![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.Sachverhalt:
Allgemeines:
Die Stadt Wermelskirchen hat in Zusammenarbeit mit den städtischen Grundschulen und der Sekundarschule, sowie der Lebenshilfe Service gGmbH das Konzept „Inklusionshilfe an den Schulen der Stadt Wermelskirchen“ erarbeitet. Motivator für die Realisierung dieses Leuchtturmprojektes ist der Anspruch die inklusive Beschulung sicher zu stellen und weiter zu entwickeln. Es wird immer deutlicher, dass dies mit dem zur Verfügung stehenden Lehrpersonal sowie den ggf. zur Verfügung stehenden SchulbegleiterInnen nach §54 SGB XII oder §35a SGB VIII nicht zu erreichen ist. Zunehmend wird bei Schülerinnen und Schülern beobachtet, dass für eine erfolgreiche Beschulung ein erhöhter Unterstützungsbedarf existiert, dieser Bedarf jedoch (noch) nicht so klar diagnostiziert werden kann, dass sich daraus ein direkter rechtlicher Anspruch auf eine zusätzliche Unterstützung z.B. im Rahmen einer Schulbegleitung nach §35a SGB VIII oder §54 SGB XII ableiten lässt.
Nichts desto trotz drohen ohne zusätzliche Hilfe Schüler zu scheitern und die Sozialgefüge in den Schulklassen werden über die Maßen auf die Probe gestellt. Durch den Einsatz von InklusionshelferInnen sollen genau diese Lücken geschlossen und nicht nur die Kinder im Alltag unterstützt, sondern somit auch die Lehrkräfte ein Stück weit entlastet werden.
Umsetzung:
Auf der Grundlage des Konzeptes hat die Lebenshilfe Service gGmbH eigenverantwortlich und in enger Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen und dem Amt für Jugend, Bildung und Soziales die Trägerschaft für eine Testphase die Inklusionshilfe an den Schulen in Wermelskirchen im Schuljahr 2015/2016 übernommen. Für diese Aufgabe werden für den Zeitraum dieser Testphase vom Träger je Grundschule ein Inklusionshelfer und an der Sekundarschule zwei Inklusionshelfer eingesetzt.
Details können dem beigefügten Konzept entnommen werden.
Bewertung der Testphase:
Ende 2015 ist eine Bewertung der Testphase vorgenommen worden. Von allen Beteiligten sind die bis dahin vorliegenden Ergebnisse als sehr positiv bewertet worden. Insbesondere beschreiben die Schulleitungen die Inklusionshilfe als eine sehr wichtige Unterstützung im praktischen Unterricht. Die Maßnahme stellt eine enorme Unterstützung der Lehrer/innen und aller Schüler/innen dar, die durch die veränderten Aufgabenfelder wie z. B. Inklusion und Migration dringend benötigt wird. Eine Weiterführung der Maßnahme wird von allen Beteiligten dringend befürwortet.
Finanzierung und Ausblick:
Zur Finanzierung des Projektes stehen ausschließlich Landesmittel in Höhe von rd. 57.000 € pro Jahr zur Verfügung, die der Stadt Wermelskirchen pauschal als Ausgleich für inklusionsbedingte Aufwendungen vom Land NRW zur Verfügung gestellt worden sind.
Um das Inklusionsprojekt im Rahmen der Testphase starten zu können, sind die für 2015 bewilligten Landesmittel zur Finanzierung in der Zeit vom 01.08. bis 31.12.2015 eingesetzt worden. Die für 2016 bewilligten Landesmittel werden zur Finanzierung im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 zur Verfügung gestellt und ermöglichen die Maßnahmenumsetzung bis ca. Ende Mai 2016.
Danach stehen für die Weiterführung der Maßnahme im Jahr 2016 keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Das Projekt muss dann mit dem Ende der Testphase gegen Ende Mai 2016 eingestellt werden.
Sofern das Projekt nicht nur im Rahmen einer Testphase, sondern dauerhaft weitergeführt werden sollte, ist davon auszugehen, dass pro Jahr Gesamtkosten in Höhe von rd. 136.800 € entstehen, die unter Einrechnung der jährlich in Aussicht gestellten Landesmittel in Höhe von 57.000 € einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 79.800 € verursachen werden.
Die Verwaltung prüft derzeit weitere Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. EU-Fördermittel, Stiftungsmittel u. ä.). In diesem Zusammenhang ist bereits vom Land Nordrhein-Westfalen signalisiert worden, dass die Bewilligung weiterer Landesmittel über die bereits in Aussicht gestellte Pauschale in Höhe von 57.000 € pro Jahr hinaus nicht möglich ist.
Städtische Haushaltsmittel können nicht bereitgestellt werden. Anlage/n:
Konzept „Inklusionshilfe an Schulen in Wermelskirchen“
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |