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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, auf Grundlage des vorliegenden
Bebauungsplanentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2003 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 “Loches-Platz”
beschlossen. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Verkehr am 08.12.2003 hat Herr Kostulski von der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek
einen ersten Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt. Dieser Entwurf wurde
inzwischen weiter detailliert (siehe Anlage). Die Textlichen Festsetzungen
werden zur Zeit erarbeitet und in der Ausschusssitzung am 09.02.2004 erläutert.
Mit dem Bebauungsplanentwurf soll zunächst eine vorgezogene
Beteiligung des Landesbetriebssitzes Straßen.NRW durchgeführt werden, um die
Belange hinsichtlich der Anbauverbotszone entlang der B 51n im
B’Planverfahren abzuklären. Anschließend, ggfs. nach entsprechender Überarbeitung
des B’Planentwurfs und Sachstandsbericht im März-StuV, soll die
frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange
erfolgen. Anvisierte Zeitschiene: Für die Fortführung des B‘Planverfahrens ist folgende
Zeitschiene vorgesehen: Febr.: vorgezogene
Beteiligung Straßen.NRW bzgl. Anbauverbotszone März: ggfs.
Überarbeitung des B’Planentwurfs; Sachstandsbericht im StuV 22.03. April: frühzeitige
Bürger- und TÖB-Beteiligung Mai: Vorbereitung
der Abwägung eingegangener Bedenken u. Anregungen; Beschlussvorlage Juli: Abwägung und
Offenlage Beschluss (StuV 5.7. / Rat 12.7.) Aug.: öffentliche
Auslegung Sept.: Vorbereitung
der Abwägung eingegangener Bedenken u. Anregungen; Beschlussvorlage Dez.: Abwägung und
ggfs. Satzungsbeschluss (StuV 6.12. / Rat 13.12.) Anlage/n: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70
"Loches-Platz"
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