verlängert werden muss. Als Alternative steht während der Schließung des Quellenbades während der Sommerferien das Freibad Dabringhausen zur Verfügung, so dass eine Verlängerungsmöglichkeit entbehrlich ist. Darüber hinaus vergünstigen diese Regelung und die Ziffer 2.1.4 (Sauna - Gruppenkarte bis 10 Personen und jede weitere Person) die ohnehin schon extrem günstigen Tarife für Halbjahreskarten und Saunabesuche weiter.Ein Inkrafttreten der Entgelteordnung ist für den 01.08.2016 vorgesehen. Die bisherige Entgelteordnung vom 12.12.2011 tritt gleichzeitig außer Kraft.Anlage/n:
Entwurf „Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen“
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